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GebR 2025 Rz 1490–149327.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Einschränkend erfolgt in § 33 TP 17 GebG eine taxative Aufzählung jener Vertragstypen, die nach dieser Gesetzesstelle gebührenpflichtig sind. Glücksverträge sind in der Regel entgeltliche, zweiseitig verbindliche Rechtsgeschäfte. 27.7.2. Wetten und Hoffnungskäufe 27.7.2.1. Allgemeines Rz 1491: Eine Wette ist eine Verabredung…

UFSW RV/0433-W/05Stellt die Übergabe einer auf Inhaber lautenden Versicherungspolizze zum Ausgleich von erbrachten und noch zu erbringenden Hilfsleistungen erbschaftssteuerrechtlich einen Glücksvertrag dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…Oktober 2004 macht die Bw. geltend, es handle sich um kein "Geschäft von Todes wegen" sondern um ein "Geschäft unter Lebenden" etwa in Form eines Glücksvertrages und bemängelt die Bescheidbegründung, welcher "in merito" nichts zu entnehmen sei. Mit Bescheid vom 14. Jänner 2005 wies das…

BFG RV/7102939/2013Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2022Teil 1/2

…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Liegt eine gemischte Schenkung oder ein entgeltlicher Glücksvertrag iSd § 33 TP 17 GebG vor, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteils eine…

BFG RV/7102939/2013Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2022Teil 2/2

Bemerkt wird, dass es bei der Leibrentengebühr nicht auf das Motiv ankommt (Unterhaltsrente). Aus all diesen Gründen war der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Die Festsetzung der Leibrentengebühr gemäß § 33 TP 17 GebG bleibt aufrecht. 7. Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…

BFG RV/2100979/2015Leibrentenvertrag gegen Überlassung beweglicher Sachen nach dem 31.07.2008 unterliegt der Gebühr für Glücksverträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2017

…dass also für den Rentennehmer nur ein Verlust und für den Rentengeber sich immer ein Gewinn herausstellen muss, liegt kein Glücksvertrag vor, vielmehr unterliegt das Ganze als gemischte Schenkung anzusehendes Geschäft mit dem Wert der Bereicherung der Schenkungssteuer (siehe auch Stempel— und Rechtsgebühren von Fellner…

BFG RV/7101976/2007Beinhaltet der Erbschaftskauf aus dem Jahr 2005 eine teilweise freigebige Zuwendung oder ist er ein entgeltlicher Glücksvertrag über bewegliche Sachen? (Stattgabe Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2014

…unzulässig.   Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Erbschaftskaufvertrag (2005) eine teilweise freigebige Zuwendung iSd Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beinhaltet oder er ein entgeltlicher Glücksvertrag über bewegliche Sachen ist. Bemerkt wird, dass das Verfahren des Beschwerdeführers (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Die entsprechende…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 5/6

- Die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG für Glücksverträge über Elektronische Lotterien iSd § 12a GSpG betragen 40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Um eine Doppelbesteuerung mit der Konzessionsabgabepflicht gemäß § 17 Abs. 3 GSpG zu vermeiden, wurden diese konzessionsabgabepflichtigen Ausspielungen von der Glücksspielabgabe befreit. Die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs…

BFG RV/7104161/2009Anträge gemäß § 212a BAO und § 236 BAO zu Glücksvertragsgebühren bei „Hausverlosung“ samt Inventar und Betriebsvorrichtungen (BFG 26.8.2015, RV/7103770/2009).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2016

…Wien vom 2. Februar 2010 ErfNr. ****x1**** , StNr. ****x2**** betreffend Abweisung eines Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO der Glücksvertragsgebühr (RV/7100928/2010) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.   Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…

BFG RV/7102222/2010"Hausverlosung" ist nach Rechtslage vor dem 1.1.2011 gemäß §15 Abs. 3 GebG von der Glücksvertragsgebühr befreit (VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101). Dem Antrag auf Erlassung des Bescheides gemäß §201 BAO wegen unrichtiger Selbstberechnung war daher stattzugeben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2014

…gemäß § 201 BAO mit Bescheid vom 22. April 2010 mit der Begründung ab, dass sich die Selbstberechnung als richtig erwiesen habe. Fristgerecht wurde dagegen Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass zwar ein Glücksvertrag gemäß § 1267ff ABGB vorliege, aber Grundstücksverlosungen keine Rechtsgeschäftsgebühr auslösen. Dies deshalb, da 1…

BFG RV/7101994/2010"Hausverlosung" ist nach der Rechtslage vor dem 1.1.2011 gemäß §15 Abs. 3 GebG von der Glücksvertragsgebühr befreit (VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2014

…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG in Höhe von 12% = 53.460,00 Euro fest. Fristgerecht wurde dagegen Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass zwar ein Glücksvertrag gemäß § 1267ff ABGB vorliege, aber Grundstücksverlosungen keine Rechtsgeschäftsgebühr auslösen. Dies deshalb, da § 15…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 1/4

…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/5

…Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG in der Fassung vor dem 1.1.2011 BGBl. I 2010/54 unterlagen der Rechtsgeschäftsgebühr Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird: Glücksspiele (§ 1 Abs. 1 GSpG), die von…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/5

…Strejcek/Bresich, GSpG2 § 2 Rz 9 bezeichnen das Synallagma der Spielteilnehmer untereinander als „loses Synallagma“ (= Gewinnchance gegen Entgelt), da es nicht in einem materiellen Leistungsaustausch begründet, sondern auf einer psychologischen Ebene angesiedelt ist. Ausspielungen sind daher entgeltliche Glücksverträge gemäß § 1 GSpG mit „unternehmerischer Mitwirkung“. (§…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 3/5

…B. für Maschinen aufzubringen hat. (931 BlgNR 16. GP 10). Mit der Bestimmung des Artikels III wurden Glücksverträge (Wetten, Ausspielungen aller Art) in § 33 TP 17 GebG einbezogen und den Neuregelungen im Glücksspielgesetz angepaßt. Seine heutige Form erhielt das Glücksspielwesen durch das Glücksspielgesetz 1989. Ab…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 4/5

…die Spielbank geleistet wurden abzüglich Gewinne, die von der Spielbank (an die Spielteilnehmer) ausgezahlt wurden und Sonderjetons. - Die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG für Glücksverträge über Elektronische Lotterien iSd § 12a GSpG betragen 40% der Jahresbruttospieleinnahmen. Um eine Doppelbesteuerung mit der Konzessionsabgabepflicht gemäß § 17 Abs…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 5/5

…im Zeitraum September bis Dezember 2012 vorwiegend Kartenpokerspiele in Form von Cashgam, womit er beide Voraussetzungen der von § 57 Abs. 1 GSpG geforderten „Ausspielung“ erfüllte: 1. durch tatsächlichen Abschluss der entsprechenden zivilrechtlichen Glücksverträge liegen Glücksspiele iSd § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 2 GSpG vor…

BFG RV/7100935/2010Nach der Rechtslage vor dem 1.1.2011 ist eine "Hausverlosung" gemäß §15 Abs. 3 GebG von der Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG befreit (VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Manfred Sigl, Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 8, 3300 Amstetten, ge­gen den Bescheid gemäß § 201…

BFG RV/7102264/2011"Hausverlosung" ist nach der Rechtslage vor dem 1.1.2011 gemäß §15 Abs. 3 GebG von der Glücksvertragsgebühr befreit (VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 2/4

Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 3/4

…der Gebührengesetzgeber das Verpflichtungsgeschäft als Anknüpfungspunkt für die Rechtsgeschäftsgebühren im Auge hatte. Diese Systematik ist auch § 33 TP 17 GebG immanent, wonach der Abschluss entgeltlicher Glücksverträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird und darüber hinaus Glücksspiele (§ 1 Abs.1 GSpG)…