Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7102939/2013
Gemischte Schenkung oder Glücksvertrag, wenn für die Übertragung des gesamten GmbH-Anteiles eine Leibrente hingegeben wird (Rechtslage vor Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer)
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7102939/2013vom 27.12.2022Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bemerkt wird, dass es bei der Leibrentengebühr nicht auf das Motiv ankommt (Unterhaltsrente).
Aus all diesen Gründen war der Beschwerde der Erfolg zu versagen. Die Festsetzung der Leibrentengebühr gemäß § 33 TP 17 GebG bleibt aufrecht.
7. Unzulässigkeit der Revision
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Das Bundesfinanzgericht ist der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gefolgt, weshalb eine Revision nicht zulässig ist.
Wien, am 27. Dezember 2022
Normen und Schlagworte
- § 33 TP 17 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7102939/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2022:RV.7102939.2013
- Stammnummer
- 139310
- Gültig
- 27.12.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF