Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/0036-W/02
1.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0036-W/02vom 24.07.2007Teil 1 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß
§ 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden:
Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert:
Die Rechtsgebühr gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit b GebG wird festgesetzt mit Euro 1,819,51 (25% von einer Bemessungsgrundlage von Euro 7.278,18).
Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen.
(Schillinginformation: Bemessungsgrundlage S 100.150,00 x 25% = S 25.037,00).
Ist eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekannt gegeben, so gilt mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle als vollzogen (§ 101 Abs. 1 BAO)
Entscheidungsgründe
Mit Schreiben vom 11. August 1995 teilte A mit, dass "ab 13. August 1995 am Standort W, YYY, erlaubte Kartenspiele vergleichbar mit der G- GmbH durchgeführt werden".
Die Abgabenbehörde führte daher gem. § 151 BAO Prüfungen durch und stellt anlässlich der Erhebung vom 29. August 1995 fest: Die Fa. A hat in W, das "Casino M " eröffnet. Die Bw., die Berufungswerberin, (Bw.), betreibt ein Kartenkasino und bot interessierten Personen die Möglichkeit, an von ihr in den Räumlichkeiten des Casinos organisierten Kartenspielen mit Geldeinsatz teilzunehmen. Sie tritt nicht als Bankhalter auf und ist an den Kartenspielen, die im Rahmen ihres Casinos gespielt werden, nicht beteiligt. Das Casino M hat die gleiche Organisationsstruktur wie das oben angesprochenen Kartenkasino, dessen Gesellschafter A auch gewesen ist. An Spielen werden Poker und "Pan Nine" (Baccaravariante ähnlich mit Lucky 9) angeboten. Der Spielablauf ist gleich organisiert wie bei obgenanntem Kartenkasino.
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vertrat die Rechtsansicht, dass durch die fortgeführt veranstalteten Kartenspiele ab Jänner 1994 der Tatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 965/1993 verwirklicht wird.
Die Bw. erklärte, die neue Bestimmung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen seines Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde.
Im Zusammenwirken mit der Bw. wurde ermittelt: Je nach der Einsatzhöhe beim Kartenspiel, die bei einem bestimmten Tisch vereinbart sind, ergaben sich beim einzelnen Pokerspiel und "Pan Nine" geschätzte Gewinne, von welchen noch der Spieleinsatz des Gewinners in Abzug gebracht wurde. Somit wurde der Gewinst je Spiel ermittelt.
Für die Ermittlung des Spielumsatzes bei Poker wurde festgestellt, dass an einem Tisch in der Stunde durchschnittlich 17 Spiele durchgeführt werden. Die Limits waren mit S 30/60 festgesetzt. Der Pot beträgt pro Spiel durchschnittlich S 350,00, das heißt, der Spielumsatz pro Stunde machte 17 mal 350 = S 5.950 aus. Hinsichtlich der Ermittlung des Umsatzes bei Pan Nine wurde eine mögliche Spielanzahl pro Stunde mit 15 festgesetzt. Der Pot umfasst im Durchschnitt S 750,00. Daher errechnet sich ein Spielumsatz von 15 mal 750 = S 11.250,00 pro Stunde. Das Kartengeld betrug sowohl bei Poker wie auch bei Pan Nine S 10,00 pro Runde.
Für den Zeitraum 13., 14. und 15. August 1995 (3 Spieltage):
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1) POKER
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S 119.797,36
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2) PAN Nine (LUCKY 9)
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S 52.875,00
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Summe
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S 172.672,36
Auf Grund der unterbliebenen Selbstberechnung der Gebühr und der Ergebnisse der durchgeführten Nachschau erging der Bescheid gemäß
§ 201 BAO vom 19. Oktober 1995 : "Gewinstgebühr vom 13., 14. und 15. August 1995, Gebühr gemäß
§ 33 TP 17(1)7 iVm. § 28 GebG, lt. beiliegendem Erhebungsbericht, S 172.672,00 x 25% Geb., ds. S 43.168,00".
Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Eingewendet wurde unrichtige rechtliche Beurteilung, unrichtige Tatsachenfeststellung sowie Aktenwidrigkeit:
Feststehe, dass die Bw. an den Kartenspielen, die im Rahmen ihres Casinos gespielt werden, nämlich "Seven Card Stud Poker" und Pan Nine selbst nicht beteiligt ist. Die Z. 7 des § 33 TP 17 Abs. 1 GebG verweist auf § 1 Abs. 1 GSpG: "Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen". Insbesondere bei dem Spiel "Poker" werde das Gegebensein eines Glücksspiels bestritten, denn nach der herrschenden Literatur lässt eine "winning strategie" auf lange Sicht einen Gewinn erwarten. Der einzelne Spieler könne aktiv in den Einsatzrunden in das Geschehen eingreifen. Der Ausgang eines Kartenspieles könne im Allgemeinen aus zwei Hauptkomponenten erklärt werden, nämlich einerseits aus der Kartenverteilung, andererseits aus den spezifischen strategischen Entscheidungen der Spieler.
Zum Beweis verweist die Berufung auf die Monographie von Frank Höpfel im Jahrbuch Überblicke Mathematik 1978 "Zum Beweisthema der Abhängigkeit eines Spieles vom Zufall". In dieser werde ein Geschicklichkeitsspiel als ein Spiel charakterisiert, in dem "die... körperliche und geistige Fähigkeit die Entscheidung über Gewinn und Verlust bestimmt". Die Fähigkeit, die Kenntnisse und vielleicht auch ein besonderer Umstand, wie die Aufmerksamkeit seien für das Spiel besonders wesentlich. Das treffe insbesondere bei "Poker" zu.
Weiters sei die Bemessungsgrundlage unrichtig, da die von den Gewinnern gesetzten Einsätze nicht abgezogen worden seien. Abgesehen davon, wonach es sich bei den vorliegend angewendeten Gesetzesbestimmungen der § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 und § 28 Abs. 3 GebG um eine "Anlassgesetzgebung" handle, sei diese auch für die Partei nicht einhaltbar, weil der Bw. über den Gewinn bei den einzelnen Spielen, welcher die Bemessungsgrundlage bilde, keine Verfügungsmacht habe.
Über die Berufung wurde erwogen:
Überblick:
I.) Zur Gebührenpflicht dem Grunde nach
1. Zentrale Frage
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Auslegung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 GSpG, insbesondere der Worte "ausschließlich"/"vorwiegend" vom Zufall abhängig
4. Erhebungen und Beweisaufnahmen
5. Gegenständlicher Sachverhalt (Poker, Lucky 9/Pan Nine)
6. Die Grundstruktur des Pokerspiels
6.1. Die Dualität der Erscheinung des Spiels
6.2.. Es ist nicht eine Spielperiode, eine Kartenpartie, in den Blick zu nehmen, sondern nur das Einzelspiel
6.3. Ist das Kartenpokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel?
6.4. Kein Geschicklichkeitselement im Spiel, insbesondere auch nicht nach der Spielregel
6.5. Bluffen
6.6. Die Frage nach der Kausalität ("Gewinn und Verlust" - "abhängt")
6.7. Wenn nur zwei Spieler spielen
6.8. Besondere Betrachtung der Stellung des Verlierers
6.8.1.
Allgemein
6.8.2.
Eine Stunde Pokerspiel
6.8.3.
Nimmt die Möglichkeit des Bluffens dem Spiel den Charakter eines vorwiegend
vom Zufall abhängigen Spiels?
6.8.4.
Vergleich mit dem Urteil betreffend Sportwetten
6.9. Umkehr der Behauptungs- und Beweislast
7. Die Grundstruktur von Lucky 9/Pan Nine
7.1. Spielstrategische Momente
7.2. Merkfähigkeit der Kartenkombinationen
8. Die Gutachten
9. Schlussfolgerungen
10. Rechtliche Beurteilung
II.) Bemessungsgrundlage
1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung
2. Neuberechnung der Rechtsgebühr
III.) Zusammenfassung
IV.) Verwendete Literatur:
Glücksverträge
- Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der
Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das
Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht)
Jörg
Bewersdorff, Glück, Logik und Bluff, Mathematik im Spiel - Methoden,
Ergebnisse und Grenzen, 3. Auflage, vieweg
Gerhard
Strejcek/Dietmar Hoscher/Markus Eder, Glücksspiel in der EU und in
Österreich, Linde, 2001
Dr.
Rudolf Sieghart, Die öffentlichen Glücksspiele, Wien, 1899
Erlacher,
Glücksspielgesetz, Stand 1. Oktober 1997, 2. Auflage, Verlag
Österreich
Schwartz-Wohlfahrt,
Glücksspielgesetz mit wichtigen Spielbedingungen, Manz Kurzkommentar, 1998
Frank
Höpfl, Zum Beweisthema der Abhängigkeit eines Spieles vom Zufall,
Jahrbuch Überblicke Mathematik 1978,
Christian
Bertl, Klaus Schweighofer, Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I,
Kurzlehrbuch
Ürek
Vedat, Das Glücksspielstrafrecht und die Pokercasinos in Österreich,
unveröffentlichte Diplomarbeit an der Universität Innsbruck
Rita
Danyliuk, Einmaleins der Kartenspiele, Humboldt, 2003
Alexander
B. Szanto, Poker, Ekarte und Starpoker, 12. Aufl., Perlen-Reihe
Piatnik,
Richard F. Scheibb, Meister Poker, 1971
Sven
Pieper, Bärbel Schmidt, Kartenspiele, Reclam Taschenbuch, 1994
Andy
Bellin, Full House, Die Poker-Spieler und ihre Geheimnisse, Europa Verlag, 2002
Homo
ludens, Der spielende Mensch, V, Internationale Beiträge des Institutes
für Spielforschung und Spielpädagogik an der Hochschule "Mozarteum"
Salzburg, Verlag Emil Katzenbichler, München-Salzburg, 1995,
Michael
Monka/Manfred Tiede/Werner Voß, Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit, Statistik
für Glücksritter, rororo Taschenbuch, 1999
Prof.
Dr. W.A. Wagenaar, Bluffen beim Pokerspiel, Reichsuniversität in
Leiden
I.) Zur Gebührenpflicht dem Grunde nach
1. Zentrale Frage
Da § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG bei bestimmten Glücksspielen iS des § 1 Abs. 1 GSpG zur Rechtsgebühr führt, ist folgende Frage zentrales Thema dieser Berufungsentscheidung:
1.1. Ist das Kartenpokerspiel, insbesondere die Form des "Seven Card Stud Poker" ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes? Überwiegen für Gewinn und Verlust die Zufallselemente oder die Geschicklichkeitselemente?
1.2. Ist das Kartenspiel Pan Nine (Baccaravariante wie Lucky 9) ein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes? Überwiegen für Gewinn und Verlust die Zufallselement oder die Geschicklichkeitselemente?
2. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG unterliegen der Gebühr Glücksverträge wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird: Glücksspiele (§ 1 Abs. 1 GSpG), die von einem Veranstalter angeboten oder organisiert werden, und sonstige Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen, wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25% (Novelle BGBl. 1993/965 ab 1. Dezember 1993).
Das Gebührengesetz verweist auf § 1 Abs. 1 GSpG, der lautet: Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Spiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen. Ausspielungen sind Glücksspiele, bei denen der Unternehmer (Veranstalter) den Spielern für eine vermögensrechtliche Leistung eine vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt.
Gemäß
§ 28 Abs. 3 GebG sind bei Glücksspielen (§ 1 Abs. 1 GSpG) die Vertragsteile sowie die Veranstalter, die Glücksspiele organisieren, Gebührenschuldner. Die Gewinste vermindern sich um die Gewinstgebühr. Der Veranstalter der Glücksspiele hat die Gebühr unmittelbar zu entrichten (§ 31 Abs. 3 GebG). Nach § 28 Abs. 4 GebG haben die .....übrigen zur unmittelbaren Gebührenentrichtung verpflichteten Personen besondere Aufzeichnungen zu führen, aus denen die für die Berechnung der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind.
Gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 2 GebG ist die Gebühr, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Nach § 31 Abs. 3 GebG sind die Gebühren am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld folgenden Kalendermonates fällig.
3. Auslegung der Bestimmung des § 1 Abs. 1 GSpG, insbesondere der Worte "ausschließlich"/"vorwiegend" vom Zufall abhängig
Vorweg ist der Begriff Glücksspiel privatrechtlich zu positionieren. Es handelt sich dabei um einen Glücksvertrag im Sinne des § 1267 ABGB: Ein Vertrag, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird. Die Pokerspieler, als auch die Spieler von Lucky 9/Pan Nine beginnen ihr Spiel immer mit der ihnen in Aussicht gestellten Hoffnung, dass einem von ihnen ein Vorteil (Gewinn) zukommen wird. Im Hinblick darauf tätigen die Spieler ihre Einsätze. Damit gehören das Kartenpokerspiel und Lucky 9/Pan Nine zu den entgeltlichen Glücksverträgen.
Da § 1 GSpG und § 168 StGB in Bezug auf die tatbestandsmäßige Beschreibung des Glücksspiels einen identischen Text haben, kann zur Auslegung des § 1 GSpG die Judikatur und Literatur herangezogen werden, die zur Auslegung des § 168 StGB verwendet wird.
Ein Zufall liegt vor (VwGH vom 18. 12. 1995, Zl. 95/16/0047, Seite 13 und angegebene Judikatur), wenn der Erfolg weder von zielbewusstem Handeln oder der Geschicklichkeit oder allein vom Belieben der beteiligten Personen abhängt, sondern wenn noch weitere Bedingungen dazutreten müssen, die außerhalb des Willens der beteiligten Personen liegen.
Nun ist wieder der Tatbestand des § 1 Abs. 1 GSpG in den Blick zu nehmen. "Ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig". Welche der "Bedingungen" dominiert?
Der Begriff Zufall wird nach Meyers Enzyklopädisches Lexikon (in 25 Bänden, Bibliographisches Institut, Mannheim 1976) wie folgt definiert: "Zufall als allgemeiner Begriff für alles, was nicht als notwendig oder beabsichtigt erscheint oder dessen Eintreten durch keinen (unmittelbaren) erkennbaren bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird".
Zufall ist dort, wo das Eintreten (Ereignis) durch keinen erkennbaren bzw. nachweisbaren Grund bewirkt wird. Demnach entspricht dieser Vorstellung von Zufall im Blick auf einen zu beurteilenden Geschehnisablauf nicht ein beliebiges Nebeneinander von "Zufallsbedingungen" und z. B. "Geschicklichkeitsbedingungen" in allen denkbarmöglichen mathematischen Verhältnisgrößen. Nach Ansicht der Abgabenbehörde ist der Text "ausschließlich" oder "vorwiegend vom Zufall abhängig" nicht so zu verstehen, dass hier eine Abwägung mit einem Ergebnis von z B. 53,7 % Zufallskomponente und 46,3 % Geschicklichkeitskomponente als Ziel tatbestandsgemäßer Ermittlungen Platz zu greifen hat.
Zufall im Blick auf ein Ereignis ist ja nur dort, wo es im Gesamten gesehen keinen nachweislichen Grund (Ursachen, wie zielbewusstes Handeln, Geschicklichkeit) zu erkennen gibt. Bei der Beurteilung, ob Zufall oder Geschicklichkeit kausiert, ist eine Tendenz in Ausrichtung Ausschließlichkeit zu erkennen. Entweder "regiert" in seiner Fülle der Zufall oder in seiner Fülle die Geschicklichkeit. Es kann sich bei dem, was den Unterschied zur "Ausschließlichkeit" ausmacht, nur um kleine, eher zu vernachlässigende "Größen" handeln, die dem Spiel in seiner Gesamtbeurteilung nicht seinen "Charakter" nehmen.
Um ein bestimmtes Spiel in den Blick zu bekommen gibt es verschiedene Annäherungen:
Das
Auslegen der Spielregel. Was gibt die "Spielregel her"? Bei manchen Spielregeln
wird genau beschrieben, worauf es ankommt. "Gewinner ist, wem es gelingt durch
....", spricht für Geschicklichkeitsspiel, oder wenn es in der Spielregel
heißt: "Gewinner ist der, der die höchste Anzahl an
Würfelpunkten hat", spricht das für ein Glücksspiel.
Einzelfallbetrachtungsweise:
Es ist zu prüfen, ob der Ausgang eines einzelnen Spieles zumindest
vorwiegend vom Zufall abhängt.
Durchschnittsbetrachtungsweise:
Es ist der durchschnittlich geübte und begabte Spieler in den Blick zu
nehmen.
Bei Kartenspielen, so Ehrlacher, Glücksspielgesetz, Stand 1. Oktober 1997, 2. Auflage, Seite 10, ist die Beurteilung, ob das Spiel ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel ist, nur nach den Spielregeln möglich. Die Geschicklichkeitsspiele unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass Faktoren wie Routine, Berechnung und Kombinationsgabe - eben die Geschicklichkeit - den Ausgang des Spieles überwiegend beeinflussen. Gesellschaftsspiele wie Tarock, Bridge oder Schnapsen sind bei Anwendung der üblichen Spielregeln als Geschicklichkeitsspiele einzustufen, "Hasardspiele" als Glücksspiele.
4. Erhebungen und Beweisaufnahmen
Gutachten
Unter der UFS-Zahl RV/421-W/02 wurde am 13. Dezember 2004 (http://findok.bmf.gv.at) entschieden, dass Poker der Rechtsgebühr gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG unterliegt, da es ein Glücksspiel ist. Erhebungen und Beweisaufnahmen wie Einholung von Gutachten, teilnehmende Beobachtung zur Glücksspieleigenschaft des Kartenpokerspiels wurden in diesem gleichgelagerten Fall durchgeführt. Der Bw. stellte im Schreiben vom 11. August 1995 die Vergleichbarkeit der Problematik bei G- GmbH her, in der Berufungsschrift wurde auf die Monografie von Höpfel verwiesen. In den Berufungsschriften betreffend das Nachfolgeunternehmen A-GmbH wurde das Gutachten Bericht "Ein Vergleich der Geschicklichkeit in Spielen mit einem Hasardelement" (Universitätsprofessor für Wahrscheinlichkeitsrechnung und Mathematische Statistik, Dr. B.B. und Universitätsdozent für Spieletheorie, Dr. P.B., beide Katholische Universität Brabant, Tilburg, Niederlande) zitiert.
Unterlagen
zu Lucky 9/Pan Nine
Zu Lucky 9/Pan Nine gibt es außer im Internet keine Literatur. Da diese Spiele Varianten der bekannten Spiele Baccara und Black Jack sind, wurde auf diese Literatur zurückgegriffen.
Internetrecherche
Zentrum für Glücksspielforschung bei der Universität Wien (www.zfg.univie.ac.at).
Forschungsstelle Glücksspiel, Universität Hohenheim (www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/forschung.
Baccara und Black Jack aus Wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/Baccara, de.wikipedia.org/wiki/Black_Jack). www.freedownloadscenter.com/Games/Casino_Games/Lucky_9_Baccara.html, www.roulette-forum.de/->2 Aces(Spiel ähnlich wie Black Jack)
http://www.baccaratvip.com/super-pan-nine.html, "Super Pan Nine Baccarat Variant"
Akteneinsicht
Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in den Verlassenschaftsakt nach Norbert E. Darrie 10 A 109/03.
5. Gegenständlicher Sachverhalt
Unterschied
Poker - andere Kartenspiele
Bei Poker spielt jeder Teilnehmer für sich selbst und hält sein Blatt (Kartenkombination), das aus 5 Karten besteht. Dieses Blatt ist nur dem Spieler bekannt (verdeckt). Die Spieler schließen Wetten darüber ab, wer von ihnen das beste Blatt (höherwertigste Kartenkombination) besitzt, wobei sie die Einsätze in eine Kasse, den Pot einzahlen ("setzen").
Poker unterscheidet sich von anderen Kartenspielen durch das Vorliegen zweier Phasen:
1. Phase: Verteilung der Karten an die Spieler
2. Phase: Die Spieler schließen Wetten darüber ab, wer von ihnen die höchstwertigste Kartenkombination hat. Wenn ein Spieler auf seine Kartenkombination eine hohe Wette legt und kein anderer Spieler bereit ist, die Wette anzunehmen, dann gewinnt dieser Spieler die bereits gemachten Einsätze, auch wenn seine Kartenkombination nicht die beste gewesen ist. Sobald die Wetten abgeschlossen sind, zeigen alle Spieler ihre Kartenkombination und der Spieler mit der höchstwertigtsten Kartenkombination gewinnt diese Wetten.
Taktisches Verhalten (bluffen) kann nur in der 2. Phase des Spiels zum Einsatz kommen.
"Seven
Card Stud Poker"
Im Gegenstand werden von der Bw. Pokerspiele in der besonderen Form des "Seven Card Stud Pokers" (in der Folge kurz "Poker") angeboten bzw. organisiert: Nach der Spielregel erhält jeder Spieler sieben (7) Karten zugeteilt, davon drei (3) verdeckt und vier (4) offen. Die besten fünf Karten zählen in der gegenseitigen Spielwette um das beste Blatt. Sind die Wetteinsätze abgeschlossen, werden von den Spielern die Karten aufgedeckt. Wer die beste Kartenkombination hat, gewinnt und streicht alle Wetteinsätze, den ganzen Pot, ein. Die Wette ist auch dann beendet, wenn ein Spieler einen Einsatz tätigt, den kein anderer Spieler mithalten will. Er erhält den Pot. Niemand erfährt, ob er wirklich gute Karten gehabt hat.
Die Bw. bestreitet, dass es sich bei dem genannten Spiel um ein Glücksspiel handelt. Er behauptet und versucht zu "beweisen", dass bei diesem Spiel die Geschicklichkeitskomponente gegenüber der Zufallskomponente überwiege, so dass nicht von einem Glücksspiel gesprochen werden könne.
Lucky
9/Pan Nine
Von der Bw. wurde das Kartenspiel Pan Nine angeboten bzw. organisiert. Pan Nine gilt ebenso wie Lucky 9 als Modifikation des Kartenspieles Baccara, welche allerdings dem Black Jack ähnlicher ist als alle anderen Baccara Varianten. Jeder Spieler erhält drei verdeckte Karten und hat anschließend die Möglichkeit, durch Kaufen einer zusätzlichen Karte möglichst nahe der Punktesumme 9 zu kommen. Pan Nine wird mit 288 Karten gespielt (8 Kartendecks, aus denen alle Karten mit den Werten 7,8,9 und 10 entfernt wurden). Jeder Spieler setzt zu Spielbeginn einen limitierten Einsatz in 1 bis 3 hiefür bestimmte Felder auf seinem Platz am Spieltisch. Einer der Spieler tritt als "Spieler-Geber" auf und spielt mit einem nicht limitierten Spieleinsatz gegen alle anderen Spieler. Die Karten der einzelnen Spieler werden mit denen des Spieler-Gebers verglichen und anschließend die Gewinne ausgezahlt.
Die Bw. bestreitet zwar, dass es sich bei dem genannten Spiel um ein Glücksspiel handelt, doch laut den vorgelegten Gutachten wird Lucky 9 eindeutig bei den Glücksspielen eingeordnet. Bluff besteht maximal im Re-agieren auf das Kaufen oder Nichtkaufen von Karten durch den anderen Spieler. Im Vordergrund steht bei Lucky 9/Pan Nine als Variante des Baccara die Merkfähigkeit, welche Karten bisher von allen Spielern gespielt wurden und die Berechnung, welche Karten noch im vorhandenen ausspielbaren Kartenpaket (Talon) sein und daher bei der nächsten Spielrunde dem Spieler zufallen könnten.
6. Die Grundstruktur des Pokerspiels
Diese kommt auch zum Ausdruck, wenn das Spiel nur "allein" gespielt wird, d.h., wenn simuliert wird, es würden zwei Spieler spielen. Das Spiel erfolgt mit einem "alter ego". Die 52 Karten werden von dem einen (1) "Spieler" gemischt. Er ist zugleich auch der Dealer, wie im Casino. Man kann sich vor sich am Tisch eine Trennungslinie vorstellen, die eine linke und eine rechte Tischhälfte trennt. Auf der linken Seite fallen die ausgeteilten Karten für den "alter ego", auf der rechten die Karten für den Austeiler. Nach der Spielregel beginnt jetzt das Austeilen von einem gemischten Kartenstoß von 52 Spielkarten. Links, also für den "alter ego", zwei verdeckte Spielkarten (mit dem Kartenrücken nach oben, so schauen alle Spielkarten gleich aus) und eine offene Karte, mit dem Kartenbild nach oben hingelegt, dann auf die rechte Hälfte für den Austeiler zwei verdeckte Spielkarten sowie eine offene. In der zweiten Geberrunde bekommen der links situierte "alter ego" eine offene Karte, und der Austeiler eine offene Karte. Es folgt eine dritte und vierte "Geberrunde" in gleicher Weise, sodass auf jeder Seite bisher zwei (2) verdeckte Karten zu liegen gekommen sind (in der ersten Runde zugeteilt) und vier (4) offene Karten (in den Runden 2 bis 4 ). Nun folgt noch die fünfte und letzte Runde. Bei dieser wird in diesem Demonstrationsspiel je eine verdeckte Karte links und rechts, für "alter ego" und für den Austeiler zugeteilt. Im Ergebnis sind je sieben (7) Karten zugeteilt worden, davon sind drei (3) Karten verdeckt, vier (4) Karten sind offen. Gewinner ist derjenige (bzw. diejenige Seite hier im Demonstrationsspiel), welcher (bzw. welche) die höchstwertigste bzw. höherwertigere Kartenkombination, gebildet mit fünf (5) Karten von den sieben (7) Karten, aufweisen kann.
In der Folge werden jene Kartenkombinationen (= "Blätter"), die bei Poker über Gewinn oder Verlust entscheiden, beschrieben:
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Es sind 4 "Farben" im Spiel: Herz, Karo, Treff, Pik
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Die Wertigkeitsfolge je einer Farbe lautet: As, König, Dame, Bube, 10 9 8 7 6 5 4 3 2
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(also 13 Karten, zu 4 Farben, ergibt insgesamt 52 Karten).
Je seltener eine bestimmte Kartenkombination vorkommt, desto höher wird sie nach der Spielregel bewertet. Die äußerst selten vorkommende Kombination schlägt jedes andere Pokerblatt:
|
1. ROYAL FLUSH: Die fünf höchsten Karten einer Farbe:
|
ZB:
Herz As, Herz König, Herz Dame, Herz Bube und Herz 10.
|
2. STRAIGHT FLUSH: Fünf aufeinanderfolgende Karten einer Farbe, aber nicht mit As beginnend:
|
ZB:
Karo 10, Karo 9, Karo 8, Karo 7, Karo 6.
|
3. FOUR A KIND: Vier Karten des gleichen Ranges:
|
ZB: Herz
Dame,
Pik
Dame,
Karo
Dame,
Treff
Dame
, Herz 3, Pik 10
|
4. Full House oder Full Hand: Ein Drilling und ein Paar:
|
ZB: Herz
Dame
, Pik
Dame
und Karo
Dame
, Herz
10
und Karo
10.
|
5. FLUSH: Fünf beliebige Karten der gleichen Farbe:
|
ZB:
Herz
König,
Herz
Bube,
Herz
7,
Herz
5,
Herz
2
|
6. Straight: Fünf aufeinanderfolgende Karten:
|
ZB: Pik
10,
Pik
9,
Treff
8
und Karo
7
, Herz
6
|
7. THREE OF A KIND, Drilling, drei Karten des gleichen Ranges:
|
ZB: Herz
As,
Pik
As
und Karo
As,
Treff 8, Herz 6
|
8. TWO PAIRS, zwei Paare:
|
ZB: Herz
König,
Pik
König,
Karo
Bube,
Herz
Bube
, Herz 7
|
9. ONE PAIR, ein Paar:
|
ZB: Herz
9,
Pik
9
,Treff As, Herz Dame, Karo 5.
|
(10. Kein PAAR:
|
ZB: Pik
3,
Treff
Bube,
Herz
König
, Herz
6,
Herz
10
)
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der Kontakt mit den Spielkarten, das Schauen auf die Farben, Figuren und Zahlen in ihrer Kombination einen eigenen Reiz auf den Spieler ausübt und als Faszinosum seine Wirkung zumeist nicht verfehlt.
Die Grundstruktur des Spieles Poker: In fünf Runden werden sieben Karten ausgeteilt. Zu Beginn werden die Karten gemischt. Das ist etwas Tatsächliches, aber auch Symbolhaftes. Nicht Manipulation oder Geschick sollen im Spiel sein, sondern der Zufall soll regieren. Es ist ja nicht so, dass zunächst die Karten zugeteilt werden und nur die Ausgangslage soll dem Zufall anheim gestellt sein, und dann erst beginnt die Möglichkeit für jeden Spieler durch Geschick das Spiel voranzutreiben, durch Agitationen, Entscheidungen u.s.w., sondern beim Pokerspiel wird ausgeteilt und mit Beendigung des Austeilens der Karten ist das Spiel auch schon wieder zu Ende. Es ist mit der Zuteilung der letzten Karte entschieden, wer der Gewinner, der Verlierer ist. Das Zufallen der Karten entscheidet.
Somit ist schon vorweg zu sagen: Der Gewinn ist, wenn es nach der Regel zum Aufdecken der Spielkarten kommt, vom Zufall abhängig und zwar ausschließlich.
6.1. Die Dualität der Erscheinung des Spiels
Das Spiel beginnt mit der Austeilrunde. Der einzelne Spieler "steht unter Strom", und zwar vom Anfang des Spiels, der ersten Kartenzuteilrunde bis zum Zuteilen der letzten Karte. Dann ist das Spiel auch schon wieder zu Ende. Das ist der Schlusspunkt, dann steht der Gewinner fest bzw. es stehen die Verlierer fest.
Der Blick auf das starre, eherne Zuteilen, Zufallen der Spielkarten an die einzelnen Spieler einerseits, andererseits das Abschirmen des Gedankens und der klaren Beurteilung von dem "Rundherum", das das Spiel für die Spieler so interessant macht, so anziehend, reizvoll, wodurch sie in den Bann gezogen werden, ja das sich so ausweiten kann, dass von einer Spielleidenschaft gesprochen werden muss. Dieses "Drumherum" um das Kartenspiel beim Poker ist "Strom", die Spieler stehen unter Spannung. Die Spieler empfinden etwas, erleben etwas.
Um das Zuteilen der Karten und den Abschluss der Wetten entstehen zwei Spannungsfelder:
Spannungsfeld 1: "Welche Karten werden mir bis zur letzten zugeteilten Karte noch zufallen?" Ein wenig Magie ist dabei. Ein gedankliches Beziehungsgeflecht wird aufgebaut. Da sind 52 Karten, Mitspieler und der Spieler selbst (Ego). Das Ersehnen einer Kartenkombination, das Wünschen in eine bestimmte Richtung, das Hoffen, kann zumindest für eine kurze Zeit ausgelebt werden. Manche Spieler unternehmen eine gewisse Anstrengung, einen Gedanken, eine bestimmte Kartenkombination "herbeizusehnen". Der rational eingestellte Spieler wird sich hier nicht lange aufhalten. Der Gedanke erfasst ihn vielleicht nur einen Bruchteil einer Sekunde, ist aber aus der "Sehnsucht" nach der "gewinnträchtigen" Kartenkombination genährt.
Spannungsfeld 2: Beim Kartenpokerspiel geht es nicht nur um das reale Zufallen von Karten, sondern auch um ein ständiges Abschließen von Wetten. Bei jeder Einsatzrunde werden neue Wetten abgeschlossen: "Mein Kartenblatt ist nicht nur gut, sondern das bessere, das beste." Durch die Hingabe eines Einsatzes wird dieses Wettangebot in den Raum gestellt und zur Annahme angeboten. Wer seinerseits auch einen Einsatz leistet, stellt seinerseits auch ein Wettangebot. Wer höher setzt als der vorhergehend setzende Spieler, bekräftigt sein Wettangebot und fordert noch mehr heraus. Natürlich weiß der Spieler, ein hoher Wetteinsatz ist nicht ein Hinweis, dass ein Mitspieler tatsächlich die höherwertigen Karten in der Hand hat. Es könnte ein so genannter Bluff vorliegen. Die verschiedensten Gedanken schießen durch den Kopf des Spielers: Der Spieler versucht, seine Chancen, ein besseres Blatt zu erhalten abzuschätzen: "Werde ich meine Einsätze verlieren? Werde ich gewinnen? Meine Einsätze und noch viel mehr dazu, den ganzen Pot?" Damit ich das "aushalte", gibt das Spiel nach den Spielregeln Möglichkeiten der Aktion und Interaktion.
Der Spieler darf sich beim Pokerspiel durch äußeres Gehabe nicht verraten, dass er gute, sehr gute, die bestmöglichen Karten in der Hand hat, weil sonst die Mitspieler aus dem Spiel aussteigen und damit der Pot nicht aufgefüllt werden würde. Sie würden dadurch erkennen, dass ihre Wette aussichtslos ist und steigen aus dem Spiel aus. Es macht aber auch wirtschaftlich gesehen für den Spieler keinen Sinn, den Pot durch weitere Einsätze aufzufüllen, wenn die Gewinnchance nur sehr gering ist. Es besteht die Möglichkeit mit Blick auf die offenen Karten der anderen Mitspieler im Vergleich mit den eigenen Karten die Gewinnchance abzuwägen. Soll weiter gespielt werden? Soll ein Risiko eingegangen werden? Sollen all die Einsätze verloren werden? Es eröffnet sich ein Entscheidungsspielraum.
Die Entscheidungsmöglichkeit eines jeden Spielers besteht darin, das Spiel jederzeit verlassen zu können. Ein Spieler kann sich sagen: "Ich kann es bei ein oder dem anderen Spiel versuchen, obwohl ich keine gute, dh. keine seltene Kartenkombination in Händen habe, einmal etwas zu riskieren: Ich setze im Blick auf meine nicht gerade seltene Kartenkombination, durch einfache ratio nicht begründbar, höhere Einsätze. Ich will bei den Mitspielern, ohne dass sie meinen Plan auch merken, Glauben machen, ich hätte ein gutes Blatt (das nicht so häufig vorkommt). Ich habe z. B. nur ein Paar und mache Einsätze, die bei den anderen Spielern Aufmerksamkeit erwecken. Jetzt kann in dieser Situation der andere Mitspieler oder die anderen Mitspieler ein höherwertiges Paar oder zwei Paare oder einen Drilling in Händen haben, aber meinen, ich hätte bei so hohen Einsätzen mindestens ein "straight" (eine Strasse) und werfen die Karten weg (Verlassen das Spiel)."
Einerseits ist beim Kartenpokerspiel das "Grundgerüst" höchst einfach, ehern, wie ein Granitblock, unveränderbar. Das "Grundgerüst" besteht im realen "Zuteilen" der Karten. Die erste Runde, die zweite bis zur vierten. Die letzte Karte wird zugeteilt, es entscheidet sich im Augenblick der Zuteilung der letzten Karte, wer der Gewinner ist. Gewinner ist, wer die beste Kartenkombination im Vergleich in Händen hat.
Andererseits bietet das Pokerspiel dem Spieler eine Reihe von Verhaltensmöglichkeiten. Er kann seine Fantasie ausleben. Dazu gibt das Spiel nach der Regel Raum: Der Spieler kann seinen Einsatz erhöhen, er kann den Einsatz in gleicher Weise, also nicht erhöht, setzen, wie ein Vorspieler. Er kann bei einer Einsatzrunde eine Pause einlegen. Er kann das Spiel nach Überlegung verlassen.
Beim klassischen Pokerspiel, bei welchem fünf Karten, allerdings verdeckt, zugeteilt werden, kann der Spieler nach der Spielregel Karten, die ihm für eine Kombination nicht aussichtsreich erscheinen, zurücklegen und sich andere, erhoffend bessere, zuteilen lassen. Er kann somit den Anstoß geben, nochmals Karten (bessere) zugeteilt zu bekommen. Welche er dann bekommt, ist wieder dem Zufall überlassen. Hingegen gibt es beim "Seven Card Stud Poker" dieses "Umtauschen" von Karten nicht. Die Aktionsmöglichkeit ist beim "Seven Card Stud Poker", abgesehen vom Verlassen des Spieles und vom Bluffen, welches bei beiden Spielarten möglich ist, eingeschränkter als beim klassischen Poker. Dafür werden statt nur fünf Karten sieben Karten zugeteilt, von welchen vier Karten offen auf dem Tisch liegen.
Die Dualität der Erscheinung des Spiels besteht einerseits im ehernen Zufallen der Karten durch den Austeilvorgang und andererseits in taktischen Überlegungsmöglichkeiten und Aktionen der Spieler, wie ZB: das Bluffen oder das Verlassen des Spieles.
Im einzelnen Pokerspiel - worunter ein solches zu verstehen ist, bei welchem bis zum Schluss des Spieles, dh. bis zum Aufdecken der Karten, mindestens zwei Spieler mitspielen - besteht aber nach der Spielregel keine Möglichkeit, eine Methode anzuwenden, die es bewirken (kausieren) würde, einem Spieler entgegen dem Zufallen der Spielkarten, ein z.B. jetzt ablaufendes Einzelspiel in zwingender Weise für sich zu entscheiden: Sozusagen den Lauf des Geschehens (des Zuteilens der Karten) zu seinen Gunsten "herumzureißen".
6.2. Es ist nicht eine Spielperiode, eine Kartenpartie, in den Blick zu nehmen, sondern nur das Einzelspiel
Gemäß
§ 16 Abs. 5 lit. c GebG entsteht die Steuerschuld mit der Fälligkeit des Gewinstes (=Gewinn).
Mit jedem einzelnen abgeführten Pokerspiel ist nach fünf Geberrunden und der letzten Einsatzrunde das Spiel beendet. Gewinner und Verlierer, Gewinn und Verlust sind bestimmt. Die letzte Einsatzrunde ändert nichts mehr am bereits feststehenden Gewinner. Mit dem Aufdecken der Spielkarten wird der bereits feststehende Gewinner nur festgestellt. Ihm wird der Pot, ein mehr oder weniger hoher Berg von Jetons, zugeschoben.
Es kann jemand auch nur bei einem einzigen Spiel mitmachen und dann nach Hause gehen, mit Gewinn oder mit Verlust.
Mit Ende der 5. Geberrunde und dem Feststellen des Gewinners nach der letzten Einsatzrunde und dem Aufdecken der Karten ist der Gewinn fällig und damit die Gebührenschuld entstanden (§ 16 Abs 5 lit. c GebG).
Es ist daher schon in diesem Augenblick zu fragen, war bei diesem einzelnen Spiel der Gewinn vom Zufall abhängig? Hat es der Gewinner durch Geschick, durch eine gekonnt angewendete Methode in diesem Spiel in der Hand gehabt, die Kartenkombination so zu beeinflussen, dass er als Gewinner hervorgekommen ist?
Wird das Spiel, alle fünf Runden, zu Ende gespielt, so passiert sowohl beim Demonstrationsspiel, in welchem die Karten nach links und nach rechts ausgeteilt werden, als auch in der Runde, in welcher z. B. sieben Spieler zusammen sitzen und einem Spieler nach dem anderen aus dem gemischten Kartenstoß die Karten zufallen, nichts als Zufall. Aus einem gemischten Kartenstoß werden die Karten nach der Spielregel zugeteilt und eine Karte nach der anderen fällt den einzelnen Spielern zu. Was sich am Spieltisch sonst noch an Aktion und Interaktion abspielt, hat keinen Einfluss auf das Zufallen der ausgeteilten Karten. Gewinn ist das, was bei jeder Auszahlung am Ende des einzelnen Spieles dem Gewinner zukommt. Das ist der Pot, die Summe aller geleisteten Einsätze am Spieltisch, der dann dem Gewinner zugeschoben wird.
Davon zu unterscheiden ist der Gewinn im ökonomischen Sinn: Das ist der Restbetrag, ausgehend vom individuellen "Startkapital", der Summe der Einzelgewinne nach Abzug der Einsätze und der Verluste nach einer Mehrzahl von Einzelspielen, nach dem Ende einer "Partie", wie z.B. eine Stunde Spiel, einen Abend lang, eine Nacht hindurch. Doch welches Spielkapital hat der einzelne Pokerspieler im Laufe der Zeit eingebracht hat, mit welchem Betrag geht er nach Hause? Hat er einen Gewinn oder einen Verlust? War dieser Gewinn von seiner Geschicklichkeit im Ablauf des Spieles abhängig? Diese Langzeitbetrachtung, wer am "am Ende des Tages" das Spielkapital hat, kommt bei Turnieren und Pokermeisterschaften zum Tragen, die nach einer eigenen Spielregel gespielt werden. Alle Spieler gehen mit demselben Spielkapital ins Spiel. Wer im Minus ist, scheidet aus. Ein Ergänzen, ein Ausleihen gibt es nicht.
Beim "Seven Card Stud Poker", das Gegenstand der Besteuerung ist, ist ein Kommen und Gehen der Spieler zu beobachten. Wird an einem bespielten Tisch ein Platz frei, wartet manchmal schon ein neuer Spieler und steigt in das Spiel ein. Eine Feststellung, wer der Gewinner von mehreren Spielen ist, wird beim alltäglichen Spiel nicht getroffen. Die Dealer beim Tisch, die die Karten mischen, austeilen und das Spiel überwachen, wechseln sich halbstündlich ab, da von ihnen höchste Konzentration verlangt wird.
Niemand wird behaupten, das Roulettspiel sei ein Geschicklichkeitsspiel, weil es so genannte "Systemspieler" gibt, die einen spektakulären Gewinn mit nach Hause gebracht, das heißt, die Casinobank, "geknackt haben". Bei der Beurteilung des Roulettspiels, ob Zufall oder Geschicklichkeit regiert, ist immer das einzelne Spiel im Blick. Die Kugel rollt im Spielkessel und bleibt nach physikalischen Gesetzen, also durch Zufall, stehen, wodurch die Entscheidung herbeigeführt wird. Eine Beeinflussung durch taktierendes Verhalten (Bluffen) der umstehenden Spieler ist (grundsätzlich) nicht möglich.
Ebenso ist das einzelne zu Ende geführte Pokerspiel zu sehen. Das Zu-fallen der ausgeteilten Karten an den einzelnen Spieler bestimmt sich durch die Reihenfolge der Karten, die sich durch das vorhergehende "Mischen" ergeben hat und wird daher durch "Zu-fall" regiert. Der Spieler hat auf die Reihenfolge der Karten und das Zu-fallen der Karten keinen Einfluss. Wem von den Spielern die beste Kartenkombination zu-fällt, wer also Gewinner ist bzw. Verlierer, ist vom Zufall abhängig und zwar ausschließlich vom Zufall.
An dieser Stelle ist es geboten, sich die Spielregel näher anzusehen und zwar dahingehend, ob sie nur auf das einzelne Spiel abstellt oder auf eine Spielperiode (Ablauf mehrerer Spiele in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang).
Die Spielregel für "Seven Card Stud Poker" des Kartenkasinos, auf welches die Bw. Bezug nimmt, enthält eine Information und 30 Punkte über die Spielregeln.
Die Information beginnt mit der Anzahl der Karten und der Anzahl der Spieler. Es wird die erste Geberrunde beschrieben. Der Spieler mit der niedrigsten offenen Karte beginnt mit einem Einsatz von Geld (Jetons). Ab der zweiten Runde beginnt immer die höchste offene Hand mit dem Setzen. Es folgt die weitere Zuteilung, drei weitere Karten offen, die letzte verdeckt. Nach jeder Karte folgt eine Einsatzrunde. Die beste Hand, bestehend aus maximal fünf Karten, gewinnt den Pot.
Es folgen 30 genauere Regeln:
1. Check (Einsatz später), Raise (Einsatz erhöhen) ist erlaubt.
2. Über das Erhöhen des Einsatzes.
3. Ein Vervollständigen des Forced Bet gilt nicht als Erhöhung
4. Annahme: Wer nicht beim Tisch da ist, wenn er dran kommt, der hat die Karten weggeworfen.
5. Ratenweises Erhöhen ohne Ankündigung ist nicht erlaubt.
6. Kein Erhöhen nur mit einem (1) Jeton.
7. Folgen bei falschem Geben der Karten.
8. Sieben Karten müssen zugeteilt werden, sonst ungültige Hand.
9. Wer verdeckte Karten umdreht, verliert das Rechte auf den Pot.
10. Zuteilen der Karten.
11. Folgen eines Fehlers beim Geben.
12. Wenn der Spieler die letzte Karte offen bekommt.
13. Eine Karte fällt zu Boden, gilt als offene Karte.
14. Ein Spieler, der nicht die letzte Karte bekommen hat, bekommt sie zu letzt.
15. Die Karten sprechen für sich. Die gewinnende Hand muss alle Karten offen legen. Wer seine Hand falsch verbal bewertet, riskiert, den Pot zu verlieren
16. Der Gewinner muss alle 7 Karten zeigen, bevor der Pot zugestellt wird.
17. Bluff und Ausschluss vom Spiel
18. Mindestgeldbetrag um mitspielen zu können (Buy-in, ist das 10 -fache vom Mindesteinsatz).
19. Der Spieler darf nur mit dem Geld spielen, welches er bei Spielbeginn vor sich auf dem Tisch hat.
20. Wenn es verlangt wird, zeigt der Dealer jede Karte.
21. Das Teilen des Pots ist nicht erlaubt.
22. Die Spieler müssen immer der Reihenfolge nach handeln.
23. Falls einem Spieler das Geld ausgeht.
24. Nur ein voller Satz gilt als Satz.
25. Das Casino hat das Recht beliebigen zwei Personen das Spiel an einem Tisch zu verbieten.
26. Es ist nur ein Spiel pro Hand erlaubt.
27. Ein Gespräch in einer anderen Sprache als Deutsch ist verboten.
28. Unkostenbeitrag von S 300 bei mutwilliger Zerstörung des Kartenpakets
29. Management und Floormen haben das Recht, Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse des Spieles sind ...Zuteilung des Pots möglich.
30. Die Entscheidungen vom Floormen sind endgültig.
Alle Regeln sind abgestellt auf Situationen, die sich bis zum Ende des einzelnen Spiels ereignen können.
Wie bei der Kasse eines Supermarktes der Deckel sich schließt, nachdem die Abrechnung des einen Kunden abgeschlossen ist, ist auch das von der Bw. gewöhnlich angebotene und organisierte Pokerspiel mit dem Zuschieben des Pots abgeschlossen. Danach beginnt ein neues Spiel. Nach der Spielregel spannt sich kein Bogen von Verhaltensanleitungen bzw. von Ansprüchen, die über mehrere Spiele hinausgehen (Ablauf mehrerer Spiele in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang). Die Spielregel beginnt sozusagen mit jedem Einzelspiel "neu zu laufen".
Beim Kartenspiel "Schnapsen" werden mehrere Spiele insofern zusammengefasst, als für jeden gewinnenden Spieler von der Zahl 21 nach Beendigung eines Einzelspieles Punkte (3, 2 oder 1) in Abzug gebracht werden. Derjenige Spieler, welcher zuerst bei Null angelangt ist, ist der Gewinner der Partie. Eine analoge Spielregel gibt es bei den im Casino der Bw. üblichen Pokerspielen nicht.
Wenn die Berufung von spielstrategischen Entscheidungen spricht, dann geht sie allein von ökonomischen Überlegungen aus. Was unter Gewinn zu verstehen ist, wird nicht näher ausgeführt. Der Bogen spannt sich von einer Stunde Pokerspiel bis zur Kalkulation eines Gewinnes beim Pokern im Laufe eines Lebens.
Andy Bellin gibt in seinem Buch "Full House, Die Poker-Spieler und ihre Geheimnisse", 2002, Seiten 146, 147, zur Vermeidung von depressiven Phasen beim Spiel, in welchen der verzweifelte Wunsch besteht, die Verlustbilanz auszugleichen, was aber kontraproduktiv sei, den Trost, "Selbst große Spieler kassieren ihre Niederlagen" und erteilt den Rat: "Sie müssen ihre Profite über einen längeren Zeitraum betrachten- ein Jahr, zehn Jahre, oder ein ganzes Leben".
Gegenstand der Besteuerung ist nur der Gewinn im Einzelspiel.
6.3. Ist das Kartenpokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel?
"Beim
"Seven Card Stud Poker" sind vier (4) Karten offen, drei (3) verdeckt:" Die
Wahrscheinlichkeitsberechnungen über eine zu erwartende Kombination sind
bei mehr offenen Karten größer als im Fall des klassischen
Pokerspieles, bei welchem alle Karten verdeckt sind.
Eine Wahrscheinlichkeitsüberlegung hat mit dem Spielausgang des einzelnen Spiels nichts zu tun. Sie hat nichts mit einer möglichen Aktionsweise (Geschicklichkeit) zu tun, die mit Sicherheit zum Erfolg beim einzelnen Spiel führt. Wenn mehrere Karten offen liegen, hat der Spieler auch keine Möglichkeit, das konkrete Spiel durch ein taktisches Verhalten für sich zu entscheiden. (Diese Situation ist genauso zu beurteilen wie beim Würfelpoker. Ist der Würfel gefallen, ist das Spiel entschieden. Bluffen wird nicht mit dem Würfelpokerspiel in Zusammenhang gebracht, sondern mit dem Kartenpokerspiel. Ebenso wie beim Roulett wird auch beim Würfelpokerspiel niemand ernsthaft behaupten, es handle sich um ein Geschicklichkeitsspiel.) Ist beim Kartenpokerspiel auch nur eine Karte verdeckt, ist die entscheidende Kombination nicht bekannt. Sven Pieper und Bärbel Schmidt, "Kartenspiele", Reclam, 1994, Seiten 16 ff, führen dazu aus: "Während der Fall eines Loses oder der Würfel, wie die Positionen im Brettspiel, allen Spielern zu jeder Zeit bekannt sind, trifft dies für das Kartenspiel nicht zu. Bei einfachen Glücksspielen wie Pharao oder Blackjack, kann dies zwar durchaus der Fall sein, doch schon komplexere Glücksspiele, zum Beispiel Poker, beziehen ihren Reiz gerade daraus, dass jeder Spieler nur seine Karten kennt, die der andere jedoch erschließen und erraten muss. Während der Ausgang dieser Kartenspiele überwiegend vom Zufall und zum kleineren Teil von der Geschicklichkeit bestimmt wird, gibt es andere, beispielsweise Hombre, Bridge oder Skat, die weitgehend vom Können, nur zum kleineren Teil vom Zufall bestimmt werden".
Ist
vom "klassischen" Pokerspiel das "Seven Card Stud Poker" mit seinen nach der
Regel vier offenen Karten abzugrenzen, da bei diesem mehr an Geschicklichkeit
möglich ist und nähert es sich mehr dem Bridge Spiel, das ja
unbestritten ein Geschicklichkeitsspiel ist.
Wenn zur Entscheidung, wer gewinnt, beim "Seven Card Stud Poker" die Karten aufgedeckt werden, dann ist für den Entscheid der Zufall ausschlaggebend. Wem die höchstwertigste Kartenkombination zugefallen ist, ist der Gewinner, die anderen sind die Verlierer. In diesem Fall ist keine das Ergebnis beeinflussende Handlungsweise eines Spielers möglich. Beim Wegwerfen der Karten bleibt der Gewinner übrig: Hat er die anderen Spieler zum Verlassen bewegt? Hat er die anderen Spieler durch Geschick (durch sein taktisches Verhalten) zum Verlassen bewegt?
Beim "Seven Card Stud Poker" sind die Möglichkeiten, in welchen gekonnt geblufft werden kann geringer als beim "klassischen" Poker, bei welchem es infolge verdeckter Karten keine Information über die Kartenkombinationen der Mitspieler gibt. Bei diesem Spiel kann ein Mitspieler den anderen eher einschätzen, welches Blatt er haben könnte bzw. welches Blatt überhaupt auszuschließen ist.
Beim "Seven Card Stud Poker" wird ein Spieler, welcher vier offene Karten vor sich liegen hat, die aus sich heraus keinen Hinweis auf eine höherwertigere Kombination ergeben, weniger Chancen haben, einen "glaubhaften Bluff" durchziehen zu können. Für bestimmte gute Kartenkombinationen müsste aus vier (4) offenen Karten ein "Hinweis" zu entnehmen sein: Für eine "Strasse" zwei benachbarte Werte bzw. zwei Karten im Differenzwert 5, für ein "Flush" zwei Karten von der selben Farbe, für ein "Full House" ein "Paar". Ein Mitspieler, welcher "Zwei Paare" oder einen "Drilling" in Händen hat, wird nicht so schnell "aufgeben", wenn die offenen Karten des Bluffers keinen Anhaltspunkt für eine gewinnträchtige Kombination bieten.
Für eine Täuschung, für ein taktisches Manöver im Bereich der Geschicklichkeit ist bei dem "Seven Card Stud Poker" infolge teilweiser offener Karten weniger Spielraum gegeben als beim "klassischen" Poker, bei welchem der Spieler keine Information über die Karten der Mitspieler hat. Beim klassischen Poker kann wirklich ein Spieler mit den "schlechtesten" Karten einen Bluff versuchen.
Beim "Seven Card Stud Poker" kann der Spieler die Hoffnung, eine zu seinen Karten für eine gute Kombination passende Karte noch zugeteilt zu bekommen, "begraben", wenn er diese Karten bei einem Mitspieler offen zugeteilt liegen sieht. Durch Aufmerksamkeit wird der Spieler die Aussichtslosigkeit, einen Gewinn zu machen, aufgrund seiner Kartenkombination bald erkennen und so durch rasches Wegwerfen seiner Karten weitere Verluste vermeiden. Die Spielregel sieht aber, trotz der durch Aufmerksamkeit gewonnenen Erkenntnis keine Handhabe vor, durch Geschicklichkeit das Einzelspiel für sich zu gewinnen. Der Zu-fall der Karten entscheidet!
"Pokermeisterschaften"
Die Pokermeisterschaften oder Turnierspiele mit ihrer "Spezialregel" stellen auf eine Periodenbetrachtung ab. Die Spieler gehen mit gleich hohem Spielkapital ins Spiel. Ausschlaggebend ist nicht der Spielausgang des einzelnen Spieles nach der Spielregel, sondern der Blick auf den Saldo, gebildet aus Gewinnen abzüglich Einsätzen und Verlusten. Wer im Vergleich mit anderen Spielern den höchsten Saldo hat, ist Gewinner, sofern er nicht schon mit einem Minus ausgestiegen ist. Bei den Turnierspielen und Pokermeisterschaften handelt es sich um einen "Nebenschauplatz" zu den einzelnen Pokerspielen, die nach einer anderen Spielregel gewöhnlich im Casino der Bw abgeführt werden. Wenn der "Pokermeister" von seinem Gewinn spricht, dann ist dieser etwas anderes, als der Gewinn beim einzelnen Spiel "im Alltag". Der ökonomische Gewinn des Pokermeisters, den er bei einem Turnier nach Durchführung mehrerer Spiele erzielt hat, ist auch nicht Gegenstand der Besteuerung.
Wenn im Laufe von mehreren Spielen ein Spieler die Tendenz zu erkennen glaubt, dass durch Verhalten, Aktionen letztlich ein Gewinn zu erzielen sei, "so färbt" diese "Erkenntnis" nicht zwingend auf die Eigenschaft des einzelnen Spiels ab, das heißt, dass dieses Spiel, betrachtet nach der Spielregel, im Blick auf den Gewinner und Verlierer zwingend ein Geschicklichkeitsspiel sei. Wenn die Berufung vorbringt, aus der Spielregel ergebe sich, dass die teilnehmenden Spieler über ein hohes Maß an Einsicht verfügen, so stellt dies eine Behauptung dar, die nicht nachvollziehbar ist, denn ihr fehlt die nähere Ausführung dahingehend, wie ein hohes Maß an Einsicht im Einzelspiel einen Gewinn herbei führen solle.
Die Aussage, dass derjenige den Pot gewinne, der die richtige "winning strategy" habe, mag eine dynamische Einstellung zum Spiel wiedergeben, entspricht aber nicht der Tatsächlichkeit eines Einzelspiels. Wem absolut die schlechtesten Karten zugefallen sind, der kann nicht in jedem Fall, und das wiederholend durch Strategie und taktisches Verhalten den Gewinn trotzdem herbeiführen. Auch Pokermeister geben zu, an manchen Spielabenden keinen Gewinn zu machen. Auch sie trifft eine "Pechsträhne", ihr Geschick kann ihnen gegen die Zu-fälle (der Kartenkombinationen) nicht helfen.
Normen und Schlagworte
- § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
GlücksspielGeschicklichkeitsspielGewinnVerlustZufallKartenpokerspielSeven Card Stud PokerPan NinePan 9Lucky 9RouletteTurnierspieleSchätzungDegressionsabschlagEinsätzeGewinst
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0036-W/02
- Stammnummer
- 29668
- Gültig
- 24.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF