Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/0743-W/11
Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0743-W/11vom 07.10.2011Teil 4 von 6
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
"können geübte Berufsspieler solche Situationen ausgezeichnet ausnützen und drücken diese Spieler aus dem Spiel. Dieser Spielzug des "Herausdrückens" ist nicht mit dem "Bluffen" zu verwechseln. Fast alle berühmten Pokerspiele sind nach dem Prinzip aufgebaut, dass den Spielern zu Beginn eine begrenzte Anzahl an Spielkarten ausgeteilt werden und die Spieler, ihre Ausgangskarten vor Augen, entweder weitere Karten erwerben (mitsetzen) oder aufgeben (passen) können. Da die Berufsspieler immer mit relativ viel Kapital ins Spiel einsteigen, haben sie die Wahl, bei guten Ausgangskarten die höchst möglichen Einsätze zu tätigen und dadurch die kapitalärmeren Spieler aus dem Spiel zu drücken, auch wenn aus dem Spielverlauf zu erkennen ist, dass diese ebenbürtige Karten besitzen. Das Problem liegt darin, dass es sich der schwächere Spieler nicht leisten kann den "langen Weg" bis zur letzten Karte mitzusetzen, wenn er keine Aussicht auf die höchst mögliche und damit unverlierbare Hand hat. Er ist allein wegen seiner finanziell begrenzten Situation gezwungen auf halbem Wege aufzugeben.....
Unter dem normalen Begriff des "Bluffens" versteht man das Vortäuschen einer sehr starken Hand, um seine Gegner zum "Passen" (Aufgeben) zu verleiten. Man kann aber auch durch geschicktes Anspielen wie zB niedriges, die Gegner glauben lassen man habe schwache Karten, obwohl man eine sehr gute Kartenkombination (Hand) besitzt. Dadurch würde man den Mitspielern den nächsten Zug lassen und diese gewissermaßen in Sicherheit wiegen, um im richtigen Zeitpunkt zuzuschlagen (ihre Einsätze zu überbieten). Wie viel Gefühl und Geschick ein Pokerspieler besitzt, zeigt sich meist durch das richtige "Bluffen", während zum "Herausdrücken" der Gegner aus dem Spiel nur ein großes Spielkapital nötig ist....
Zweifelsohne kann gesagt werden, dass außer...ein paar Profispielern, fast alle, die sich in die Welt des Pokerns wagen, sich bald in einem bösen (finanziellen) Albtraum glauben...Als Dealer konnte ich im Casino immer wieder beobachten, wie manche Gäste, die das erste mal pokerten, vor allem von der Möglichkeit durch ihr Geschick spielend Geld zu verdienen, begeistert waren. Nicht der Hasardcharakter, sondern der symbolische Kampf, sich in einem äußerst spaßgeladenen Kartenspiel messen zu können, machen das Pokerspiel....zu einem der interessantesten Spiele...."
(Ürek Vedat, Das Glücksspielstrafrecht und die "Pokercasinos" in Österreich, 2001, unveröffentlichte Diplomarbeit, 33-35; vgl. auch die Aussage eines Berufsspielers in UFS FSRV/0052-L/05, 10.6.2008: "Als Pokerspieler gewinnt und verliert man, aber übers Jahr gesehen verbleibt mir üblicherweise ein Gewinn von 50.000,00 bis 70.000,00 Dollar....").
Für den UFS ist wesentlich, dass der Autor den Bluff als innerhalb des Spiels wirkenden Faktor von dem außerhalb des Spiels wirkenden Faktor "nicht mehr Mitkönnen mit Einsätzen, die die ökonomischen Möglichkeiten des "low limit"- Spielers übersteigen" unterscheidet. Der Berufskartenpokerspieler verdient seinen Lebensunterhalt nicht durch eine besondere Geschicklichkeit beim Bluffen, Kombinieren der Karten oder der Konzentration, sondern er erzielt seinen Gewinn daraus, - auch nur bei günstigen - Kartenkombinationen durch besonders hohe Einsätze den anderen Spieler zum Verlassen des Spiels zu zwingen, da dieser nicht über solche Geldmittel verfügt. Der Berufskartenpokerspieler verwendet nicht Täuschungsmanöver über seine Kartenkombination, sondern den ökonomischen Druck, unter dem der andere Spieler steht, um zu gewinnen. Der Berufskartenpokerspieler wird in der Literatur als Argument für die Geschicklichkeitseigenschaften von Poker angeführt. Die Taktik der Berufskartenpokerspieler, mit Momenten außerhalb der Spielsituation zu arbeiten, hat nichts mit Geschicklichkeit im Spiel nach der Spielregel zu tun. Geschicklichkeitsspiele sind solche Spiele, bei denen ein durchdachtes Ausnützen oder Kombinieren der Spielregel zum Erfolg führen. Die Spielregel selbst muss die Geschicklichkeit ermöglichen.
Ebenso wie Ürek Vedat arbeitet die Autorin Biljana Djurdjevic, Spielsucht - untersucht und aufgezeigt anhand des Pokerspiels, 2008, unveröffentlichte Diplomarbeit, wie sie in ihrem curriculum vitae hinweist, als Carddealer. Zu den Berufskartenpokerspielern bemerkt sie einleitend, dass Poker in letzter Zeit als Sport präsentiert wird: "Das Bestreben jedes Veranstalters solcher Turniere ist aber nicht, wie beteuert, die Verbreitung dieser Sportart oder die Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit bzw. Abwendung vom Bild des Glücksspiels, sondern das nach den oder während der Turniere oft stattfindende Cash Game, bei dem hohe Gewinne erwirtschaftet werden können." (Biljana Djurdjevic, Spielsucht - untersucht und aufgezeigt anhand des Pokerspiels, 2008, unveröffentlichte Diplomarbeit, 22).
Der UFS liest aus der Wortwahl "Cash-Game, bei dem hohe Gewinne" nicht erspielt, sondern "erwirtschaftet werden können", einen Zusammenhang auf die konkretere Darstellung von Ürek Vedat, Das Glücksspielstrafrecht und die "Pokercasinos" in Österreich, 2001, unveröffentlichte Diplomarbeit, 35, heraus. Bemerkt wird am Rande, dass beim gegenständlichen EPT Turnier Cashgames auch für Nichtturnierteilnehmer mit Einsätzen ohne Maximum angeboten wurden (http://www.xy2 / Abfrage des Finanzamtes vom 22.10.2010).
9.2.3.
Hambach/Hettich/Kruis
, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 41ff;
Die Bw. hat diesen Artikel als "Beweis" zur Untermauerung ihres Berufungsbegehrens angegeben. Die Autoren stehen auf dem Standpunkt, dass das Kartenpokerspiel insbesondere aufgrund der neuen, bis dato unveröffentlichten, Studie Hambach&Hambach Rechtsanwälte/TÜV Rheinland Secure iT GmbH/Henze/Kalhamer, Pokerstudie 2008 ein Geschicklichkeitsspiel ist. Zu diesem Ergebnis sei auch das LG Karlsruhe im Urteil LG Karlsruhe 20.1.2009 - 18 AK 127/08 gekommen. Obwohl im Kartenpokerspiel nationale und internationale Meisterschaften ausgetragen würden und zahlreiche wissenschaftliche Studien im Ausland zum Ergebnis gekommen wären, dass z.B. Texas Hold'em Poker ein Geschicklichkeitsspiel sei, folge ein Großteil der Literatur und Rechtsprechung weiterhin der über 100 Jahre alten Entscheidung des Reichgerichts RG JW 1906, 789, das Draw Poker als Glücksspiel qualifizierte (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 41).
Der UFS möchte am Rande aufzeigen, wie die Einstufungen von Poker als Glücks- bzw. Geschicklichkeitsspiel auseinanderdriften: Im Jahr 1911 stufte der kalifornische Justizminister Draw Poker als Geschicklichkeitsspiel ein, während offener Poker (Stud Poker) Glücksspiel war. (Biljana Djurdjevic, Spielsucht - untersucht und aufgezeigt anhand des Pokerspiels, 2008, unveröffentlichte Diplomarbeit, 7).
In Deutschland werde der Begriff des Glücksspiels und damit die Abgrenzung zum Geschicklichkeitsspiel dahingehend definiert, ob die Entscheidung über Gewinn oder Verlust allein oder hauptsächlich vom Zufall abhänge. Der Zufall könne auch bei Geschicklichkeitsspielen einen Einfluss haben, so könne die Beschaffenheit des Platzes beim Fußball dazu führen, dass ein Ball verspringt und ins Tor geht. Texas Hold'em Poker sei sicherlich ein gemischtes Spiel, denn Zufallsfaktor sei hier zweifellos die Kartenverteilung, die umso mehr ins Gewicht falle, je weniger Hände gespielt würden. (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 42). Daneben bestünden bei Texas Hold'em Poker zahlreiche Möglichkeiten zur Beeinflussung des Spielergebnisses aufgrund der Geschicklichkeit der Spieler. Maßgebliche Fertigkeiten seien nach der Rechtssprechung vor allem geistige und körperliche Fähigkeiten (insbesondere gute Merkfähigkeit und schnelle Kombinationsgabe), Kenntnisse wie die Beherrschung der Spielregel sowie die Übung und Aufmerksamkeit der Spieler. Bei Texas Hold'em Poker müsse der Spieler zunächst einmal hinreichend regelkundig sein, was die Kenntnisse der Setzmöglichkeiten beinhalte. Weiters erstreckten sich die theoretischen Kenntnisse auf die spielstrategischen Möglichkeiten - die Fachliteratur umfasse mittlerweile mehr als 100 Bücher. Die Strategiemöglichkeiten bezögen sich vor allem auf die Anzahl der Spieler, die Spielertypen, das Table Image, die Position, die Blinds & Staks, die Pot odds, des Weiteren auf die Handlungsstrategien wie call, bet, raise oder fold, blind-steamling, bluff, semi-bluff, value-bet, information-bet, slowplay, check-raise und change-gears. Texas Hold'em Poker erfordere auch ein hohes Maß an Konzentration, da der Spieler gezwungen sei, unter Zeitdruck möglichst schnell Spielentscheidungen zu treffen, theoretische Kenntnisse müsse der Spieler in einer Wettkampfsituation umsetzen können. (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 43).
So gesehen, seien beim Texas Hold'em Poker mehr Einflussmöglichkeiten als etwa beim Kartenspiel Skat vorhanden. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Spieler das Spielergebnis auch überwiegend durch Geschicklichkeit beeinflussen könne, müsse nach allgemeiner Ansicht auf den Durchschnittsspieler abgestellt werden. (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 44). Nur durch einen praktischen Test mit Probanden könne eine Aussage darüber getroffen werden, ob der Durchschnittsspieler mit seiner Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels überwiegend beeinflussen könne. Ein solcher praktischer Test sei durch die TÜV Rheinland Secure iT GmbH durchgeführt und mehrere Spielvarianten getestet worden. An diesem Test seien 100 Testpersonen beteiligt gewesen. Das Ergebnis des Tests sei gewesen, dass Durchschnittsspieler die zufällig handelnden Spieler signifikant geschlagen hätten. Die Aussagekraft der Testergebnisse für die Gesamtbeurteilung des Spiels sei nach stochastischen Methoden positiv festgestellt, womit Texas Hold'em Poker, das sich unter den getesteten Serien befand, ein Geschicklichkeitsspiel sei. (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 46). Die historischen Gesetzesmaterialien stellten klar, dass Glücksspiel nur deshalb unter Strafe gestellt wurde, weil aus Gewinnsucht gespielt wurde bzw. weil eine Ausnutzung des Spieltriebs zu Gewinnzwecken erfolgen sollte. Auch die gegenwärtige Rechtsprechung und Literatur sehe den Grund für die Pönalisierung des Glücksspiels in der Ausnützung des natürlichen Spieltriebs zu Gewinnzwecken. Diese Gefahr sei allerdings dann nicht gegeben, wenn der Durchschnittsspieler durch sein Geschick das Spielergebnis beeinflussen könne. Hier komme der Spieler nicht in den gefährlichen Kreislauf zwischen Verlieren und der Hoffnung alles zurück gewinnen zu können, da er ohnehin im Durchschnitt in mehr als der Hälfte der Fälle gewinnen würde. Das Reichsgericht habe 1906 dargetan, dass bei Geschicklichkeitsspielen, bei denen die Entscheidung vorwiegend auf deren Tüchtigkeit oder Übung der Spieler beruhe, der Reiz des Gewinns gegenüber der Freude am Spiel zurücktrete, während das Glücksspiel hauptsächlich die Gewinnsucht befriedige. So würde durch Texas Hold'em Poker und die verschiedenen taktischen Möglichkeiten sowie durch die Wettkampfsituation der Geist der Spieler, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie das mathematische und wirtschaftliche Verständnis geschult und verbessert. Das sähe man auch an den Verbands- und Vereinsgründungen, Messen, Magazinen und Meisterschaften auf der Ebene des Breitensports und den vielen Foren im Internet, auf denen sich Pokerspieler zu den besten Taktikmöglichkeiten austauschen würden. (Hambach/Hettich/Kruis, Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR Int, 2009 Heft 2, Seite 49).
Der Bw. ist zu ihrem Berufungspunkt 2.7., in welchem sie mit vorliegendem Artikel argumentiert, folgendes entgegenzuhalten:
Die Autoren beschreiben nicht die Geschicklichkeitsaspekte von Kartenpokerspiel, sondern vielmehr diese besondere Atmosphäre, welches das Kartenpokerspiel umgibt, nämlich dass jeder Spieler durch überlegene strategische Fähigkeiten gewinnen könne. Die Erzeugung dieser Atmosphäre ist jedoch nicht mit Geschicklichkeit zu verwechseln.
Andererseits begründen die Autoren die Einordnung von Kartenpokerspiel als Geschicklichkeitsspiel unter anderem damit, dass die für Glücksspiele typische Gefährdung der Spieler nicht gegeben sei, nämlich deshalb, weil der Durchschnittsspieler im Durchschnitt mehr als die Hälfte der Fälle gewinnen würde. Dabei stellt sich die Frage nach dem "anderen" Spieler, der notgedrungen verlieren würde. Beim einzelnen Kartenpokerspiel kann immer nur ein Spieler, gleichgültig wie viele Spieler an dem einen Spiel teilnehmen, gewinnen, die anderen Spieler verlieren. Die "Rechnung" der Autoren kann nicht "aufgehen", auch nicht im Hinblick auf den genannten Test, bei welchem (alle) 100 Testpersonen, die zu Durchschnittsspielern ausgebildet wurden, gegenüber zufällig handelnden Spielern (die über Online simuliert wurden, siehe Bakkalaureatsarbeit von Martin Sturc, "Poker - Ein Paradigmenwechsel vom Glücksspiel zum Denksport" 2010, Internetplattform http.//gambling-institute.de/pokertexte, der den Test ausführlich beschreibt) signifikant gewonnen hätten. In dieser Darstellung sind die Durchschnittsspieler, die zu mehr als der Hälfte der Fälle gewinnen, überrepräsentiert, die "anderen" Spieler, die zu mehr als die Hälfte verlieren, wurden ausgeblendet. Es mag sein, dass diese Tests in der Theorie so funktionieren. Nach der Untersuchung mittels Fragebogen von Biljana Djurdjevic, Spielsucht - untersucht und aufgezeigt anhand des Pokerspiels, 2008, unveröffentlichte Diplomarbeit, 67-68 und 102, hatten jedenfalls von 146 Personen, die überwiegend Pokerspiele spielen, 62,8% infolge des Glücksspiels Schulden im Durchschnitt von 15.000 Euro gemacht. Das spricht jedenfalls dagegen, dass Durchschnittsspieler zu mehr als 50% gewinnen.
9.2.4.
Bernd Holznagel
, Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel? MMR 7/2008, 439 (http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/oer/publikationen/)
Auch dieser Autor vertritt die Meinung, dass Kartenpokerspiel und zwar insbesondere die Variante Texas Hold'em Poker in Turnierform, ein Geschicklichkeitsspiel ist. Als Argument führt er die psychologischen Aspekte des Spiels an, nämlich das Bluffen, sowie die Tatsachen, dass sich Pokerschulen eines steigenden Zulaufes erfreuen und dass es Berufspokerspieler gibt, die ihren Lebensunterhalt durch das Kartenpokerspiel bestreiten:
Gerade bei Texas Hold'em Poker spiele neben dem Zufall der Kartenverteilung das Geschick in vielerlei Hinsicht ein Rolle, doch eine Kartenkombination, die einem Spieler den sicheren Gewinn verschaffen könne, gäbe es fast nie. Neben der Wahrscheinlichkeitsrechnung verspreche strategisches Handeln Erfolg bei Texas Hold'em Poker wie zum Beispiel die "Pre-flop-raise", die eingesetzt werde, wenn ein Spieler ein gutes Startblatt bekomme. Dieser Spieler kann in der Bietrunde sofort den Einsatz erhöhen, und zwar noch bevor die ersten drei Gemeinschaftskarten aufgedeckt werden. Dies hat den Effekt, dass Spieler mit schlechten Starthänden sofort aussteigen und diese ihr Blatt durch das Aufdecken der Gemeinschaftskarten nicht verbessern können. (Bernd Holznagel, Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel? MMR 7/2008, 441). Je besser die Gegner spielten, desto schwieriger werde es, zu gewinnen. In der Turniersituation trete die strategische Komponente in den Vordergrund. (Bernd Holznagel, Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel? MMR 7/2008, 442). Im Ergebnis habe im Turnier nicht derjenige die besten Aussichten, dem der Zufall möglichst oft gute Karten in die Hand spiele, sondern der, der in schlechten Runden seine Verluste minimiere, während er in guten Runden die Gewinne zu maximieren in der Lage ist. Das hänge aber vom Geschick des Spielers ab. Wäre der Zufall für Serienspiele der entscheidende Faktor, müsste das Gewinnerfeld breiter gestreut sein. Dementsprechend sei Texas Hold'em Poker als Turnierspiel ebenso wie Skat Geschicklichkeitsspiel. (Bernd Holznagel, Poker - Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel? MMR 7/2008, 443).
Der UFS vertritt dazu, dass die angesprochenen psychologischen Aspekte des Spiels nicht in seiner Spielregel auftauchen, sondern die besondere Atmosphäre ausmachen, die das Kartenpokerspiel umgibt. Die Herausforderung, Poker zu spielen, geht von der Sicht des Gewinners aus. Impliziert wird, dass der Spieler denkt: "Ich bin den anderen überlegen, weil ich die besseren strategischen Fähigkeiten habe und die anderen täuschen kann. Ich gewinne, weil ich besser bin." Beim Kartenpokerspiel denkt der Spieler nicht so wie beim Lotto: "Hoffentlich habe ich Glück!" Spielen 10 Spieler ein Spiel Poker, können nicht 50% gewinnen, sondern es gewinnt nur der Spieler mit der besten Kartenkombination und die 9 anderen Spieler verlieren. Die Berufskartenpokerspieler leben nicht deshalb vom Kartenpokerspiel, weil sie die besseren strategischen Fähigkeiten haben, sondern weil sie durch überproportional hohe Kapitaleinsätze auf die "low limit" Spieler Druck ausüben, das Spiel vorzeitig zu verlassen. (Ürek Vedat, Das Glücksspielstrafrecht und die "Pokercasinos" in Österreich, 2001, unveröffentlichte Diplomarbeit, 35).
9.2.5. Rechtsprechung der deutschen Gerichte
Die Bw. stützt sich bei ihrem Vorbringen, dass Kartenpokerspiel ein Geschicklichkeitsspiel sei, auf
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 9.1.2009, Az.: Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 (http://www.aufrecht.de/urteile/delikt-strafr/pokerturnier-ist-kein-verbotenes gluecksspiel, Abfrage vom 3.5.2011)
Nach dem Sachverhalt des Urteiles wurde in Gaststättenräumlichkeiten von einem Veranstalter ein Pokerturnier mit der Variante Texas Hold'em Poker abgehalten, bei dem als Gewinne Sachpreise, die von einem Sponsor zur Verfügung gestellt wurden, ausgelobt waren. Die angemeldeten Spieler mussten an den Veranstalter eine Teilnahmegebühr von 15 Euro bzw. von 40 Euro zahlen. Dieses Entgelt diente lediglich der Deckung der Veranstaltungskosten einschließlich des Überschusses für den Veranstalter, nicht hingegen der Finanzierung der Spielgewinne und stellte keinen Einsatz dar. Die Spieler zahlten nach dem Sachverhalt keinen Einsatz, sondern erhielten vom Veranstalter für die Setzrunden Chips mit je 1500 Punkten. Am Ende konnten die sechs besten Spieler die nicht ausgeschieden waren die gesponserten Sachpreise gewinnen.
Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass kein Fall des unerlaubten Glücksspieles nach dem Strafgesetzbuch vorliegt, da kein Einsatz gezahlt wurde:
"....Zwar gibt es ein Urteil des Reichsgerichtes zur Glücksspielqualität von Poker (RG JW 1906, 798....) Jedoch bezog sich die Entscheidung aus dem Jahr 1906 ausschließlich auf die Spielform "Draw Poker". Außerdem lässt auch das genannte Urteil eine eingehende Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des Spiels vermissen. Die Schlussfolgerungen des Reichsgerichts können daher nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden. Beim Turnierpoker, welches - wie im vorliegenden Fall - über viele Runden ("Hände") und "Tische" ohne die Möglichkeit des Abbruchs unter Mitnahme von Gewinnen gespielt wird, überwiegt jedenfalls die Geschicklichkeitskomponente. Das Zufallselement ist umso weniger bedeutsam je mehr "Hände" gespielt werden müssen. Mit steigender Rundenanzahl kommt es mehr und mehr auf die Fähigkeiten der Spieler an. Ziel des Spiels ist es nämlich nicht, möglichst viele einzelne Runden zu gewinnen, sondern am Ende am meisten gewonnen zu haben. Dazu müssen die Spieler in der Lage sein, bei schlechten "Händen" möglichst wenig zu verlieren und bei guten "Händen" möglichst viel zu gewinnen. Dies erfordert taktisches Geschick, Strategie und mathematisches sowie psychologisches Einfühlungsvermögen - alles Eigenschaften, die als Geschicklichkeitselemente einzuordnen sind (Holznagel: Poker - "Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel"?" MMR 2008, 439; Kretschmer, ZfWG 2007, 93). Wenn Poker in einigen landesrechtlichen Spielbankgesetzen zu den "Glücksspielen, die in Spielbanken gespielt werden dürfen"), gezählt wird, folgt hieraus keineswegs, dass Poker ein Glücksspiel im strafrechtlichen Sinn ist. Denn beim Strafgesetzbuch handelt es sich um ein Bundesgesetz...."
Das Landgericht Karlsruhe begründete sein Urteil weiter, dass die Definition des Glücksspielbegriffs im strafrechtlichen Sinn als weiteres zusätzliches Element verlange, dass durch die Leistung eines "Einsatzes" die Aussicht auf einen von einem Zufall abhängenden Vorteil erlangt werde. Unter Einsatz werde nach herrschender Meinung jede Leistung verstanden, die in der Hoffnung erbracht wird, im Fall des "Gewinnens eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten und in der Befürchtung, dass sie im Fall des Verlierens dem Gegenspieler oder Veranstalter an heim fällt, jedenfalls müsse der Verlust des Einsatzes von einem ungewissen Ereignis abhängen. In diesem Fall wurde Eintrittsgeld gezahlt und war "stets verloren".
Oberlandesgericht München, Urteil vom 23 u.28.7.2009, Az.: 5St RR 132/09 (http://www.aufrecht.de/urteile/delikt-strafr/pokerturnier-ist-kein-verbotenes gluecksspiel, Abfrage vom 3.5.2011)
In einem ähnlich gelagerten Fall, nämlich einem Pokerturnier bei dem die Variante Texas Hold'em Poker gespielt wurde, hob das Oberlandesgericht den Freispruch auf und verwies die Angelegenheit an eine Strafkammer des Landgerichtes München zurück. Das Oberlandesgericht äußerte sich nicht dazu, ob Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel ist, sondern stützte sich darauf, dass ein relevanter Spieleinsatz vorgelegen sei. Die Sieger, die die Preise erhalten, würden erst im Rahmen des Finalturniers ermittelt. Doch um in das Finalturnier zu kommen, sei es notwendig, Tagessieger zu werden. Um Tagessieger zu werden, würden sich die Verlierer der Tischrunden erneut in das insgesamt als Einheit zu betrachtende Spiel zurückkaufen. Damit stünde das Startgeld nicht unabhängig vom Spiel, sondern es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Aufwendung des Startgeldes und dessen Gewinn oder Verlust.
In der deutschen Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht sind im Inhaltsverzeichnis die Betreffs etlicher Gerichtsentscheidungen abgedruckt (http://www.zfwg.de):
Pokern ohne Spieleinsatz ist kein Glücksspiel, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.6.2008 - 4B 606/08 (ZfWG 2008, 204-206); Poker ist ein Glücksspiel, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.2.2008 - 7 G 4212/07 (ZfWG 2008, 219-220); Verbot eines Pokerturniers, Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 30.4.2008 - 6 E 4198/07 (ZfWG 2008, 220-227); Erlaubtes Pokerturnier, Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 3.2.2009 - 1 K 592/08.TR (ZfWG 2009, 66-69); Pokerturnier unter Auflagen erlaubt, Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 27.2.2009 - 3 B NN/09 HAL (ZfWG 2009, 152); Poker ist ein Glücksspiel, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009 - 1 S 203.08 (ZfWG 2009, 190-194); Pokerturnier verboten, Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 3.4.2009 - 3 A 91/09(ZfWG 2009, 210-211).
Aus dem Überblick über viele deutsche Gerichtsentscheidungen, kommt der UFS zur Ansicht, dass sich die Bw. nicht auf die deutsche Rechtsprechung stützen kann. Das deutsche Strafgesetz versteht unter Glücksspiel ein Spiel, bei welchem die Entscheidung über Gewinn und Verlust ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängen. Weiters muss das Merkmal des relevanten Einsatzes gegeben sein. Pokerturniere, die ohne relevanten Einsatz gespielt werden, gelten nicht als Glücksspiele und ist die Veranstaltung bei der Gemeinde anzuzeigen. In etlichen dieser Fälle ging es darum, dass die Pokerturnierveranstaltung bei der Gemeinde nicht angezeigt worden war, sowie darum, ob geleistete Zahlungen einen Unkostenbeitrag oder einen Spieleinsatz darstellen.
Der UFS schließt sich dem Berufungsbegehren der Bw. nicht an. Der UFS stimmt insoweit zu, als eine einheitliche Auslegung des Glücksspielbegriffs im Straf- und Ordnungsrecht für die rechtliche Behandlung von Kartenpokerspielen generell entscheidend ist. Doch nach der Österreichischen Rechtslage werden § 168 StGB und das Glücksspielrecht ohnehin als Teile eines in sich stimmigen Gesamtkonzeptes begriffen. Der Basisbegriff Spiel ist sowohl im Glücksspielgesetz als auch im § 168 StGB der entgeltliche Glücksvertrag iSd § 1267 ABGB. (Manfred Burgstaller, Grundfragen des Glücksspielstrafrechts, RZ 2004, 214). Im gegenständlichen Fall geht es aber um das Steuerrecht, nämlich um die Rechtsgeschäftsgebührenpflicht gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG des von der Bw. organisierten und angebotenen Kartenpokerspiels, und nicht um Straf- und Ordnungsrecht.
9.3. Sachverständigengutachten
Die Bw. beantragte als "Beweis" die Vorlage der folgenden Gutachten (Berufungspunkt 2.6.):
April 1994: Bericht "Ein Vergleich der Geschicklichkeit in Spielen mit einem Hasardelement" (Universitätsprofessor für Wahrscheinlichkeitsrechnung und Mathematische Statistik, Dr.B.B. und Universitätsdozent für Spieletheorie, Dr.P.B. , beide Katholische Universität Brabant, Tilburg, Niederlande),
In diesem Gutachten wird z.B. auf Seite 21 der Versuch unternommen, Spiele nach einem sogenannten "Geschicklichkeitsniveau" zu klassifizieren, "wobei sich das Geschicklichkeitsniveau B nach der Formel Qm/Qu = pm-p0/pm(1-p0) errechnet (Seite 26). Wenn der erwartete Gewinn des durchschnittlichen Spielers durch den erwarteten Gewinn des optimalen Spielers ersetzt wird, erhält man eine objektive Festsetzung des Geschicklichkeitsniveaus. Da der erwartete Gewinn des optimalen Spielers größer ist als jener des durchschnittlichen Spielers wird das Geschicklichkeitsniveau des Spielers steigen und dadurch ein verzerrtes Bild liefern. Wird dies allerdings konsequent gemacht, d.h. für alle Spiele, wird dies immer zu einer Erhöhung des Geschicklichkeitsniveaus führen. Der gesamte Effekt ist damit auch mehr oder weniger neutral, sofern es sich um einen Vergleich von Spielen untereinander handelt....Wird die Rolle des durchschnittlichen Spielers vom optimalen Spieler übernommen, liegt es auf der Hand, auch diese Grenze höher festzusetzen."
Ob ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel vorliegt, hänge von der Beantwortung der Frage ab, ob das Geschicklichkeitsniveau unter bzw. über einer bestimmten Grenze liegt. Eine solche Grenze könne nur sinnvoll festgelegt werden, wenn nicht ein einzelnes Spiel separat betrachtet wird, sondern wenn dessen Position inmitten von anderen Spielen untersucht wird.
"Das Geschicklichkeitsniveau eines reinen Geschicklichkeitsspieles ist immer 1 bzw. 100%. Zu bemerken ist, dass auch hier notwendigerweise die Substituierung des durchschnittlichen Spielers durch den optimalen Spieler ersetzt wird" (Seite 29)
Das Gutachten nimmt eine Klassifizierung von Spielen nach Geschicklichkeit vor (Seite 81), deren Spektrum von reinen Glücksspielen bis zu reinen Geschicklichkeitsspielen geht:
Craps, Roulette, Sic Bo
Pai Gow Poker
Blackjack, Lucky 9, Concord Aces
Romme spielen
Golden ten
Schnapsen, Herzerln
Draw Poker
Texas Hold`em
Seven Card Stud
"Kruisjassen", rikken"
Bridge
Schach, Dame, Tic tac toe, Halma."
Das Gutachten verweist darauf, dass "Seven Card Stud" auf der Skala in Richtung Geschicklichkeitsspiel sehr weit oben rangiert, höher noch als Schnapsen, welches in Österreich als Geschicklichkeitsspiel gilt.
Das Gutachten schließt mit dem Bemerken (Seite 82ff), dass die gegebene Klassifizierung nicht als die endgültige oder absolute Rangordnung gesehen werden soll. Manche Relationen beruhten auf subjektiven Einschätzungen auf Grundlage der diversen Spielstrukturen. Eine weitere Analyse sei erforderlich, um die gegebene Indikation für eine Klassifizierung verschärfen zu können.
Hinsichtlich der in der Bw. gewinnbringend genutzten Spiele führe dies zu folgenden Schlussfolgerungen:
Schlussfolgerungen
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Lucky 9
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Glücksspiel
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Concord Aces
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Glücksspiel
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Pai Gow Poker
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Glücksspiel
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Texas Hold'em
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Geschicklichkeitsspiel
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Seven Card Stud
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Geschicklichkeitsspiel
Dieses Gutachten führt aber in keiner Weise aus, mit welcher Methode, in der die Geschicklichkeit eben bestehen soll (dem Zufall zum Trotz), das Spiel zugunsten des Spielers, der die Methoden anwendet, entschieden werden könnte. Texas Hold'em Poker hat nach diesem Gutachten im Vergleich zu Seven Card Stud Poker, obwohl es auch als Geschicklichkeitsspiel eingestuft wird, mehr Glücksspielelemente.
November 1996: "Gutachten über die Glücksspieleigenschaften des Kartenspiels 7-Card-Stud-Poker" von
Univ. Prof. Dr. G. , Institut für Statistik, Operations Research und Computerverfahren , Universität Wien (mathematisches Gutachten), samt dem Zusatz (Addendum)
"Die Geschicklichkeit von Seven Card Stud Poker wird primär durch die Einsatzstrategien und dem damit in Verbindung stehenden Bluffen begründet. Dies entzieht sich aber einer generellen formalen Bewertung und erfordert Geschicklichkeit, die nicht unmittelbar durch die Struktur des Spieles gegeben ist." Aus der Sicht der Erlernbarkeit von rationalen Strategien, erfordere das Spiel relativ wenig Geschicklichkeit. Die Strategie bestehe nicht im Siegen, sondern im Minimieren des Verlustes. Da das Bluffen primär ein Bluffen beim Einsatz ist und keinen Einfluss auf die strategischen Züge enthält, sei es nur beschränkt für die Beurteilung der Geschicklichkeit heranzuziehen.
In der abschließenden Einschätzung (siehe Addendum Seite 16), haben die drei vorgenannten Gutachter (siehe a.) und b.)) festgehalten, auf Grund der Komplexität von Kartenspielen wie "Poker" und "Schnapsen" sei eine "qualitative und quantitative Analyse bislang noch nicht zu Ende geführt worden. Aus diesem Grund sei die Reihung der Spiele nach Geschicklichkeit notgedrungen eher subjektiv ausgefallen, wobei wir unterschiedlicher Ansicht sind, was die genaue Reihung dieser Spiele betrifft."
Dazu wurde bereits zu UFS RV/0421-W/02, 13.12.2004 festgehalten, dass das Spiel Seven Card Stud Poker überhaupt keine strategischen Züge nach der Spielregel aufweist, die ein Gewinnen im einzelnen, konkreten Spiel "kausieren", wie dies aber beim Schnapsen der Fall ist. Wesentlich ist, dass das Gutachten feststellt, dass das Bluffen erst in der 2. Phase des Spiels, anlässlich der Wette über die bestmögliche Kartenkombination zum Tragen kommt. Der Bw. ist zu ihrem Berufungspunkt 2.6.1. zu entgegenen, dass dem Kartenpokerspiel im ursprünglichen Gutachten wenig Komplexität zugesprochen wird, weder was rationale Strategien, noch was das Bluffen betrifft, aber der Zusatz zum Schluss kommt, dass wegen der Komplexität des Spiels eine Analyse nicht zu Ende geführt wurde.
Juni 1999: "Sachverständigengutachten über die Glücksspieleigenschaften des Kartenspiels Seven Card Stud Poker" von
Univ. Prof. Dr. LW ,
Vorstand am Institut für Statistik und Operations Research, Karl Franzens Universität Graz (mathematisches Gutachten)
Dieses Gutachten wirft einen Blick auf die mathematische Wahrscheinlichkeit und ordnet das Kartenspiel Seven Card Stud Poker eindeutig der Gruppe der Glücksspiele zu, da der Ausgang des Spiels vorwiegend vom Zufall abhängig anzusehen ist (52 Pokerkarten im Spiel, das ergibt 1 mal 2 mal 3 mal....mal 51 mal 52 (faktorielle) = ergibt mögliche Anordnungen der Karten in einer Größenordnung einer 68-stelligen Zahl). Daher handle es sich wegen der Vielzahl der Aufteilungen bei verdeckten Karten überwiegend, nahezu vollkommen, bei offenen Karten vollkommen um ein Glücksspiel. Das Gutachten verweist (Seite 5) weiteres auf Folgendes: "Die Verteilung der offenen Karten bestimmt das Spielgeschehen, was ein reiner Zufallsmechanismus ist, mit dem die Karten an die teilnehmenden Spieler verteilt werden."
Es wird somit von einem Zufallsmechanismus gesprochen. Dem Pokerspiel wohnt ein Mechanismus inne: Das ist das Austeilen der gemischten Karten. Im Ergebnis ist das das Zufallen der Karten. Abgesehen davon, dass angestellte Überlegungen, welche Karten der oder die anderen Mitspieler in Händen haben, den Spielausgang letztlich nicht zwingen können, ist das Wissen um die verdeckten, anderen Kartenverteilungen von einem Gewissheitsgrad von nahe Null (Seite 8). Die Sachverständige spricht aus, dass das Spiel Seven Card Stud Poker zu jenen Spielen gehört, bei welchen fast ausschließlich eine Abhängigkeit vom Zufall gegeben ist. Daran ändert auch unterschiedliches Auftreten der Spieler nichts. Um das Spielergebnis vom Bluffen abhängig zu sehen, bedürfte es der Einbeziehung parapsychologischer Überlegungen (Seite 8).
Das Zufallselement im Pokerspiel sieht die Sachverständige primär (Seite 9) durch die verdeckten Karten und die minimale Wahrscheinlichkeit über deren Verteilung gegeben (Das Gutachten wird im Folgenden auszugsweise wiedergegeben):
"Offensichtlich wird die Anzahl der Möglichkeiten für die verdeckten Karten immer kleiner, je mehr Spieler mitspielen, also umso mehr offene Karten es gibt.
Extremste Situation (d.i. die bezüglich des Informationsstandes günstigste Situation, in der möglichst viele Karten bereits aufgedeckt sind): Theoretisch sind 7 Spieler bis zur letzten Runde möglich, demnach gibt es bereits 28 offene Karten, aber 24 verdeckte Karten bedeuten 24 Fakultät (24 Fakultät = 24! = 1x2x3x.......x23x24, das entspricht etwa 62045000000000000000000 bzw. 620450000000000 Milliarden möglichen Anordnungen der verdeckten Karten!). Offensichtlich ist die Möglichkeit, Schlüsse aus den verdeckten Karten zu ziehen, äußerst schwierig und völlig zufallsbedingt, ganz egal, ob jemand bläfft/blufft oder nicht.... ((4) Schlussfolgerungen für das Verhalten in konkreten Situationen)....
....Die Anzahl der Möglichkeiten für Verteilungen der Karten sind derart enorm groß, dass Überlegungen für Entscheidungen oder für das Bluffen nahezu ausschließlich Zufallscharakter besitzen. Natürlich soll aus dem oben Hergeleiteten nicht folgern, dass aus den offen gelegten Karten, nicht irgendwelche Schlussfolgerungen möglich sind. Aber diese Aufteilung der offenen Karten beinhaltet nur EINE MINIMALE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE des Spielers und ist somit VOLLKOMMEN ZUFALLSABHÄNGIG!
Es ist nicht die Behauptung aufgestellt worden, dass es sich bei SEVEN CARD STUD POKER um ein REINES Glücksspiel handelt, aber es muss zusammenfassend mit Nachdruck darauf verwiesen werden, dass jede wahrscheinlichkeitstheoretische Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass für wahrscheinlichkeitstheoretische Überlegungen über die Kartenverteilung der Mitspieler keine Berechnungen angeführt werden können, die zu vernünftigen, handhabbaren Größen führen, sondern ausschließlich in den Bereich der Spekulation über Kartenaufteilungen gehören, die sehr zufällig sind.
Der Fall mit den meisten Mitspielern, die überhaupt möglich sind, bedeutet offensichtlich die Spielsituation mit der größten Information. Sogar wenn sich die Maximalzahl bezüglich der aufgedeckten Karten ergibt, haben wir keine konkreten Anhaltspunkte über die verdeckten Karten, denn es gibt nach wie vor mehrere Milliarden mal Milliarden Möglichkeiten der Anordnung für diese und entsprechend kleine Wahrscheinlichkeiten für eine vermutete Verteilung von Karten unter den Mitspielern.
Das häufig ins Gespräch gebrachte BLÖFFEN/BLUFFEN einzelner Spieler, bzw. deren Tricks oder deren irreführendes Auftreten vergrößert eindeutig die Zufallsabhängigkeit darüber hinaus noch weiter, da ja damit wahrscheinlichkeitstheoretische Überlegungen, die Vermutungen bringen könnten, noch um eine Reihe von irreführender Situationen erweitert werden müsste, deren Anzahl wiederum enorm groß ist."
Die Zufallsabhängigkeit des Pokerspiels resultiert für die Sachverständige aus der Grundstruktur des Spieles. Ob mehr oder weniger Bluff im Spiel ist, verringert aber nicht die Primärabhängigkeit des Gewinnes bzw. des Verlustes vom Zufall. Je mehr offene Karten vorhanden sind, desto höher die Zufallsabhängigkeit und desto weniger Möglichkeit für Bluffen. Durch Bluffen werde die Zufallsabhängigkeit noch erhöht, da mögliche Schlüsse aus den verdeckten Karten gezogen werden und Bluffen einen Raum für weitere Wahrscheinlichkeitsrechnungen eröffnet.
Im Übrigen ist es nicht so, dass beim Seven Card Stud Poker alle Kartenkombinationen, die sich im Zusammenhalt mit den offenen Karten ergeben, abgeschätzt werden können. Die drei verdeckten Karten sind verborgen und durch keinen Hinweis erschließbar: "Ein Paar", "Zwei Paare", "Drilling", bei "Straight" und höherwertigeren Kartenkombinationen müssten in den offenen Karten "Anzeichen" für mögliche Kombinationen ersichtlich sein. Und genau das gilt für Texas Hold'em Poker auch, nämlich die günstigen bzw. höherwertigen Kartenkombinationen müssten aus den Gemeinschaftskarten bereits ersichtlich und erschließbar sein.
Aufsatz über "Bluffen beim Pokerspiel" von
Prof. Dr. W.A. Wagenaar
, Reichsuniversität in Leiden, Niederlande
In diesem Aufsatz wird der Schluss gezogen, "dass das Bluffen beim Poker unter manchen Umständen zum Gewinn führen kann, sofern dieses gekonnt durchgeführt wird. Die Geschicklichkeiten, die hiezu angewendet werden müssen, sind komplex." Der Autor definiert "Bluffen" wie folgt: "Bluffen ist der Versuch, einen anderen an eine unrichtige Wiedergabe aus eigener Kraft glauben lassen".
Dazu ist sogleich festzuhalten, dass diese Beschreibung von "Versuch" spricht. Eine bestimmte Methode, die mit Sicherheit bei einem zu beobachtenden Spiel zum Gewinn führt, ist somit von vorneherein nicht zu erwarten.
Ob Bluffen zum gewünschten Erfolg führt, hänge von drei Faktoren ab:
a) Präsentationsfähigkeiten
b) Eine gute Kalkulation darüber, was der Andere wird glauben wollen
c) Eine gute Kalkulation über die Kosten-Nutzen Struktur.
Der Bluffer beim Pokerspiel muss seinen Einsatz erhöhen, womit er suggeriert, dass er eine höherwertigere Kartenkombination hat, als er tatsächlich hat. Die anderen Spieler können veranlasst werden aufzugeben, auch wenn sie eine noch höherwertigere Kartenkombination haben. Das Risiko liegt natürlich darin, dass die anderen Spieler nicht durch Bluff überzeugt werden, wodurch der Bluffer durch seine tatsächlich niederwertigere Kartenkombination einen höheren Einsatz verliert als jenen, den er verloren hätte, wenn er in einem früheren Stadium das Spiel verlassen hätte. Das Beurteilen und Abwägen dieser Risken bildet den Kern des Bluffens.
Der Sinn des Bluffens wird vor allem dann in Frage gestellt, wenn einer der übrigen Spieler eine so hochwertige Kartenkombination hat, dass er unter keiner Bedingung aufgeben wird. In diesem Fall führt Bluffen nicht zum gewünschten Ziel, sondern vergrößert nur den Verlust.
Der Bluffer muss einschätzen, was die anderen Spieler, im Hinblick auf Informationen glauben werden und berechnen, was die anderen Spieler für möglich oder gar für wahrscheinlich halten werden ("Es....muß nicht nur die Chance auf Gewinn und Verlust nach dem Bluff berechnet werden, sondern das Ergebnis muß auch kombiniert werden mit den verschiedensten Beträgen und mit dem sicheren Verlust im Falle des Nicht-Bluffens verglichen werden....6. Ein noch komplizierterer Aspekt des Bluffens beim Poker ist das "ich-denke-dass-du-denkst" Phänomen. Der Bluffer versucht auszudenken, wie die anderen Spieler den Bluff interpretieren werden. Aber die anderen Spieler versuchen zu ergründen, in welcher Situation sich der Bluffer befindet und ob er in dieser Situation bluffen würde...."). Darüber hinaus muss er eine Chanceneinschätzung vornehmen, was die anderen Spieler machen werden, er muss das Kenntnisniveau der anderen Spieler einschätzen und auf diesem Niveau gleich gute Berechnungen wie die Mitspieler machen. Das heißt, er muss eine "komplexe" Chanceneinschätzung vornehmen: "Das Bluffen ist...als eine Ansammlung von komplexen Fähigkeiten skizziert worden." (Seite 6,7).
Dazu wurde bereits zu UFS RV/0421-W/02, 13.12.2004 festgehalten: Die gute Kalkulation darüber was der andere wird glauben wollen, ist als einer der Faktoren angegeben worden, die Bluffen zum gewünschten Ziel führen. Diese Fähigkeit kann sich auch der beste Bluffer nur nach einer Anzahl von mehreren Spielen aneignen, bei welchen er seine Mitspieler beobachtet. In der vorliegenden Beurteilung ist aber nur das einzelne Spiel nach der Spielregel zu beurteilen. Wird z.B. das erste Spiel eines Spielabends eines Spielers abgeführt, so ist davon auszugehen, dass dieser völlig fremden Spielern gegenüber sitzt. Eine gute Kalkulation, was der andere wird glauben wollen, ist bei diesem ersten Spiel im Bereich der reinen Spekulation.
Mit einer "guten Kalkulation über die Kosten-Nutzen Struktur" (dritte Fähigkeit zum Gewinn), kann das einzelne Spiel ebenfalls nicht beeinflusst werden. Gerade dieser Punkt lässt erkennen, dass das Bluffen auf eine längere Spielperiode abstellt und den (ökonomischen) Gewinn auf längere Zeit bzw. lange Zeit im Blick hat und nicht den Gewinn des einzelnen Spieles nach der einfachen Spielregel. Der ökonomische Gewinn im Pokerspiel steht außerhalb der Spielregel, er ist nicht fassbar ("wie gewonnen, so zerronnen") und kann daher nicht beurteilt werden.
Aus dem von der Bw. vorgelegten Aufsatz über das Bluffen beim Pokerspiel ist nur sehr vage angeführt ("unter Umständen zum Gewinn führen kann"), in welchem Wahrscheinlichkeitsausmaß ein Bluff den Erfolg kausiert. Es ist nicht einmal andeutungsweise vorgebracht worden, wonach ein Bluff im einzelnen Spiel den Gewinn zwingend herbeiführen könnte. Stellt man diesen Aufsatz dem vorgenanntem Gutachten gegenüber, so zeigt sich doch, dass das Phänomen "ich-denke-dass-du-denkst" die Zufallsabhängigkeit noch erhöht, da nicht nur die möglichen Kartenzusammenstellungen der Mitspieler kombiniert werden müssen, sondern dazu auch noch deren Überlegungen mit allem wenn und aber.
6. April 2001: "Erstellung eines Sachverständigengutachtens über die Glücksspieleigenschaft des Kartenspiels Poker" Sachverständiger
Ing. A
M , Elektrotechnik und Maschinenbau, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (soziologisches Gutachten: Tatsächliche Beobachtung der Elemente des Bluffens und deren Auswirkung auf den Spielausgang).
Dem vorhergehende Artikel thematisch vergleichbar befasst sich dieses Gutachten nicht mit mathematischen Berechnungen, sondern ausschließlich mit dem soziologischen Aspekt des Kartenpokerspiels.
Im genannten Gutachten wird auf Seite 5 ausgeführt: "Es blieb völlig unbestritten, dass das Mischen der Karten und das folgende Austeilen völlig dem Zufall unterliegt. Mit einer Deckkarte unten (ein kartengroßes Metallstück) und dem "Verbrennen" beim Austeilen (ein Ablegen von Karten, die möglicherweise bekannt sind) versucht man die Reihenfolge der Karten absolut nicht zu verraten. Deshalb darf man den ersten Austeilschritt und das jeweilige Ergebnis der Karten ebenso als völlig dem Zufall unterliegend betrachten. Für die weiteren Spielschritte behaupten manche Pokerspieler und Casinobetreiber bestünde die Möglichkeit, durch Geschicklichkeit des Geistes (Ideenreichtum und Kombinationsgabe) und durch Handlungen (Bieten und Karten Kaufen), das Endergebnis zu beeinflussen.
Eine Beeinflussung findet natürlich statt, denn es ist ein Unterschied, ob der Spieler erkennt, dass er noch eine Karte zu einer guten Kombination braucht, oder nicht. Viel wichtiger ist die Beantwortung der Frage, ob durch solche Überlegungen Handlungen folgen, die mit Sicherheit zu einem Gewinn führen.
Dazu ist festzuhalten, dass einerseits solche Überlegungen und Handlungen Zielrichtungen ausmachen, welche keinesfalls erfüllt werden müssen, denn die folgende Karte oder Karten unterliegen wieder dem Zufall und können nicht überwiegend vom Spieler durch seine Beeinflussung "richtig" erhalten werden. Mehr noch! Es könnte der Fall sein, dass die, durch Überlegungen erhofften Ziele in der Folge ereicht werden, aber ein anderer Spieler hat (wieder zufällig) ein noch besseres Blatt zusammen bekommen und gewinnt somit.
Es kommt tatsächlich immer auf die letzte Karte an, ob die Hoffnungen und selbst gesetzten Ziele erfüllt oder nicht erfüllt werden".
"Man muss...hunderttausend Spiele mit gleicher Kombination durchspielen, um sicher einmal die gewünschte (zum eigenen Ziel brauchbare, oder zu anderen Kombination notwendige) Karte zu erhalten".
"....folgere, dass damit erwiesen wird, dass das Endergebnis überwiegend (vorwiegend) vom Zufall abhängt. Mit dem Erreichen des selbst gewählten Zieles ist aber ein Gewinn noch nicht manifestiert. Offen bleibt für den Spieler nämlich immer noch, ob das selbst gesetzte Ziel, das durch Zufall erreicht wird, nicht durch ein besseres Blatt eines anderen Spielers überboten wird".
Dazu bringt der Gutachter ein nachvollziehbares Beispiel:
"Ein Spieler erhält mit den ersten beiden Karten ein sehr schlecht kombinierbares Blatt, nämlich einen Zweier und einen Siebener verschiedener Farben.
Er weiß, dass er mit wenigen Folgekarten kein Straight, höchstens nur ein oder zwei Paare bekommen könnte und hofft- und setzt sich damit das Ziel- wenigstens ein Paar zu erhalten.
Gesetzt den Fall, er bekommt mit den nächsten Karten wieder einen Zweier und einen Siebener, hat also zwei Paare und damit doch einige Hoffnung auf einen Sieg. Wie....bei der Bw....bei der Befundaufnahme vorgekommen, hat ein Gegenspieler mit einem Dreier aus Fünfern bestehend (drei Fünfer) gewonnen. Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen".
Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7):
"Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens:
Geht man von etwa gleich informierten Spielern aus, die alle Regeln und Kombinationsmöglichkeiten kennen, dann ist der Bluff eine Möglichkeit, trotz (vermeintlich) schlechter Karten doch zu einem Gewinn zu kommen. Dazu darf nicht nur ein Spiel betrachtet, sondern es muss eine repräsentative Anzahl beobachtet werden.
Der Bluffer beurteilt die Gepflogenheiten des oder der zu bluffenden Spieler über einige Spiele und setzt - sicherlich nicht ohne versuchtem Geschick - seine Maßnahmen. Diese können sich äußern in -
- Imponiergehaben, um den (die) anderen Spieler über das eigene schwache Blatt zu täuschen. Zu dieser Methode braucht man schauspielerisches Geschick, welches aber wirkungslos bleibt, so gut es auch beherrscht wird, wenn der zu bluffende Spieler überzeugt ist, dass sein Blatt nicht überboten werden kann.
- Hohes Bieten und Erhöhen, womit auch etwas Imponiergehaben und Überlegenheit bzw. Überzeugung, wie gut das eigene Blatt wäre, ausgedrückt wird. Auch diese Methode wirkt nicht, wenn der zu bluffende Spieler überzeugt ist, dass sein Blatt hoch genug ist, um zu gewinnen.
Spezielles (auffälliges) Betrachten offener Karten, eventuell sogar über den Tisch beugen, womit die Aufmerksamkeit auf offen liegende Karten gerichtet wird und der zu bluffende Spieler veranlasst werden sollte, auch die offene Karte in seine Überlegungen speziell einzubeziehen. Damit sollte aber der zu bluffende Spieler veranlasst werden, die Überlegenheit des Blattes des Bluffers zu erkennen glauben, weil eben diese Karte diverse Kombinationen vermuten lassen.
Zum Beispiel könnte der Bluffer sagen (einigermaßen unfair, weil die Geheimhaltung der Karten bei allen Regeln vorherrscht): "Ah, hier ist das vierte As!" Dieser Ausruf sollte Glauben machen, dass der Bluffer selbst drei Asse hat und alle Spieler mit geringeren Kartenwerten sollten so zur vorzeitigen Aufgabe veranlasst werden. Wenn man den Ausruf genau analysiert, bedeutet er nicht zwangsläufig, dass der Bluffer wirklich drei Asse haben muss, er könnte zB dieses As an dem Abend zum ersten Male sehen, die anderen Asse bislang öfters. So könnte die Ausrede bezüglich des "Kartenverrates" sein.
Ein Mitspieler, der selbst drei, zwei oder ein As im Blatt hat, wird niemals an eine Dreiergruppe aus Assen im verdeckten Blatt des Bluffers glauben, er weiß ja besser: So ein Spieler würde sich keinesfalls bluffen lassen.
- Freudensausruf, etwa der Ausruf des Bluffers, der sein Blatt betrachtet und scheinbar eine Karte bislang nicht genügend betrachtet hat: "Ah, hier ist das, was ich brauche". Dies sollte eine gute Kombination vortäuschen. Jeder Spieler, der selbst ein gutes Blatt zu haben glaubt, beachtet den Bluff nicht und lässt sich nicht beeinflussen.
Bei zaghaften Spielern, solchen, die ihr Geld schwer verdienen (und nicht der Spielsucht unterliegen), wirkt aber das Bluffen sehr oft.
Spieler, die im Laufe des Abends schon mehrmals gegen den Bluffer verloren haben, könnten sich beim folgenden Mal durch die Überlegenheitsgeste beeinflussen lassen. Der Gewinn durch den folgenden Bluff wird somit nicht "zwangsweise" durch Geschick herbeigeführt, sondern er findet beim Geblufften aus Gründen der "vermeintlichen" Erfahrung Anerkennung und könnte derart zum gewünschten Ziel führen. Tatsächlich können aber die Zufallsmomente, wie oben beschrieben, den Bluff auch hier wieder unwirksam machen.
Ein Bluffender könnte eine fixe Idee zu seinem Gewinn haben, dadurch glaubt er niemals, dass sein Blatt überboten werden könnte.
Es wäre auch noch die Möglichkeit zu nennen, dass ein zu Bluffender nicht den Bluff erkennt und daher nicht darauf reagiert.
Aus diesen Überlegungen kann der Bluff nicht als absolut sicheres Mittel, überwiegend (vorwiegend) durch Geschicklichkeit einen Gewinn herbeizuführen, betrachtet werden.
Es kann immer noch - bei noch so gut psychologisch vorgetragenem Bluff - der Zufall, der die Kartenausgabe ohne Geschicklichkeit des Spielers beeinflusst, den Bluff wirkungslos machen".
Normen und Schlagworte
- § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG, Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957
- § 1 Abs. 2 GSpG, Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0743-W/11
- Stammnummer
- 55695
- Gültig
- 07.10.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF