…einer Gegenleistung von 631.316,59 € mit 22.096,08 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage und die Steuerberechnung sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Gegenstand einer sogenannten "Hausverlosung" waren die Liegenschaften in EZ. 1 (Eigentümerin: Y)…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Dem Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 201 BAO wird stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die…
…Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…A-Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. November 2009 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr (Hausverlosung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit. a GebG ("Hausverlosung") im fortgesetzten Verfahren entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Verlosung eines Grundstückes mit anschließender Eigentumsübertragung an den Gewinner sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr als auch der…
…Mit Bescheid vom 7. November 2012 setzte es ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 989.901 € (= Gesamtwert der aufgelegten Lose) die 12%ige Rechtsgebühr für die "Hausverlosung" mit 118.788,12 € fest. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung eingelegt und begründet, dass es niemals…
…Mit Bescheid vom 7. November 2012 setzte es ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 707.941 € (= Gesamtwert der aufgelegten Lose) die 12%ige Rechtsgebühr für die "Hausverlosung" mit 84.952,92 € fest. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung eingelegt und begründet, dass es niemals…
…Bescheid vom 7. November 2012 setzte es ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 1,979.901 € (= Gesamtwert der aufgelegten Lose) die 12%ige Rechtsgebühr für die "Hausverlosung" mit 237.588,12 € fest. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung eingelegt und begründet, dass es niemals…
…die im Beschwerdefall vorliegenden "Teilnahmebedingungen". Auch in diesen wird die Gewinnermittlung und damit einhergehend der Abschluss eines einen Übereignungsanspruch begründenden Rechtsgeschäfts mit dem Gewinner (,Aufsandungserklärung zur Eigentumserlangung auf Grund einer Hausverlosung') im Ergebnis vom Verkauf der Lose abhängig gemacht. Die beiden Rechtsgeschäfte stehen demnach in…
…Mit Bescheid vom 7. November 2012 setzte es ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 626.967 € (= Gesamtwert der aufgelegten Lose) die 12%ige Rechtsgebühr für die "Hausverlosung" mit 75.236,04 € fest. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung eingelegt und begründet, dass es niemals…
…Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 27. Februar 2009 wurde vom rechtlichen Vertreter der beiden Grundeigentümer (= Verloser) A und B dem Finanzamt Innsbruck bekannt gegeben, dass hinsichtlich der Angelegenheit "Hausverlosung C" mit dem Losverkauf am 16. Jänner 2009 begonnen worden sei. Bis zu diesem Tag seien…
…wurde ausgeführt, die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 5 lit. b GebG würde bei Ausspielungen und ihnen geleichgehaltenen Veranstaltungen, darunter fallen auch Hausverlosungen, mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, entstehen. Der gebührenpflichtige Tatbestand sei mit dem Beginn der Verlosung (1. März 2009…
…wurde ausgeführt, die Gebührenschuld gemäß § 16 Abs. 5 lit. b GebG würde bei Ausspielungen und ihnen geleichgehaltenen Veranstaltungen, darunter fallen auch Hausverlosungen, mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, entstehen. Der gebührenpflichtige Tatbestand sei mit dem Beginn der Verlosung (1. März 2009…
…im Internet ist beim Finanzamt hervorgekommen, dass M (= Berufungswerber, Bw) betr. die ihm gehörige Liegenschaft in EZ1 eine "Hausverlosung" seit Ende Jänner 2009 durchführt. Die Teilnahmebedingungen (lt. der betreffenden Homepage im Internet) lauten auszugsweise wie folgt: "VERLOSUNGSBEDINGUNGEN I. Präambel Mit dem Ankauf eines Loses…
…Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 10. März 2009 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass nunmehr Herr RA X die Treuhandschaft für die "Hausverlosung" der M (= Berufungswerberin, Bw) betr. ihre Liegenschaft in EZ1 (Doppelhaus) übernommen habe…
…worden sei, die im je hälftigen Eigentum des A und der B (= die Berufungswerber, Bw) stehende Liegenschaft in EZ1 mittels einer sogenannten "Hausverlosung" zu versteigern. Die "Verlosungsbedingungen" lauten auszugsweise wie folgt: "I. Allgemeines Die gegenständlichen Verlosungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Loskäufer und Verloser, den…
…17 Abs. 1 Z 7a GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. wollte ihre Liegenschaft im Wege der Hausverlosung veräußern und bewarb dies im Internet unter Verlosung einer Villa. Der Gesamtwert der aufgelegten Lose betrug 1,440.000,00 Euro. Mangels…
…von 1,384.583,61 € mit 48.460,43 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage und der Steuerberechnung sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Gegenstand einer sogenannten "Hausverlosung" waren die Liegenschaften in EZ. 1 (Eigentümerin: Y)…