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UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 1/3

…nicht jedoch die jeweiligen Kostenabrechnungen selbst. Bezüglich der nichtanerkannten Betriebsausgaben für die Jahre 1994 und 1995 war in den Steuerakten eine entsprechende Aufforderung zur Empfängerbenennung nur hinsichtlich des Jahres 1995 dokumentiert. Aus diesem Grunde wurde daher der Bw. im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren mit Schreiben vom 26…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 2/3

…Bw. nicht identifizierbar waren und aufgrund von Meldeabfragen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war, dass die fraglichen Personen unter der genannten Adresse nicht auffindbar sind. Da anhand des Steueraktes nicht nachvollziehbar war, inwieweit die Bw. für das Jahr 1994 von der Betriebsprüfung zur Empfängerbenennung aufgefordert wurde…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 3/3

…mündlichen Berufungsverhandlung auch außer Streit gestellt. Bezüglich der für P4 vorgelegten Lichtbildausweiskopie wird festgestellt, dass dieser von der Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht betroffen war und ein entsprechender Betrag auch nicht in den nicht anerkannten Aufwendungen lt. Bp enthalten war. Diesbezüglich ergeben sich daher keine Änderungen…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens Kenntnis zu erlangen, spielt bei dieser objektiv und formal zu betrachtenden Rechtslage zum § 11 UStG keine Rolle. Die von der Bw. diesbezüglich im Berufungsverfahren angestrengten Überlegungen mögen allenfalls bei der einkommensteuerrechtlichen Gläubiger- und Empfängerbenennung (§ 162 BAO) Relevanz haben, nicht…

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…den Abgabenanspruch einschränken und für Begünstigungen. Ihn trifft auch die Beweislast für einen von ihm behaupteten Sachverhalt, der der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht. Die Behörde trifft die Beweislast für sachliche Unrichtigkeiten der Bücher und Aufzeichnungen. Ein Sonderfall stellt die Aufforderung zur Gläubiger-benennung und Empfängerbenennung dar.…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche Bedeutung kommt auch der Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu: "Unter dem Gesichtswinkel der Zumutbarkeit der Bezeichnung der Gläubiger und Empfänger durch den Abgabenpflichtigen geht die Praxis davon…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Namhaftmachung von Scheinfirmen bzw. deren nicht ausforschbaren Kontaktpersonen keine hinreichende Empfängerbenennung…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 5/6

…die Aufforderung zur Empfängerbenennung von ihm vorgebrachten Argumenten entgegengehalten, dass Grund zur Annahme besteht, dass in Österreich steuerpflichtige Personen von ihm übergebene Beträge nicht offen gelegt und versteuert haben. Gemäß § 162 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die…

UFSW RV/1911-W/05Empfängerbenennung bei Paletteneinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2006Teil 1/2

…oder Reisepass dabei gehabt. In diesen Dokumenten sei aber nur der Name und keine Adresse eingetragen. Es könne daher nur die Richtigkeit des Namens überprüft werden, die Möglichkeit Meldedaten abzufragen, sei nicht gegeben. Als Begründung für die Berechtigung zur Aufforderung der Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO…

UFSL RV/0211-L/02Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…Hilfspflichten nicht erfülle, nämlich die Namen der Empfänger und Gläubiger nicht bekannt gebe, solle nicht besser gestellt sein, wenn mangels Ordnungsmäßigkeit der Gebarung die Bemessungsgrundlagen geschätzt werden müssen, als derjenige, der den Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspreche, aber lediglich dem Gebot der Empfängerbenennung nicht nachkomme. Wenn mit einem…

UFSW RV/0896-W/07Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO bei Zinszahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…der Bw. waren im Streitzeitraum R (Anteil am Stammkapital 99%) und S (Anteil am Stammkapital 1%) beteiligt. Die Bw. war in diesen Jahren an der I zu 37,50% beteiligt. Die im Betriebsprüfungsverfahren der I am 15. Juli 2003 ergangene schriftliche Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß §…

UFSL RV/0769-L/08Scheingeschäfte und Scheinanmeldungen im Bereich des Baunebengewerbes, Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…Allerdings könnte durch die Benennung des Namens von Herrn XC (und nicht wie irrtümlich angeführt Herrn CX) sowie die Angabe des polizeilichen Kennzeichens des PKW , mit dem Herr XC schon seit längerer Zeit in Österreich unterwegs sei (Kennzeichen Ort Nr.00 eine ausreichende Empfängerbenennung erfolgen…

UFSW RV/1688-W/07Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen von Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2010

…gezahlten Beträge in Höhe von € 6.790,00 seien, da die Bw. der Empfängerbenennung nachgekommen sei, eine Leistungserbringung stattgefunden habe und aus der Nichtmeldung im Melderegister nicht die Abwesenheit in Österreich geschlossen werden könne, als Betriebsausgaben anzuerkennen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liege nicht vor. Sollte…

UFSW RV/3580-W/11Auslandsprovisionen an zypriotische Briefkastenfirmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013Teil 2/2

…den Kunden gewünschte Erhöhung der Verkaufspreise und anschließende Überweisung des erhöhten Betrages an die zypriotischen Firmen, hinter denen die Gesellschafter-Geschäftsführer der griechischen Firmen stehen, wären die Verkaufsgeschäfte nicht zu Stande gekommen. Das FA stützt sich in seiner Argumentation iW auf die fehlende Empfängerbenennung iSd …

UFSW RV/0702-W/02Empfängerbenennung nach § 162 BAO als Ermessensentscheidung der Behörde; verdeckte Ausschüttung durch Darlehensgewährung bzw. aus nicht erklärten Kundenanzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004Teil 1/3

…in den Wirtschaftsjahren 1993/1994 und 1994/1995 ohne eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Darlehens die nachstehend angeführten Geldbeträge entnommen habe: | Datum: | WJ 1993/1994: | WJ 1994/1995: | 13.04.1994 | 2.000.000,00 | | 03.11…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Empfängerbenennung gem. § 162 BAO, ohne dass die tatsächlich Beteiligten an ihr bekannt gegeben werden (sh. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 7 zu § 162 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Wenn nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten (auch juristischen) Personen nicht die Gläubiger…

UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht; Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen; Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung; Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben; Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen; Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 1/3

…Prüfungs- und Nachprüfungszeitraum an die Alleingesellschafterin bezahlten und verrechneten Beträge mangels Nennung der tatsächlichen Gläubiger bzw. Empfänger ebenfalls als nicht absetzbare Beträge gemäß § 162 Abs. 2 BAO. Auf die ausführlichen Begründungen des Finanzamtes F (vgl. Amtsbetriebsprüfungsbericht für die Jahre 1993 bis 1996 und die oben…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 4/6

…ohne Anrechnung von Barauslagen, der Gesamtausgang ist: 239.136,00 DM und nicht 2.464.952,00 S = 352.136,00 DM" Mit Vorhalt vom 16. Mai 2008 wurde den Argumenten des steuerlichen Vertreters des Bw. gegen die Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO…

UFSF RV/0121-F/06Gültigkeit von Vergleichen im Steuerrecht; Mangelnde Empfängerbenennung oder verdeckte Ausschüttung im Zusammenhang mit als Betriebsausgaben geltend gemachten Lizenzzahlungen an die Alleingesellschafterin (= liechtensteinische Domizil-, Sitz- bzw. Briefkastengesellschaft), Haftung für Kapitalertragsteuer; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles, Beweisverwertungsverbot von Rechtshilfeergebnissen; Vorliegen der Voraussetzungen einer Pensionsrückstellung; Abzugsfähigkeit von Reisespesen und Kilometergelder als Betriebsausgaben; Zulässigkeit der Hinzurechnung angemessener Zinserträge, Verzicht auf Einnahmen; Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009Teil 2/3

…der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." Nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Steuerrechtes bzw. des Personen- und Gesellschaftsrechtes sind Sitzgesellschaften…

UFSW RV/3434-W/081. Ermessensübung bei Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Verstoß gegen Grundsatz von Treu und Glauben 3. Mangelnde Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…20 EStG und hier insbesondere auf die EStR 2000, Rz 1125 verwiesen, wonach von der Anwendung des § 162 BAO nicht abgesehen werden kann. Abgesehen davon, dass es sich bei § 162 BAO um eine Ermessensbestimmung handelt, ist sogar in Rz 1126 nachzulesen, dass eine Empfängerbenennung bei…