…nicht jedoch die jeweiligen Kostenabrechnungen selbst. Bezüglich der nichtanerkannten Betriebsausgaben für die Jahre 1994 und 1995 war in den Steuerakten eine entsprechende Aufforderung zur Empfängerbenennung nur hinsichtlich des Jahres 1995 dokumentiert. Aus diesem Grunde wurde daher der Bw. im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren mit Schreiben vom 26…
…Bw. nicht identifizierbar waren und aufgrund von Meldeabfragen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen war, dass die fraglichen Personen unter der genannten Adresse nicht auffindbar sind. Da anhand des Steueraktes nicht nachvollziehbar war, inwieweit die Bw. für das Jahr 1994 von der Betriebsprüfung zur Empfängerbenennung aufgefordert wurde…
…mündlichen Berufungsverhandlung auch außer Streit gestellt. Bezüglich der für P4 vorgelegten Lichtbildausweiskopie wird festgestellt, dass dieser von der Aufforderung zur Empfängerbenennung nicht betroffen war und ein entsprechender Betrag auch nicht in den nicht anerkannten Aufwendungen lt. Bp enthalten war. Diesbezüglich ergeben sich daher keine Änderungen…
…Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmens Kenntnis zu erlangen, spielt bei dieser objektiv und formal zu betrachtenden Rechtslage zum § 11 UStG keine Rolle. Die von der Bw. diesbezüglich im Berufungsverfahren angestrengten Überlegungen mögen allenfalls bei der einkommensteuerrechtlichen Gläubiger- und Empfängerbenennung (§ 162 BAO) Relevanz haben, nicht…
…den Abgabenanspruch einschränken und für Begünstigungen. Ihn trifft auch die Beweislast für einen von ihm behaupteten Sachverhalt, der der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht. Die Behörde trifft die Beweislast für sachliche Unrichtigkeiten der Bücher und Aufzeichnungen. Ein Sonderfall stellt die Aufforderung zur Gläubiger-benennung und Empfängerbenennung dar.…
…die Erfüllbarkeit und Zumutbarkeit der Empfängerbenennung neu zu beurteilen (siehe Stoll, a.a.O. S. 1725ff). Wesentliche Bedeutung kommt auch der Situation im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu: "Unter dem Gesichtswinkel der Zumutbarkeit der Bezeichnung der Gläubiger und Empfänger durch den Abgabenpflichtigen geht die Praxis davon…
…und die Unbekanntheit an der in den Rechnungen aufscheinenden Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für die Vermutung, dass die benannte Person nicht der Empfänger der Zahlungen war. Weiters führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Namhaftmachung von Scheinfirmen bzw. deren nicht ausforschbaren Kontaktpersonen keine hinreichende Empfängerbenennung…
…die Aufforderung zur Empfängerbenennung von ihm vorgebrachten Argumenten entgegengehalten, dass Grund zur Annahme besteht, dass in Österreich steuerpflichtige Personen von ihm übergebene Beträge nicht offen gelegt und versteuert haben. Gemäß § 162 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die…
…oder Reisepass dabei gehabt. In diesen Dokumenten sei aber nur der Name und keine Adresse eingetragen. Es könne daher nur die Richtigkeit des Namens überprüft werden, die Möglichkeit Meldedaten abzufragen, sei nicht gegeben. Als Begründung für die Berechtigung zur Aufforderung der Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO…
…Hilfspflichten nicht erfülle, nämlich die Namen der Empfänger und Gläubiger nicht bekannt gebe, solle nicht besser gestellt sein, wenn mangels Ordnungsmäßigkeit der Gebarung die Bemessungsgrundlagen geschätzt werden müssen, als derjenige, der den Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspreche, aber lediglich dem Gebot der Empfängerbenennung nicht nachkomme. Wenn mit einem…
…der Bw. waren im Streitzeitraum R (Anteil am Stammkapital 99%) und S (Anteil am Stammkapital 1%) beteiligt. Die Bw. war in diesen Jahren an der I zu 37,50% beteiligt. Die im Betriebsprüfungsverfahren der I am 15. Juli 2003 ergangene schriftliche Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß §…
…Allerdings könnte durch die Benennung des Namens von Herrn XC (und nicht wie irrtümlich angeführt Herrn CX) sowie die Angabe des polizeilichen Kennzeichens des PKW , mit dem Herr XC schon seit längerer Zeit in Österreich unterwegs sei (Kennzeichen Ort Nr.00 eine ausreichende Empfängerbenennung erfolgen…
…gezahlten Beträge in Höhe von € 6.790,00 seien, da die Bw. der Empfängerbenennung nachgekommen sei, eine Leistungserbringung stattgefunden habe und aus der Nichtmeldung im Melderegister nicht die Abwesenheit in Österreich geschlossen werden könne, als Betriebsausgaben anzuerkennen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liege nicht vor. Sollte…
…den Kunden gewünschte Erhöhung der Verkaufspreise und anschließende Überweisung des erhöhten Betrages an die zypriotischen Firmen, hinter denen die Gesellschafter-Geschäftsführer der griechischen Firmen stehen, wären die Verkaufsgeschäfte nicht zu Stande gekommen. Das FA stützt sich in seiner Argumentation iW auf die fehlende Empfängerbenennung iSd …
…in den Wirtschaftsjahren 1993/1994 und 1994/1995 ohne eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Darlehens die nachstehend angeführten Geldbeträge entnommen habe: | Datum: | WJ 1993/1994: | WJ 1994/1995: | 13.04.1994 | 2.000.000,00 | | 03.11…
…Empfängerbenennung gem. § 162 BAO, ohne dass die tatsächlich Beteiligten an ihr bekannt gegeben werden (sh. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 7 zu § 162 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Wenn nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten (auch juristischen) Personen nicht die Gläubiger…
…Prüfungs- und Nachprüfungszeitraum an die Alleingesellschafterin bezahlten und verrechneten Beträge mangels Nennung der tatsächlichen Gläubiger bzw. Empfänger ebenfalls als nicht absetzbare Beträge gemäß § 162 Abs. 2 BAO. Auf die ausführlichen Begründungen des Finanzamtes F (vgl. Amtsbetriebsprüfungsbericht für die Jahre 1993 bis 1996 und die oben…
…ohne Anrechnung von Barauslagen, der Gesamtausgang ist: 239.136,00 DM und nicht 2.464.952,00 S = 352.136,00 DM" Mit Vorhalt vom 16. Mai 2008 wurde den Argumenten des steuerlichen Vertreters des Bw. gegen die Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO…
…der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." Nach den Bestimmungen des liechtensteinischen Steuerrechtes bzw. des Personen- und Gesellschaftsrechtes sind Sitzgesellschaften…
…20 EStG und hier insbesondere auf die EStR 2000, Rz 1125 verwiesen, wonach von der Anwendung des § 162 BAO nicht abgesehen werden kann. Abgesehen davon, dass es sich bei § 162 BAO um eine Ermessensbestimmung handelt, ist sogar in Rz 1126 nachzulesen, dass eine Empfängerbenennung bei…