…dass I.1. die vom Beschuldigten betreffend die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 gemäß § 33 Abs.1 FinStrG begangenen Hinterziehungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 230.000,-- als gewerbsmäßig im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG qualifiziert und I.2. die gemäß…
…den Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 2 FinStrG einzubeziehen, vermögen die zu prüfende Rechtslage aber nur dann zu Gunsten des Täters zu beeinflussen, wenn das die Strafaufhebung erst aktualisierende Fristende auf einen Zeitpunkt fällt, zu dem die jeweilige Verjährungsnorm noch gilt. Es ist daher im gegenständlichen…
…wäre. Im Zuge der Prüfung wurden die entsprechenden Korrekturen vorgenommen. Es habe keine verdeckten Lohnzahlungen an die beiden Angestellten B und C gegeben. Der Arbeitnehmer B sei in ganz Österreich überwiegend mit dem eigenen Privat-PKW gefahren und hat Fitnessgeräte für den Beschuldigten ausgeliefert. Die…
… nicht offen gelegte Umsätze laut erster Berufungsentscheidung im Abgabenverfahren: 1998 ATS 111.290,00 + 1999 ATS 100.961,00 + 2000 ATS 74.955,00 + 2001 ATS 102.436,00 + 2002 € 3.501,00) mit ATS 125.000,00 (1998) + ATS 52.000,00 (1999…
…091/2009/00070-001, wurde Mag.X nach in seiner Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung schuldig gesprochen, weil er im Amtsbereich dieses Finanzamtes [vorsätzlich] 1. unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2007 und Abgabe unrichtiger…
…1998: S 44.033,-- + 1999: S 44.033,-- + 2000: S 43.845,--) bewirkt, indem er im Rahmen seiner grenzüberschreitenden Tätigkeit seine in der Schweiz bei der Firma SA Batterien und Kunststoffe, CH - R, erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gegenüber dem Abgabenbehörde nicht offen gelegt bzw…
…Aufgrund der aufgefundenen Unterlagen wurde für 2000 immerhin ein Umsatz von S 2,654.114,10 und im Schätzungswege ein branchenüblicher Gewinn von S 270.000,-- festgestellt. In der Folgezeit war für K offenkundig nicht mehr mit einer diesbezüglichen Unkenntnis der Abgabenbehörde und mit dem…
…dass der Wille des Beschwerdeführers insgesamt auf die gänzliche Vermeidung des Abgabenanspruches im Tatzeitraum gerichtet gewesen sei. Die belangte Behörde geht demnach - nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes zu Recht - davon aus, dass sich die Gewerbsmäßigkeit der Abgabenhinterziehung bereits aus dem in unbedenklicher Beweiswürdigung festgestellten Tatgeschehen erschließt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch PZP Steuerberatung GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 18. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2003…
…Firma A AG (I) hat laut Angaben dieses Unternehmens 2003 als hiezu befugter Arbeitnehmer bei den Firmen Nokia, Ericsson und dergleichen diverse Handys im Namen seines Arbeitgebers bestellt. Die bestellten Handys sollten - laut Aussagen des Berufungswerbers gegenüber der Firma A AG und den Ermittlungsorganen der…
…einem Abschlag von 27,58% vom Durchschnitt der ersten Verkäufe. Zum Vergleich seien in A im Jahr 1997 acht Grundstücke um S 800,00/m² und ein Grundstück um S 1.067,00/m² verkauft worden. Bei einer jährlichen Wertsteigerung von 3% ergäbe dies eine…
…fortgesetztes Delikt" zu bewerten ist. Ein solches wäre nach Rechtslage der letzten Teilhandlung zu beurteilen, sodass - so eine Rechtsauffassung - im gegenständlichen Fall die Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG auch für vor dem genannten 13. Jänner 1997 liegende Teilhandlungen anzunehmen wäre…
…hier bleiben, dass die verfahrensgegenständlichen Taten als gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung vorwerfbar gewesen wären, da gerade beim Lukrieren von finanziellen Vorteilen durch Verschweigen von Teilen der laufenden Provisionen der klassische Fall des Verschaffens einer laufenden Einnahmequelle und damit einer Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 38 Abs. 1 FinStrG…
…die Kreditrückführung sicher zu stellen. Damit besteht aber ein hinreichender Verdacht für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit im Sinne der oben dargestellten Kriterien. In der Regel ist der bei Umsatzsteuervorauszahlungsverkürzungen erzielte wirtschaftliche Vorteil bloß vorübergehender Natur und damit das Tatbestandsmerkmal der fortlaufenden Einnahmen zweifelhaft. Dennoch bestehen…
…346.773,58 €; Einkommensteuer 2005: 164.971,79 € Entscheidungsgründe In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 gab der Abgabepflichtige bekannt, dass er im Jahr 2004 ein Wohnhaus mit neun Wohnungen errichtet habe. Eine Wohnung werde privat genutzt, vier Wohnungen würden verkauft…
…ein dringender Verdacht begangener Abgabenhinterziehungen vorgelegen hat, im Ergebnis jedenfalls nicht entgegenzutreten sein. Hält man also im Zweifel zu Gunsten für den Beschwerdeführer einen Betrag von beispielsweise lediglich 100.000,-- € für strafrelevant, ergebe dies bei einem Tatbestand der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 38 Abs…
…des Gutachtens in Rechnung stellt, verleiht dieser Umstand der "Beförderung" nicht die Gewerbsmäßigkeit im Sinne der eingangs zitierten Norm. Denn dazu müsste die Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen unmittelbar durch die Personenbeförderung selbst erfolgen, was im vorliegenden Fall keineswegs vorliegt, da die Durchführung der Fahrten…
…im Rahmen des Club X sowie zur Verlosung in diesem Rahmen erfolgt. Die Teilnahme an der Verlosung sei überdies kostenlos gewesen. Die Einfuhr sei somit nie für gewerbliche Zwecke erfolgt. Der Bw. habe die Zigarren nur zum Selbstkostenpreis weitergegeben. Von einer Gewerbsmäßigkeit könne daher keine…
…Überschüsse getilgt, sodass von einem nur vorübergehenden Vorteil nicht mehr gesprochen werden kann, sondern eine auf Dauer angelegte Umsatzsteuerverkürzung evident ist. Zur Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 38 Abs.1 lit. a FinStrG im Hinblick auf die vorangeführten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs.2 lit…
…Ukraine gewesen. DI L. war bereits seit einiger Zeit in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern aus osteuropäischen Staaten gestanden, im Rahmen derer er derartige Finanzierungen schon erfolgreich durchgeführt hatte. Zur Abwicklung eines Großauftrages hatte er nunmehr erstmalig mehrere oststeirische Investoren gewonnen, unter ihnen auch den Bw. Mit…