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UFSW RV/0056-W/11Hat die Leistung (Zuschuss) ihren Rechtsgrund in der früheren Gesellschafterstellung (= Kausalzusammenhang), dann kommt es auf die Gesellschafterstellung bei Erfüllung der Leistung nicht an
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2012

…in der früheren Gesellschafterstellung ihren Rechtsgrund hat (vgl. Urteil des BFH 11.7.1973, BStBl II 1973, 855 und 856). Im Beschwerdefall war daher durch das spätere Ausscheiden der Bank X als Gesellschafterin der für die Gesellschaftsteuerpflicht maßgebliche Kausalzusammenhang zwischen der ehemaligen Gesellschafterstellung und der…

UFSG RV/0445-G/06Forderungsverzicht durch Gesellschafterstellung veranlasst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F , KW, vertreten durch AGITAS Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien, Apostelgasse 23, vom 23. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag, vom 18. Februar 2004 betreffend Körperschaftsteuer 1999 entschieden: Der Berufung wird…

UFSG RV/0588-G/07Geltendmachung eines Verlustabzuges iZm einer treuhändigen Gesellschafterstellung an umgewandelter GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.04.2012

…exklusiv genutzten Räume, sondern auch in die der gemeinschaftlich genutzten Räume eingebunden gewesen wäre (entsprechende Nachweise müssten über das Planungsbüro XY zu erlangen sein). Auf die Frage des Finanzamtsvertreters, ob sich die Gesellschafterstellung aus Sitzungsprotokollen oder anderen Schriftstücken ergäbe, antwortet der Zeuge, dass es mit…

UFSL RV/0521-L/05Der Gesellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähigkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…

UFSL RV/0520-L/05Der GEsellschafter der OEG haftet aufgrund seiner förmlichen Gesellschafterstellung. Parteifähihgkeit der OEG endet erst mit ihrer Vollbeendigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2006

…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…

UFSW RV/2579-W/07Haftung nach § 12 BAO, teilweise Stattgabe wegen Einschränkung auf den tatsächlichen Zeitraum der entsprechenden Gesellschafterstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…dass der Bw. nur für die Abgaben zur Haftung herangezogen werden kann, die in den Zeitraum seiner entsprechenden Gesellschafterstellung innerhalb der KEG gefallen sind. Allein aus diesem Grund war die Haftung für Lohnsteuer 11/2006 in Höhe von € 52,99, Dienstgeberbeitrag 11/2006 in…

UFSW RV/1800-W/041. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn der zu beurteilenden Rechnung kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt 2. Eine Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Gesellschafterstellung ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 1/2

…Der Prüfer hielt den Ausführungen der Bw. in ihrer Berufung weiters entgegen, dass eine verdeckte Ausschüttung unter anderem die Gesellschafterstellung oder die Stellung als nahe stehende Person voraussetze. Unter einer nahe stehenden Person seien jedoch nicht nur nahe stehende Angehörige zu subsumieren, sondern auch Personen…

UFSW RV/1800-W/041. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug liegen nicht vor, wenn der zu beurteilenden Rechnung kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt 2. Eine Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Gesellschafterstellung ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 2/2

…Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (VwGH 7.7.2004, 99/13/0215…

UFSW RV/0338-W/06Haftung des Komplementärs einer KEG (KG). Ermessensübung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2007

…KG und KEG würden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst sein, wobei es auf die förmliche Gesellschafterstellung, somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankomme, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich hafte. Da…

UFSW RV/2312-W/06Haftung nach Abschluss eines Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Nach der Rechtsprechung…

UFSW RV/0453-W/11Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Dass der Komplementär…

UFSL RV/1263-L/07Im Rahmen der Ermessensentscheidung muss auf die Höhe der wirtschaftlichen Vorteile Bedacht genommen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…S erhöht werde und andererseits vom Finanzamt die Zusage gegeben werde, dass damit endgültig jede Forderung des Finanzamtes gegen den Bw. aus seiner Gesellschafterstellung in der K KEG als abgeschlossen gelte. Es widerspreche jeder Logik, dass der Gewinnanteil von 200.000,00 S auf 300…

UFSI RV/0332-I/04Haftungsinanspruchnahme des (einzigen) Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…Eigentümer" einen dominanten Einfluss auf die Betriebsführung ausgeübt habe. Diesem Einwand ist aber keine Bedeutung beizumessen, weil es aus der Sicht der gegenständlichen Haftungsnorm nur auf die förmliche Gesellschafterstellung, mithin auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition des Bw. als Komplementär der KEG ankommt (vgl…

UFSF RV/0104-F/06Verdeckte Ausschüttung bei einem Liegenschaftsverkauf an den künftigen (Allein-)Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2008Teil 1/2

…den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde, sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Eine verdeckte Ausschüttung setzt somit grundsätzlich die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, wobei die Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsinhaber auch darin gelegen sein kann, dass eine dem Anteilsinhaber nahe…

UFSF RV/0104-F/06Verdeckte Ausschüttung bei einem Liegenschaftsverkauf an den künftigen (Allein-)Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2008Teil 2/2

Da es sich im Berufungsfall zum Bewertungsstichtag um eine vermietete bzw. verpachtete Liegenschaft handelt (der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich grundsätzlich am Ertragswert; siehe auch Doralt/Mayr, EStG6, Tz 109 zu § 6 EStG 1988) und damit der Ertragswert im Vordergrund steht, war somit die vom…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Bemessung miteinbezogenen Darlehen ausgewiesen, weshalb diesbezüglich eine Ausscheidung nicht begründet sei. Maßgeblich für die aufrechte Gesellschafterstellung sei die Eintragung im Firmenbuch, wonach RK zum 31.12.2000 noch Gesellschafter gewesen und daher das Jahr 2000 jedenfalls einzubeziehen sei. Mit Antrag vom 16. November 2002 wurde…

UFSW RV/1699-W/09Außergewöhnliche Belastung bei Haftung des Gesellschafters und Geschäftsführers für Schulden der Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2010

…78 u.a. auch mit Hinweis auf die entsprechende Jud. des UFS). Das Eingehen von Bürgschaften auf Grund der Gesellschafterstellung sowie die Begründung gesetzlicher Organhaftungen durch Ausübung einer Geschäftsführerfunktion sind typische Bestandteile einer Unternehmerwagnis. Belastungen der Gesellschaftsorgane aus der Verwirklichung dieser Risiken, erfüllen nicht den…

UFSF RV/0128-F/07Verdeckte Ausschüttung bei GmbH & atypisch Still
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Firma Bw, vom 20. Februar 1997 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lienz vom 16. Jänner 1998 betreffend Kapitalertragsteuer gemäß § 95 EStG für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Für die…

UFSG RV/0942-G/07Beurteilung einer Ausschüttung an einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten als Beschäftigungsvergütung im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…jener als Gesellschafter unterschieden werden muss, nicht solche Zuwendungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter in Betracht kommen, die ihre Wurzel nicht in der Tätigkeit für die Gesellschaft sondern in der Gesellschafterstellung haben. Ausschüttungen aller Art zählen deshalb nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (vgl. z…

UFSF RV/0315-F/03Übernahme von Gesellschaftsverbindlichkeiten durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.02.2007

…wäre der Gesellschaftskonkurs deutlich früher eingetreten. Der Gesellschaftsaustritt des Bw. vor Konkurseröffnung zeige, dass die gegenständlichen Zahlungen eben nicht auf Grund der Gesellschafterstellung des Bw. erfolgt seien. Vielmehr habe der lediglich mit 25% nicht wesentlich beteiligte Bw. bereits zum Zahlungszeitpunkt begonnen, sein eigenes Unternehmen aufzubauen…