…in der früheren Gesellschafterstellung ihren Rechtsgrund hat (vgl. Urteil des BFH 11.7.1973, BStBl II 1973, 855 und 856). Im Beschwerdefall war daher durch das spätere Ausscheiden der Bank X als Gesellschafterin der für die Gesellschaftsteuerpflicht maßgebliche Kausalzusammenhang zwischen der ehemaligen Gesellschafterstellung und der…
…Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Eine verdeckte Ausschüttung setzt die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Ein Machthaber ist demnach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F , KW, vertreten durch AGITAS Steuerberater und Wirtschaftsprüfer GmbH, 1030 Wien, Apostelgasse 23, vom 23. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag, vom 18. Februar 2004 betreffend Körperschaftsteuer 1999 entschieden: Der Berufung wird…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Diese Haftungsbestimmung richtet sich insbesondere an Gesellschafter einer OG oder KG. Die Gesellschafterstellung des Haftungspflichtigen ist dabei als Vorfrage zu beurteilen. Die Stellung des Beschwerdeführers als Komplementär der Primärschuldnerin im Zeitraum 11.1.-18.6.2011 ergibt sich aus…
…exklusiv genutzten Räume, sondern auch in die der gemeinschaftlich genutzten Räume eingebunden gewesen wäre (entsprechende Nachweise müssten über das Planungsbüro XY zu erlangen sein). Auf die Frage des Finanzamtsvertreters, ob sich die Gesellschafterstellung aus Sitzungsprotokollen oder anderen Schriftstücken ergäbe, antwortet der Zeuge, dass es mit…
…EU-Kapitalansammlungsrichtlinie, der österreichischen Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur mangels der von § 2 KVG geforderten direkten Gesellschafterstellung grundsätzlich nicht gesellschaftsteuerpflichtig. Allerdings lassen die EU- und österreichische Rechtsprechung in Ausnahmefällen, in denen die Leistung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem unmittelbaren Gesellschafter zuzurechnen ist, die Subsumierung von Großmutterzuschüssen unter §…
… 27 Tz 46, 47, 50, 51 setzen offene wie verdeckte Ausschüttungen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Ein bloßer Machthaber kann nicht Empfänger von verdeckten Ausschüttungen sein (VwGH 7.4.2004, 99/13/0215). Eine Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter…
…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…
…OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "Förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an. Der persönlich haftende Gesellschafter einer OEG bzw. KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine…
…OG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer OG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…
…ausgewiesen. Ein Rechtsmittel dagegen (das der Beschuldigte nicht Beteiligter wäre) wurde damals nicht eingebracht, sodass offenbar zum Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides an der Gesellschafterstellung des Beschuldigten auch von der Wirtschaftstreuhänderkanzlei StB nicht zu zweifeln war. Interessant erscheint auch, dass diese Wirtschaftstreuhänderkanzlei StB am 16…
…dass der Bw. nur für die Abgaben zur Haftung herangezogen werden kann, die in den Zeitraum seiner entsprechenden Gesellschafterstellung innerhalb der KEG gefallen sind. Allein aus diesem Grund war die Haftung für Lohnsteuer 11/2006 in Höhe von € 52,99, Dienstgeberbeitrag 11/2006 in…
…der, wie im Beschwerdefall, einzige Kommanditist seine Gesellschafterstellung in die eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ändert. Entgegen den Ausführungen im Vorlageantrag kam es im Beschwerdefall somit nicht zu einer so tiefgreifenden Änderung der Rechtsträgerschaft, dass von einer völligen Neugründung der OG als Gesellschaft auszugehen wäre. Vielmehr…
…Der Prüfer hielt den Ausführungen der Bw. in ihrer Berufung weiters entgegen, dass eine verdeckte Ausschüttung unter anderem die Gesellschafterstellung oder die Stellung als nahe stehende Person voraussetze. Unter einer nahe stehenden Person seien jedoch nicht nur nahe stehende Angehörige zu subsumieren, sondern auch Personen…
…Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (VwGH 7.7.2004, 99/13/0215…
…KG und KEG würden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst sein, wobei es auf die förmliche Gesellschafterstellung, somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankomme, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich hafte. Da…
…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Nach der Rechtsprechung…
…KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich haftet. Dass der Komplementär…
…S erhöht werde und andererseits vom Finanzamt die Zusage gegeben werde, dass damit endgültig jede Forderung des Finanzamtes gegen den Bw. aus seiner Gesellschafterstellung in der K KEG als abgeschlossen gelte. Es widerspreche jeder Logik, dass der Gewinnanteil von 200.000,00 S auf 300…
…Eigentümer" einen dominanten Einfluss auf die Betriebsführung ausgeübt habe. Diesem Einwand ist aber keine Bedeutung beizumessen, weil es aus der Sicht der gegenständlichen Haftungsnorm nur auf die förmliche Gesellschafterstellung, mithin auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition des Bw. als Komplementär der KEG ankommt (vgl…