…betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Die Inanspruchnahme der Bw als Gesamtschuldnerin ergibt sich aus der von der zuerst in Anspruch genommenen Abgabenschuldnerin (IGmbH) nicht entrichteten Börsenumsatzsteuer in Höhe von € 245.340,18. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet…
…Berufungswerberin (Bw.) für diese Abgabenschulden als Gesamtschuldnerin im Anspruch und setzte dem entsprechend für die gegenständlichen Erwerbsvorgänge die Grunderwerbsteuer gegenüber der Bw. fest. In der gegen diese Mitzahlungsbescheide rechtzeitg eingebrachten Berufung wendete sich die Bw. gegen die Inanspruchnahme als Gesamtschuldnerin. Gegen die in der Folge…
…1999, Zlen. 96/16/0221,0222 mwN). Haften für eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde hiebei im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast gerade nicht tragen sollte…
…vom 14.11.1996, 95/16/0082, darauf, dass die Uneinbringlichkeit beim Erstschuldner keine Voraussetzung für die Heranziehung eines weiteren Gesamtschuldners zur Entrichtung der Abgabenschuld sei. Bei Uneinbringlichkeit bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Beim Erwerber JK seien aktenkundige Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben. Der Abgabenbehörde sei…
…der Einbringung der Abgaben der Vorzug zu geben war. Ungeachtet dieser Ausführungen ist zu bedenken, dass streng genommen ein Ermessensspielraum zu Gunsten des haftungspflichtigen Erben immer dann nicht vorliegt, wenn außer diesem Erben kein zahlungsfähiger Gesamtschuldner vorhanden ist (siehe Fellner, a.a.O., § 13 Tz…
…Zl. 100/36396/2000-2, betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird zudem wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des freien Ermessens". Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) wurde mit…
…2. Juli 1998, Zl. 98/16/0137)." §13 Abs. 3 GebG ordnet ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener Stellvertretung handeln. Lege non distinguente ist daher nicht zwischen berufsmäßigen Parteienvertretern und anderen Vertretern zu unterscheiden. Die in §9 Abs. 2…
…Personen, die nach den Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden würden, seien Mitschuldner zur ungeteilten Hand. Liege ein Gesamtschudverhältnis vor, hänge es vom Gläubiger ab, ob er von allen oder nur von einem Mitschuldner die Erfüllung seiner Forderung verlange. Das Gesetz räume der Abgabenbehörde einen Ermessensspielraum…
…als Rechtsanwalt berufsrechtlich dazu verpflichtet war, dem Mandat seines Klienten zu entsprechen und allenfalls mit seinem Anspruch auf Ersatz der Barauslagen hinsichtlich der Einbringlichkeit Schwierigkeiten haben könnte, bei der Frage, ob ihn die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 13 Abs. 3 GebG trifft, unbeachtlich (VwGH vom 2…
…Höhe von maximal 3,50 S/kg erfolgt sei. Mit Schreiben vom 17. Jänner 2001 informierte das Hauptzollamt Wien die Bf., dass im gegenständlichen Fall hinsichtlich der vorgeschriebene Abgabenschuld ein Gesamtschuldverhältnis gem. Art. 213 ZK mit K.G. bestehe. Gegen diese elf ergangenen Abgabennachforderungsbescheide des…
…zur Haftung wurde die Bw. zum Gesamtschuldner. Nun verliert die Gesellschaft mbH solange nicht ihre Rechtspersönlichkeit (ungeachtet der amtswegigen Löschung im Firmenbuch), solange ein Abwicklungsbedarf besteht, was der Fall ist, wenn diese für Abgabenverbindlichkeiten zur Haftung als Gesamtschuldner herangezogen wurde. Die Heranziehung zur Haftung liegt…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 16. September 1998, GZ. 100/28573/40/95, betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Weiters wird der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Das Ansuchen vom 7…
…Abs. 2 Bundesabgabenordnung sind Personen, die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, Gesamtschuldner; dies gilt insbesondere auch für die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) hinsichtlich jener Abgaben, für die diese Personenvereinigung (Personengemeinschaft) als solche abgabepflichtig ist. Der zweite Halbsatz des …
…3. September 2002 abgeschlossen. Da die Gebühr uneinbringlich war, erging am 18. September 2002 ein Gebührenbescheid an die Bw. als Gesamtschuldnerin. Gegen diesen Bescheid brachte die Bw. rechtzeitig eine Berufung ein. Die Bw. vertritt darin die Ansicht, es läge im gegebenen Fall kein Kreditvertrag, sondern…
…oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet (Artikel 213 ZK). Gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) müssen sich Entscheidungen, welche die Abgabenbehörden nach ihren…
…Finanzsenates mindestens ebenso hoch zu bewerten, hat er doch mit dem Vergleich trotz der aufgezeigten unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Vertragsparteien den von ihm erwünschten Rechtsfrieden erreicht. Andererseits haben sich beide Gesamtschuldner zu bestimmten Leistungen verpflichtet: Der ehemalige Arbeitgeber hat es übernommen, den erwähnten Geldbetrag an den…
…11.1978, 1199/78). Die Haftung dürfe nur subsidiär geltend gemacht werden, somit erst dann, wenn der Ausfall nicht nur beim Erstschuldner, sondern auch bei mit ihm verbundenen Gesamtschuldnern sowie bei dem außerhalb des § 9 BAO Haftenden eindeutig feststehe (BAO Kommentar, 2. Auflage, von Dr…
…€ 8.833,31 zur Entrichtung vor. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung brachte die Bf. im wesentlichen vor, dass im vorliegenden Falle ein Gesamtschuldverhältnis mit dem Empfänger der Waren und Herrn K. , welcher die Angaben, die zur unrichtigen Festsetzung der Zollschuld geführt haben…
…Übrigen jeden, der im Namen eines anderen eine Eingabe überreicht. § 13 Abs. 3 GebG ordnet ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener Stellvertretung handeln. Lege non distinguente ist daher nicht zwischen berufsmäßigen Parteienvertretern und anderen Vertretern zu unterscheiden. Auch Rechtsanwälte…
…Rechtsanwalt entsteht in so einem Fall, wenn er an eine Sache glaubt, somit das Kostenrisiko, da er gemäß dem Gebühren Gesetz zur ungeteilten Hand Gesamtschuldner wird, sobald er eine Partei in einem verfassungs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertritt, wodurch die Situation entsteht, dass Anwälte keine verfassungs-…