…Eine solche Unbilligkeit wird stets gegeben sein, wenn die Einhebung die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die Einhebung der verfahrensgegenständlichen Erbschaftssteuer eine derartige Gefährdung bedeutet: Der besachwaltete Bw. ist auf Grund seiner schweren Erkrankung berufsunfähig…
…getilgt. Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (VwGH vom 25.6.1990, 89/15/0076). Dass es dem Bw. ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz nicht möglich sei, die Schuldigkeit in Raten abzustatten, hat dieser nicht dargetan. Da der Bw…
…der Ruin der wirtschaftlichen Existenz. Andererseits stehe es der Behörde frei, losgelöst von den Wünschen des Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren. Damit sei die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der…
…als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Selbst unter der Annahme, dass der Bf. Zahlungen von € 40,00 mtl. (neuer Vorschlag laut Beschwerdeschrift) bis zur vollständigen Rückstandsabdeckung leistet, würde dies - ohne Einbeziehung der im Zuge von…
…185 Abs. 5 FinStrG iVm. 212 BAO die weitere Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften durchaus sinnvoll bzw. zweckmäßig erscheint, bildet andererseits der Strafzweck, nämlich die Zufügung eines hier sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Überlegungen angemessenen und deutlich spürbaren Übels, ein wesentliches gerade…
…Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung über einen Bedarfsgegenstand ermöglichen solle, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt ebenso auf der Hand wie der Umstand, dass (auch) der Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften den mit der…
…des Strafzwecks maßgebend, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung dem Strafzweck ebenso zuwider liefe wie der Ruin der wirtschaftlichen Existenz. Die Gewährung von Raten in einer Höhe, die den Vollzug der Strafe in angemessener Frist als ausgeschlossen erscheinen lässt, bedeutet die Uneinbringlichkeit der Geldstrafe. Die Behörde ist…
…Für die Höhe der Raten ist - bei Erfüllung der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung mit monatlichen Raten von € 100,00 dem Strafzweck ebenso zuwider liefe wie der Ruin der wirtschaftlichen Existenz. Die Gewährung von Raten in einer…
…Entrichtung der zur Gänze aushaftenden Geldstrafe für den Bf. aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine erheblichen Härte im Sinne des § 212 BAO dar. Über ihn wurde das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das Abschöpfungsverfahren läuft und es verbleiben dem Bf. nur Einkünfte in Höhe des Existenzminimums. Der…
…von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll, besteht. Diesem selbst bei aller sich aus den Tat- bzw. Täterumständen ergebenden notwendigen Härte nicht auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gerichteten Strafzweck zuwiderlaufend wäre beispielsweise die Ermöglichung einer "bequemen" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam nach Art der über…
…bleibt nach der Aktenlage ungeklärt. Zwar ist mit jeder Bestrafung gewollt und zwangsläufig eine gewisse Härte verbunden, doch soll diese Härte nicht den Ruin der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften nach sich ziehen. Die Behörde kann nach der Rechtsprechung für die Entrichtung der Geldstrafe Raten in…
…aus der vom Bf. bei seiner Tätigkeit als Zollwachebeamter in organisierter Form vereinnahmten Schmier- und Bestechungsgeldern gegenüber der Abgabenbehörde) zu Grunde lag. Obwohl einerseits auch bei Ermessensentscheidungen iSd. §§ 172 Abs. 1 bzw. 185 Abs. 5 FinStrG iVm. 212 BAO die weitere Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Existenz…
…Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung über einen Bedarsfgegenstand ermöglichen solle, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso erreicht aber der Ruin der wirtschaftlichen Existenz eines Bestraften den mit der Bestrafung…
…Entrichtung der Geldstrafe in derartigen Raten zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel (noch) wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bf. bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Die Gewährung von monatlichen Teilzahlungen iHv. jeweils 100,00 € würde - ohne Einbeziehung der…
…im Rahmen der Entscheidung über ein Ansuchen um die Gewährung von Zahlungserleichterungen beispielsweise die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in einer solchen Höhe bzw. innerhalb eines solchen Zeitraumes zu gestatten, mit der sowohl das (gewollte) Strafübel wirksam zugefügt gilt, als auch die wirtschaftliche Existenz des…
…unmittelbare Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie. Ein derartiger Nachteil habe im Berufungsfall nicht festgestellt werden können. Mit dem dagegen eingebrachten "Antrag" vom 12. November 2004 beruft der Bw. "gegen alle diesbezüglich ergangenen Entscheidungen" und stellt den "Antrag auf Erlass/Rückerstattung der…
…das ihn in Hinkunft von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll, besteht. (Diesem selbst bei aller sich aus den Tat- bzw. Täterumständen ergebenden notwendigen Härte nicht auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gerichteten Strafzweck zuwiderlaufend wäre in diesem Zusammenhang beispielsweise die Ermöglichung einer "bequemen" Ratenzahlung…
…endgültigen) wirtschaftlichen Ruins des Bestraften, sodass, bei Vorliegen einer tatbestandsmäßigen (erheblichen) Härte, die zu gewährenden Teilzahlungsbedingungen im Spannungsfeld zwischen gewollter Prävention einerseits, und Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Existenz andererseits, festzulegen sein werden. Aus all dem ergibt sich, dass es für die Beurteilung bzw. Abwägung der Ermessenssituation…
…von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll, besteht. Diesem selbst bei aller sich aus den Tat- bzw. Täterumständen ergebenden notwendigen Härte nicht auf die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gerichteten Strafzweck zuwiderlaufend wäre beispielsweise die Ermöglichung einer "bequemen" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der über…
…1 BAO aufrechtzuerhaltenden Strafzwecken würde einerseits die Gewährung einer "bequemen" Ratenzahlung zur endgültigen Abstattung der Geldstrafe (vgl. zB UFS vom 18. Jänner 2011, FSRV/0003-W/11), andererseits aber auch die durch die sofortige (volle) Entrichtung möglicherweise bewirkte Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften (vgl…