…deren Höhe bzw. die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung betrifft. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2006 wurden im vorliegenden Fall die vom Berufungswerber vorgebrachten Argumente hinsichtlich Rückkauf von Aktien durch die P-GmbH sowie die Vermittlung von Aktien an der Chilenischen…
…und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Die Abgabenschuld entsteht nicht erst nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder gar erst mit Zustellung des Abgabenbescheides, sondern unabhängig davon gem. § 4 BAO sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…Monats ab Bescheidzustellung möglich. Liegen der Finanzbehörde jedoch Anhaltspunkte tatsächlicher Art vor, die auf eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der in Haftung gezogenen Abgaben schließen lassen, können durch Erlassung eines Vollstreckungsbescheides unverzüglich Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden. Gegenständlich wurde der Berufung des Bw. gegen den Bescheid…
…Es genügt vielmehr, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Der angefochtene Bescheid genügt den Begründungsanforderungen nicht. Er enthält keine…
…eine nachvollziehbare Begründung sowohl dafür, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, als auch dafür, dass ein rascher Zugriff notwendig (gewesen) sei, zumal die Höhe der Abgabenschuld allein nicht als einziges Kriterium hiefür herangezogen werden könne; richtig sei in diesem…
…Die genauen Feststellungen wären aus der Niederschrift vom 27. März 2006 sowie aus dem Betriebsprüfungsbericht vom 30. März 2006 ersichtlich. Eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben wäre deshalb gegeben, da die Bw. die Steuernachforderung auf Grund der Betriebsprüfung nicht aus dem laufend…
…von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass aus vom Abgabenschuldner selbst gesetzten Gefährdungshandlungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben unmittelbar abzuleiten…
…dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen…
…eine nachvollziehbare Begründung sowohl dafür, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, als auch dafür, dass ein rascher Zugriff notwendig (gewesen) sei, zumal die Höhe der Abgabenschuld allein nicht als einziges Kriterium hiefür herangezogen werden könne; richtig sei in diesem…
…Nach der zu § 232 BAO ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung sprechen etwa Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 17. Dezember 1996, 95/14/0130). Der…
…Gesellschafter der Bw. nach eigenen Angaben die im Baugewerbe bekannten abgabenrechtlichen Risiken auf andere Unternehmen überwälzen wollten, um sicherzustellen, dass sie selbst keine Abgaben entrichten müssen, war nach Ansicht des erkennenden Senates angesichts der damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung von…
…die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Auf Grund der im…
…von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass aus vom Abgabenschuldner selbst gesetzten Gefährdungshandlungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben unmittelbar abzuleiten…
…ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus.…
…sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches…
…von den Summen der Gewinnhinzurechnungen unter Berücksichtigung allfälliger Verluste aus den Veranlagungen sowie anrechenbarer Mindestkörperschaftsteuern (dies betrifft die Jahre 2002 bis 2004). Als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuern wurden die Summen der Gewinnhinzurechnungen zuzüglich Umsatzsteuern herangezogen. Zur Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringung der zu erwartenden Abgabenschulden…
…Mit diesen eingehenden Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage und insbesondere der unwidersprochen gebliebenen Feststellung, dass dem Unternehmen keine Vermögenswerte zur Verfügung stünden, um eine Abgabenschuld in dem im Sicherstellungsauftrag angeführten Ausmaß abzudecken, wurde ausreichend dokumentiert, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben vorliegt…
…sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes (§ 4 BAO) entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist nicht…
…kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes (§ 4 BAO) entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (siehe VwGH vom 28. November 2002, 2002…
…230 Abs. 7 BAO müssen Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen. Dabei kommt es lediglich darauf an, dass diese Umstände der Finanzbehörde in dem in der zitierten Bestimmung angeführten Zeitraum erstmals bekannt werden. Hingegen kommt dem Umstand, zu welchem…