…sondern es genügt, dass die Abgabenschuld mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl zB VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Im…
…deren Höhe bzw. die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung betrifft. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2006 wurden im vorliegenden Fall die vom Berufungswerber vorgebrachten Argumente hinsichtlich Rückkauf von Aktien durch die P-GmbH sowie die Vermittlung von Aktien an der Chilenischen…
…und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Die Abgabenschuld entsteht nicht erst nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder gar erst mit Zustellung des Abgabenbescheides, sondern unabhängig davon gem. § 4 BAO sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…Monats ab Bescheidzustellung möglich. Liegen der Finanzbehörde jedoch Anhaltspunkte tatsächlicher Art vor, die auf eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der in Haftung gezogenen Abgaben schließen lassen, können durch Erlassung eines Vollstreckungsbescheides unverzüglich Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden. Gegenständlich wurde der Berufung des Bw. gegen den Bescheid…
…Es genügt vielmehr, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Der angefochtene Bescheid genügt den Begründungsanforderungen nicht. Er enthält keine…
…eine nachvollziehbare Begründung sowohl dafür, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, als auch dafür, dass ein rascher Zugriff notwendig (gewesen) sei, zumal die Höhe der Abgabenschuld allein nicht als einziges Kriterium hiefür herangezogen werden könne; richtig sei in diesem…
…Die genauen Feststellungen wären aus der Niederschrift vom 27. März 2006 sowie aus dem Betriebsprüfungsbericht vom 30. März 2006 ersichtlich. Eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben wäre deshalb gegeben, da die Bw. die Steuernachforderung auf Grund der Betriebsprüfung nicht aus dem laufend…
…von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass aus vom Abgabenschuldner selbst gesetzten Gefährdungshandlungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben unmittelbar abzuleiten…
…des bei einem entsprechenden Schuld- und Strafausspruch von der Bf. voraussichtlich zu leistenden (pauschalen) Kostenersatzes ergibt sich aus § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG. Die für einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 172 FinStrG iVm § 232 BAO erforderliche Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung dieser Abgabenbeträge ergibt sich…
…dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen…
…eine nachvollziehbare Begründung sowohl dafür, dass eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben gegeben sei, als auch dafür, dass ein rascher Zugriff notwendig (gewesen) sei, zumal die Höhe der Abgabenschuld allein nicht als einziges Kriterium hiefür herangezogen werden könne; richtig sei in diesem…
…Nach der zu § 232 BAO ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung sprechen etwa Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 17. Dezember 1996, 95/14/0130). Der…
…Gesellschafter der Bw. nach eigenen Angaben die im Baugewerbe bekannten abgabenrechtlichen Risiken auf andere Unternehmen überwälzen wollten, um sicherzustellen, dass sie selbst keine Abgaben entrichten müssen, war nach Ansicht des erkennenden Senates angesichts der damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Einbringung von…
…die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Auf Grund der im…
…die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 27.8.1998, 98/13/0062; VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). In der mündlichen Verhandlung am 16. Juni 2015 gab die damalige Prüferin ADir. A. zur Frage der Notwendigkeit der Erlassung…
…Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. § 183 Abs. 4 BAO ist daher nicht anwendbar (VwGH 25.3.19994.6.2008, 972005/13/0041/15/0031; VwGH 19.3.200231.5.2011, 972008/15/0288/14/0004). Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der…
…von einem auf die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichteten Verhalten des Berufungswerbers bzw. einer bestehenden Gefährdung der Einbringung aus. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass aus vom Abgabenschuldner selbst gesetzten Gefährdungshandlungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben unmittelbar abzuleiten…
…ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit die Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus.…
…sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches…
…von den Summen der Gewinnhinzurechnungen unter Berücksichtigung allfälliger Verluste aus den Veranlagungen sowie anrechenbarer Mindestkörperschaftsteuern (dies betrifft die Jahre 2002 bis 2004). Als Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuern wurden die Summen der Gewinnhinzurechnungen zuzüglich Umsatzsteuern herangezogen. Zur Gefährdung bzw. Erschwerung der Einbringung der zu erwartenden Abgabenschulden…