…| 791,30 | Einkünfte aus Forstwirtschaft 40 % des forstwirtschaftlichen Einheitswertes | | 32,00 | Teilpauschalierte Einkünfte | | | Einkünfte aus Gartenbau | 9720 | 35.019,57 | | | | Zwischensumme | | 35.842,87 | Zusätzliche Ausgaben | | …
…39 Abs. 1 ZBefrVO bestimmt: "Art. 39 (1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebietes der Gemeinschaft von…
…er in Österreich die Lehre als Gärtner, die er im Jahr 1997 mit der Lehrabschlussprüfung beendete. Im Anschluss an die Ausbildung zum Gärtner besuchte er ab September 1997 die 5-jährige Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Wien (HBLuVA f.G.). Im Sommer 1999…
…Verfahren (betreffend auch die Jahre 1994 und 1995) bestand unterschiedliche Auffassung darüber, ob es sich beim Betrieb der Bw. um einen einheitlichen Gewerbebetrieb, oder um einen land- und forstwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb handle. Die Bw. verweist in ihren Eingaben and das Finanzamt darauf, dass die Einkommensteuer betreffend…
…wirtschaftliche, in einer höheren LW Schule nur landwirtschaftliche Praxis. An diesen spezialisierten Schulen fehlen die jeweils anderen Bereiche und die breite Allgemeinbildung, an einem Gymnasium fehlen die praktischen Fächer. Zusätzlich zum Gymnasialstoff mit musischer Ausrichtung wird Gartenbau, Schneidern, Tischlern und Metallbearbeitung durch Handwerksmeister unterrichtet, sodass…
…Forstwirtschaft im Sinn des Abs. 1 gehören insbesondere die Wiesen-, Acker- und Waldwirtschaft, die Viehwirtschaft einschließlich der Weide-, Alm- und Milchwirtschaft, der Obst-, Wein-, Gemüse- und Gartenbau, die Käsereien, die Sennereien, die Baumschulen, die Jagd, die Fischerei, die Imkerei, die Kompostierung, soweit diese nicht selbstständig…
…Forstwirtschaft im Sinn des Abs. 1 gehören insbesondere die Wiesen-, Acker- und Waldwirtschaft, die Viehwirtschaft einschließlich der Weide-, Alm- und Milchwirtschaft, der Obst-, Wein-, Gemüse- und Gartenbau, die Käsereien, die Sennereien, die Baumschulen, die Jagd, die Fischerei, die Imkerei, die Kompostierung, soweit diese nicht selbstständig…
…Dazu ist festzuhalten, dass gemäß § 5 Abs. 2 bzw. § 11 der zitierten Verordnung Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) bei der Gewinnermittlung aus Gartenbau zusätzlich neben dem Betriebsausgabenpauschale gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Weiters ist § 13 Abs. 2 der zitierten Verordnung ebenso auf § 5 Abs. 2 bzw…
…tätig sind. Gemäß § 21 Abs. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung…
…werden. Gemäß § 21 Abs. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft u.a. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen (Z. 1). Werden Einkünfte auch aus…
…Gemäß § 21 Abs. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann…
…Abs. 1 EStG 1988 als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte: Z 1. Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Z 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des …
…5 Abs. 2 bzw § 11 der LuF PauschVO 2001 betrifft Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) bei der Gewinnermittlung aus Gartenbau, die zusätzlich neben dem Betriebsausgabenpauschale gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Die Verwaltungspraxis - und dem offenbar folgend auch die Amtspartei - anerkannt die in § 13 Abs. 2 der…
…die maßgeblichen Teilbeträge und teilweise der Grund der jeweiligen Ausgabe (z.B. Osterkonfekt) oder das leistende Unternehmen (z. B. "Gartenbau Lederleitner") ersichtlich waren. Die Bw. wurde vom Finanzamt in der Folge (Schreiben vom 9. Dezember 2002) um die Vorlage einer Aufgliederung, um die Erläuterung des…
…Sie ist nach dem Tod der Mutter im Kinderdorf St. Anton aufgewachsen und wurde anschließend im Ausbildungszentrum Schloss Oberrain (Salzburg) aufgenommen, wo sie eine Ausbildung im Bereich Gartenbau absolvierte. Von ihren Betreuungspersonen wurde damals schon festgehalten, dass sie auf Grund ihrer körperlichen und psychischen Situation…
…1994 und 1995 nichtselbständige Einkünfte als Beamter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der HBLVA für Gartenbau und ab 10.3.1992 als Bürgermeister (davor Vizebürgermeister). Für das Kalenderjahr 1992 machte er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bürgermeister ua. Aufwendungen für Fahrtkosten (Km…
…Folgender: Der Bf. habe sich sein "Unternehmertum" nicht ausgesucht: er sei vor 14 Jahren arbeitslos gewesen, habe sich bei mehreren Unternehmen beworben (er sei ursprünglich Gartenbauingenieur) und habe reihenweise Absagen bekommen mit der Begründung "Wir hätten uns jemand Jüngeren vorgestellt". Damals sei er 38 gewesen! …
…betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2004 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Zeiträume Jänner bis Dezember 2005 und Jänner bis März 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im gewerblichen Gartenbetrieb des Herrn Bw…
…wird. Die Grundstücke waren von ihrer Größe und Anordnung her als typische Bauparzellen zu bezeichnen. Die umgebenden Grundstücke wurden teilweise landwirtschaftlich, sowie gartenbaulich genutzt, wobei durch die rege Bautätigkeit in den vergangenen Jahren die Landwirtschaft stark zurückgedrängt wurde. In der näheren Umgebung entstanden großflächige Siedlungen…
…Juli 2008 teilte der Bf. mit, dass es ihm aufgrund eines derzeitigen Monatsgehaltes von ca. 1.200,00 € (Arbeit in einem Gartenbaubetrieb) nicht möglich sei, den aushaftenden Betrag (5.000,00 € Geldstrafe; 363,00 € Verfahrenskosten und 200,00 € Nebengebühren) auf einmal…