…die Pflegebedürftigkeit seiner Mutter nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht worden. Daraus ergebe sich im Zusammenhang mit den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen für die Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen und den am Familienwohnsitz in Makedonien mangels Selbsterhaltungsfähigkeit ebenfalls im Haushalt des Bw. lebenden weiteren Familienmitgliedern, die Unzumutbarkeit der Verlegung des…
…20. April 2004, 2003/13/0154). Der steuerliche Vertreter des Bw. hat die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im gegenständlichen Fall vorwiegend mit den fremdenrechtlichen Bestimmungen, wonach ein Familiennachzug auf Grund der geringen Anzahl der jährlich zugewiesenen Quotenplätzen unvorhersehbar und mit langen Wartezeiten verbunden gewesen sei, begründet…
…aus R., der aus fremdenrechtlichen Gründen nicht sofort möglich gewesen sei. Wenn der Bw. im gegenständlichen Berufungsverfahren vorbringt, dass die Einreise der Gattin nach Österreich nicht bzw. nicht so schnell möglich gewesen sei, so macht er damit augenscheinlich ebenfalls fremdenrechtliche Gründe geltend. Nur sofern diese…
…nachstehend zitierten Gesetzesfassungen des § 3 FLAG 1967: § 3 in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspakets 2005) lautete (durch BGBl. I Nr. 142/2004 wurde § 3 Abs. 2 FLAG ab 1.5.2004 geändert): "§ 3. (1) Personen…
…BGBl. I Nr. 142/2004, (vor der Neufassung durch das Fremdenrechtspaket 2005) lautete auszugsweise: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder…
…im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Personen, denen Asyl nach dem AsylG 1997 gewährt wurde. Die Änderung des § 3 FLAG erfolgte im Zuge umfangreicher Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I 2005/100. Im Zuge dieser Änderungen wurde folgende Übergangsbestimmung des § 55 FLAG…
…mitgeteilt, dass sie fortan keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre drei Kinder hat. Die vom FA Bruck/Eisenstadt/Oberwart vertretene Rechtsansicht ist unrichtig. Die neuen Bestimmungen des Familienausgleichsgesetzes (Fremdenrechtspaket 2005) gelten nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Asylgesetzes 2005. In § 75 AsylG 2005 heißt es, dass…
…erheben zu können. Nach Ansicht von UNHCR (Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket) sollte der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich ebenso wie bei den nach dem NAG berechtigten Fremden bei der Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in der…
…im Rahmen umfangreicher Änderungen im Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt…
…Rahmen umfangreicher Änderungen im Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht ab Jänner 2006 der Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für jene Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs- und…
…des Asylgesetzes subsidiär Schutzberechtigter. Nach der Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket sollte der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich ebenso wie bei den nach dem NAG berechtigten Fremden bei der Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in der Regel…
…AsylG 1997). Somit ergebe sich ein rechtmäßiger Aufenthalt der vorgenannten Personen in Österreich. Auch nach Ansicht der UNHCR (Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket) sollte dieser rechtmäßige Aufenthalt bei der Gewährung der Familienbeihilfe Berücksichtigung finden. Es erscheine gerade eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, welche in…
…den Bestimmungen des Asylgesetzes. Nach der Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket sollte der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich ebenso wie bei den nach dem NAG berechtigten Fremden bei der Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in der Regel…
…den Bestimmungen des Asylgesetzes. Nach der Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket sollte der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich ebenso wie bei den nach dem NAG berechtigten Fremden bei der Gewährung von Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheine eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen, die in der Regel…
…im Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe neben den Ausnahmebestimmungen nach Abschluss eines Asylverfahrens nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs…
…im Bereich des Fremdenrechtes. Danach besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe neben den Ausnahmebestimmungen nach Abschluss eines Asylverfahrens nur mehr für die Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, wobei diese Berechtigung nach den Bestimmungen des ebenfalls im Rahmen des Fremdenrechtspaketes 2005 erlassenen Niederlassungs…
…des Ermittlungsverfahrens und neuerlichen Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen werden." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Begründend wurde ausgeführt, dass ab 01.01.2006 gem. § 3 FLAG IdF Fremdenrechtspaket 2005, BGBl I 2005/100, Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr Personen hätten, die zur Niederlassung (…
…19 AsylG 1997). Wir halten uns rechtmäßig in Österreich auf. Nach Ansicht von UNHCR ("Analyse der Regierungsvorlage für das Fremdenrechtspaket") sollte dieser rechtmäßige Aufenthalt - ebenso wie bei nach dem NAG zum Aufenthalt berechtigten Fremden - bei der Gewährung der Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Schließlich erscheint eine diesbezügliche…
…Begründend wurde ausgeführt, dass eine Neuregelung der Ansprüche von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, im Rahmen umfangreicher Änderungen im Bereich des Fremdenrechts erfolgte. Danach bestünde Anspruch auf Familienbeihilfe nur mehr für Personen, die auch zur Niederlassung in Österreich berechtigt seien, wobei diese Berechtigung nach…
…2006 geltende Rechtslage nach § 3 Abs. 1 bis 3 FLAG 1967 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber durch seinen steuerlichen Vertreter sinngemäß aus: Durch das Fremdenrechtspaket 2005 sei auch das Familienlastenausgleichsgesetz zum Nachteil hunderter Menschen geändert worden. Personen, die nicht österreichische Staatsbürger…