Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Juli 2005 über die Einleitung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des Senates…
…zum Vorwurf gemachten Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG auch tatsächlich begangen. Der Beschuldigte hat dabei mit seinem finanzstrafrechtlich relevanten Verhalten ein fortgesetztes Delikt verwirklicht. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht zwischen einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung ein Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen auf einen einheitlichen…
…dargestellte Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG begangen. Bestritten wird von der Beschuldigten jedoch, damit auch ein fortgesetztes Delikt verwirklicht zu haben. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht zwischen einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung ein Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen auf einen einheitlichen, auf einen Gesamterfolg…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
…Die einzelnen Tathandlungen würden sich dabei als Teilhandlungen eines Gesamtkonzeptes darstellen, weshalb Fortsetzungszusammenhang gegeben sei. Diese Feststellungen würden sich auf den Inhalt des Veranlagungsaktes, der Strafakten und der geständigen Verantwortung des Bw. im gerichtlichen Strafverfahren sowie auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat gründen…
… 3 Abs. 2 VbVG sei daher als verfassungswidrig aufzuheben. Zudem wird ausdrücklich Verjährung der Strafbarkeit geltend gemacht. Vorliegendenfalls gäbe es keinerlei Anhaltspunkte für einen Fortsetzungszusammenhang, der die einzelnen verspäteten Abgabeerklärungen in rechtlicher Hinsicht als Dauerdelikt erscheinen lassen würde. Die Strafbehörde erster Instanz habe es insbesondere…
…beurteilen, sodass im gegenständlichen Fall sowohl Gewerbsmäßigkeit vorliegen würde als auch die Verjährung der Strafbarkeit auch für diese Teilhandlungen nicht anzunehmen wäre. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn…
…letzten Teilhandlung zu beurteilen, sodass im gegenständlichen Fall die teilweise Verjährung der Strafbarkeit auch für diese Teilhandlungen nicht anzunehmen wäre. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen…
…beides ist jedoch, wie aus der aktenhängigen Buchungsabfragen ersichtlich ist, nicht geschehen. Am 30. November 1998 wurde schließlich die Umsatzsteuer für 1996 bescheidmäßig festgesetzt und mit ATS 63.527,00 verbucht. Ein Fortsetzungszusammenhang bzw. ein Tatplan der Beschuldigten, fortgesetzt Umsatzsteuervorauszahlungen zu hinterziehen, ist zumal anfangs…
…vor, wenn eine Mehrheit von Handlungen, von denen jede den Tatbestand desselben Deliktes begründet, in einem Fortsetzungszusammenhang steht. Für die Beurteilung, ob ein Fortsetzungszusammenhang vorliegt, ist nicht allein die Gleichartigkeit der Verübung und der gleiche Zweck der Handlungen maßgebend, es kommt auch darauf an, dass…
…Für das Jahr 2002 liege weder objektiv noch subjektiv eine Tatbegehung vor. Im Erkenntnis des VwGH 91/13/0021 werde festgehalten, dass für einen Fortsetzungszusammenhang nicht nur die Gleichartigkeit der Verübung erforderlich sei, sondern auch, dass sie die einzelnen Akte als Teilhandlung eines Gesamtkonzeptes darstellten…
…Teilhandlung zu beurteilen, sodass - so eine Rechtsauffassung - im gegenständlichen Fall die Verjährung der Strafbarkeit auch für diese Teilhandlungen nicht anzunehmen wäre. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn die…
…Abs.1 lit.a FinStrG auch für vor dem genannten 13. Jänner 1997 liegende Teilhandlungen anzunehmen wäre. Nach der sogenannten subjektiv-objektiven Theorie besteht bei einem solchen "fortgesetzten Delikt" zwischen den einzelnen Teilfakten einer Abgabenhinterziehung dann der geforderte Fortsetzungszusammenhang, wenn die Tathandlungen auf einen einheitlichen…
…so auch für gegenständliche Berufungsverfahren gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG als erwiesen anzusehende Abgabenhinterziehung, die sich jedoch mangels der Erkennbarkeit konkreter Hinweise für einen Fortsetzungszusammenhang der einzelnen Tathandlungen (vgl. zB. Reger/Hacker/Kneidinger, Finanzstrafgesetz3, K 1/30) als eine Mehrzahl von gleichartigen, dem Regelungsregime des …
…der festgestellten Tatumstände zu bejahenden objektiven Kriterien darauf zu verweisen, dass hier schon wegen der ununterbrochenen und gleichartigen Tatbegehung wohl auch ein, letztlich den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz des Beschuldigten angenommen werden kann. Gemäß § 23 Abs. 1 und 2 FinStrG bilden neben der Schuld des Täters…
…Die Bestimmung bezieht sich nur auf vorsätzlich begangene Finanzdelikte, fahrlässige Abgabenverkürzungen und andere Straftaten haben keine ablaufhemmende Auswirkung. Selbst wenn man von Ablaufhemmung und/ oder Fortsetzungszusammenhang in Folge vorsätzlicher Verschweigung von Erlösen über mehrere Veranlagungsjahre ausgehen sollte, so führte dennoch die letzte unvollständige Jahreserklärung 1997…