Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag.Dr. Kurt Folk, KR Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung des Bw., vertreten durch CONSULTATIO Revision…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des NN, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1993 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Den Berufungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch Senat2 über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes W., vom 24. März 2005 betreffend Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 1995 - 2002, nach der am 21. September 2005 in 1030…
… 68 Abs. 6 EStG 1988: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob bei einem im 24-stündigen Wechseldienst stehenden Feuerwehrmann durch die Zeit der Dienstübergabe (= 5 bis 15 Minuten), welche nicht gesondert besoldungsmäßig abgegolten wird, sondern pauschal mit der Auszahlung einer Wechseldienstentschädigung abgegolten ist und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Mag. Barbara Baumgartner und Walter Bilek über die Berufung des Bw., vom 24. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 26…
…Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 machte der Berufungswerber (Bw.), ein hauptberuflicher (Betriebs) Feuerwehrmann, unter dem Titel "Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung" Aufwendungen in der Höhe…
…2011 wurde Berufung gegen diesen Steuerbescheid eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass der Berufungswerber bei der Feuerwehr der Stadt Linz als Feuerwehrmann hauptberuflich tätig sei. In dieser Funktion sei er unter anderem entsprechend seiner Ausbildung beim Sonderdienst Tauchdienst zugeteilt. Für berufliche Feuerwehrtaucher würde es vorgeschriebene Gesundheits…
…2011 wurde Berufung gegen diesen Steuerbescheid eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass der Berufungswerber bei der Feuerwehr der Stadt Linz als Feuerwehrmann hauptberuflich tätig sei. In dieser Funktion sei er unter anderem entsprechend seiner Ausbildung beim Sonderdienst Tauchdienst zugeteilt. Für berufliche Feuerwehrtaucher würde es vorgeschriebene Gesundheits…
…Arbeitgebers, dass es sich um eine Dienstreise gehandelt hätte. Der Dienstgeberanteil hätte 396,23 € betragen. Der Berufungswerber sei hauptberuflich Feuerwehrmann und Berufsfeuerwehrtaucher. Daher sei die Ausbildung ausschließlich seinem beruflichen Anforderungsprofil zuzuordnen. Dadurch, dass er mehr als 2 km zu einem öffentlichen Bus hätte, werde…
…der Berufung an die zweite Instanz eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass der Berufungswerber bei der Feuerwehr der Stadt Linz als Feuerwehrmann hauptberuflich tätig sei. In dieser Funktion sei er unter anderem entsprechend seiner Ausbildung beim Sonderdienst Tauchdienst zugeteilt. Für berufliche Feuerwehrtaucher würde es vorgeschriebene Gesundheits…
…Kilometerleistung von ca. 60.000 km. Da er als hauptberuflicher Feuerwehrmann in Wien beschäftigt sei und zu den vereinbarten Zeiten am Dienstort erscheinen müsse, habe er sich nach mehrmaligen Pannen entschlossen das "Montagsauto" Mercedes C 220 Baujahr 1999 relativ rasch wieder zu verkaufen. Somit könne…
…und Dienstgeber gegeben hätte. Im vorliegenden Fall läge jedoch anders als bei der Feuerwehrmannschaft sowohl eine entsprechende Dienstanweisung als auch eine Verankerung der Entlohnung in der Dienst- und Besoldungsordnung vor. Die Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (Beilage 1) sehe vor, dass die Bediensteten…
…Die Kanalreinigung werde vom Gemeindearbeiter F. durchgeführt, der einen Wasserwartkurs absolviert habe, selbst aktiver Feuerwehrmann sei und daher das Tanklöschfahrzeug auch entsprechend bedienen könne. Für die Reinigung und das Auspumpen der beiden Pumpstationen der Abwasserbeseitigungsanlage werde die Stadtgemeinde B beauftragt, die über ein entsprechendes Spezialfahrzeug…
…gering. Bei insgesamt 150 Sitzplätzen bei denen geschätzt maximal 10-15 auf den Stammtisch entfallen würden, würde die Rechnung eine Konsumation von etwa 40,00 S pro Feuerwehrmann kommen (auch hier könne mangels Rechnungsdurchschrift weder auf die Anzahl der Personen noch deren Konsumation geschlossen werden)…
…Bundesheer- oder Zollbediensteten nicht ausgegangen werden. Dies gilt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates aber in gleicher Weise für die Berufsausübung eines Feuerwehrmannes. Es liegt aber auch der dem Berufungswerber entstandene Aufwand (468 €) nicht deutlich über jenem, der für die private Lebensführung als üblich bezeichnet…
…darin eingebauten Hochdruckanlage gereinigt. Die Feuerwehr T verwende das Fahrzeug hauptsächlich für Übungen und als Feuerwehrlehrfahrzeug, da etliche Feuerwehrmänner in den letzten Jahren den "Feuerwehr-LKW-Führerschein" absolviert hätten. Aufgrund der Größe des Dorfes sei ein Einsatz mit dem Feuerwehrfahrzeug nur sehr selten zu erwarten…
…zu bemerken, dass der 21.7.2000 ein Freitag war und erst ab 17.00 Uhr geöffnet ist. Außerdem gebe ich zu bedenken, dass auf Grund der Größe des Lokals und der Anzahl der Feuerwehrmänner, bei der in einem so kleinen Ort viele sind, nur…
…G. bereits an öffentlichen Orten Zärtlichkeiten austauscht. Anlässlich des Feuerwehrballes am 11.01.2003 tauschten die Beklagte und Gu.G. in aller Öffentlichkeit Zärtlichkeiten aus, sodass die gesamte Feuerwehrmannschaft zumindest ab diesem Zeitpunkt wusste, dass die Beklagte und Gu.G. miteinander ein außereheliches Verhältnis pflegen…
…G. bereits an öffentlichen Orten Zärtlichkeiten austauscht. Anlässlich des Feuerwehrballes am 11.01.2003 tauschten die Beklagte und G.G. in aller Öffentlichkeit Zärtlichkeiten aus, sodass die gesamte Feuerwehrmannschaft zumindest ab diesem Zeitpunkt wusste, dass die Beklagte und G.G. miteinander ein außereheliches Verhältnis pflegen…
…uniformierte Feuerwehrmänner an der Haustür eine Einladung zur Ballveranstaltung überreichten, nicht nur Politiker, sondern alle Haushalte und somit alle Steuerpflichtigen außerhalb städtischer Ballungszentren gleichermaßen betrifft. Die hiefür geleistete Spende, sei es um die Wertschätzung um die Tätigkeit der Feuerwehr auszudrücken, sei es um die Feuerwehrmänner…