Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der TG, vertreten durch die Günter Naebe & Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, vom 12.12. 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes B betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1996 bis 1999 und Kapitalertragsteuer 1996 entschieden: 1.) Umsatz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des OT, vertreten durch die Günter Naebe und Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, vom 12.12.2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes B betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1996 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
…Straßenverkäufe" auseinandergesetzt. Schließlich habe es keinen Anlass gegeben, das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen zu beanstanden. Nun habe das Finanzamt festgestellt, dass doch Grundaufzeichnungen fehlen würden und dies zum Anlass genommen, dass Verfahren wieder aufzunehmen. In ihren Begründungsausführungen zur Berufung verwies die Bw. zum einen…
…bis zu 10 Tagen im vorhinein verkauft werden. Die Betriebsprüfung stellt für den 17. September 1999 aber eine Fehlmenge von 22 Personen fest. (Seite 12 des BP-Berichts) 3.18 Richtigstellung der Überprüfung der Abrechnung vom 18.9.1999 18. September 1999 | 17 |…
Das Vorbringen in der Berufung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen bereits im April 1999 bei einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum März bis Oktober 1998 nicht beanstandet hätte, ist unter Hinweis auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung zurückzuweisen, da Tatsachen, die…
…Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen lediglich unter Einbeziehung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen erfolgen konnte, weil dem Finanzamt die oben beschriebenen Tatsachen, nämlich das Fehlen der Grundaufzeichnungen nicht bekannt war, liegt eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die zur Zeit des abgeschlossenen Verfahrens schon vorhanden gewesen ist…
…2002, 97/13/0201, VwGH 29.1.2003, 97/13/0056). Die von der BP für das Jahr 2000 ermittelten Kalkulationsdifferenzen und das Fehlen von Grundaufzeichnungen im Jahr 2000 werden von der Bw. nicht bestritten. Diese Feststellungen der BP stellen jedenfalls schwerwiegende Mängel dar, die…
…Umstand habe Herr JF erläutert. Gewisse Dinge seien einfach nicht anders zu handhaben. Weiters wurde in diesem Schreiben ausgeführt, dass die Grundaufzeichnungen nicht die Mängel aufwiesen, die der Bw. von der BP vorgeworfen worden seien. Aus den obigen Ausführungen gehe hervor, dass nicht gewährleistet erscheine…
…geklärt werden können. Diejenige Person, die diese Eintragungen getätigt habe, müsse jedoch über schriftliche Grundaufzeichnungen verfügt haben. Diese seien der BP nicht vorgelegt worden. Weiters bezweifle die BP die Richtigkeit der Losungen, da die auf den Kassaberichten aufgezeichneten sehr oft gerundet erschienen. So seien beispielsweise…
…angeführt sind, durch Eintragung der Anzahl der verkauften Getränke ermittelt worden. Es wurde festgestellt, dass die Grundaufzeichnungen hinsichtlich erzielter Losungen im Barbetrieb nur zum Teil (für Cola, Orangensaft und Mineralwasser) aufbewahrt wurden. Hinsichtlich der sonstigen Getränke hätten diese Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können. 1. 3…
…Tagessummen benötigt werden, wurden vom Betriebsinhaber gelöscht. Diese Aufzeichnungen gehören gem. § 131 BAO jedoch zu den aufbewahrungspflichtigen Grundaufzeichnungen. Das Fehlen dieser aufbewahrungspflichtigen Grundaufzeichnungen begründet für sich alleine bereits eine Schätzungsberechtigung für die Abgabenbehörde. Gem. § 184(3) BAO hat die Abgabenbehörde zu schätzen, wenn Bücher oder…
…die auf Vermutungen basiert. Da sich die Schätzungsberechtigung aber von allem aus den fehlenden Grundaufzeichnungen und den ungeklärten Einlagen ergibt, wurde eine detaillierte Beweisaufnahme in diesem Punkt hintangestellt. Die Schwankungen im Rohaufschlag wurden im Rahmen der Besprechung vom 3.4.2003 aufgeklärt und waren auf…
…von den Prüfern mit nur 40% angesetzte Auslastung betrifft daher nur die tatsächliche tägliche Arbeitszeit als Masseur von 3 bis 5 Stunden (laut Zeitangaben der Bw.) zusätzlich zu den anderen Verrichtungen, insbesondere den Außendiensten. Die aufgezeigte mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung (fehlende Grundaufzeichnungen, nur saldierte Beträge…
…iVm § 168 BAO zu beachten und kann alleine der Hinweis auf fehlende Grundaufzeichnungen eine Nachversteuerung nicht rechtfertigen. Für den gegenständlichen Fall liegen nämlich Beweismittel in Form von monatlichen Aufstellungen über Arbeitsstunden vor. Wenn das Finanzamt nunmehr diesen Aufstellungen die Beweiskraft absprechen will, hätte es dies…
…für I.B.) um solche gehandelt, die der privaten Lebensführung zuzuordnen wären. In der zur vorerwähnten Stellungnahme abgegebenen Gegenäußerung entgegnete die Bw: - zu den fehlenden Grundaufzeichnungen: betreffend Tageslosungen seien die täglichen Zusammenfassungen vorhanden. Bei diesen seien die Losungen immer nach Normalsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz getrennt…
…nicht in den Tageslosungen erfasst waren. Unter Beachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse - der formellen Mängel der Buchführung (fehlende Grundaufzeichnungen betreffend die erzielten Schankcomputererlöse) und der materiellen Mängel der Buchführung (nicht erfasste Verkäufe von bestimmten alkoholfreien Getränken in den Tageslosungen für 2004 und 2005) sind die…
…Stellungnahme der Betriebsprüfung vom 27. Juni 2005, sondern bereits mit der Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 15. Dezember 2004 an Mängel die fehlenden Grundaufzeichnungen auch im Bereich geltend gemachter Aufwendungen für Promo und Mitarbeiteressen; die Nichtaufbewahrung von "Gutscheinen"; der unplausible Strukturverlaufs Kiosk; der zum Teil weit…
…korrigiert worden. Weitere Einspruchspunkte seien das fehlende Wareneingangsbuch, das nach Rücksprache mit einem befreundeten Steuerberater bei der Art der geführten Buchhaltung nicht notwendig sei, zumal gewisse Daten wie Datum, Art der Ware und Preis genau definiert worden seien. Die Grundaufzeichnungen seien sehr wohl vorhanden, jedoch…
…dass es genüge, wenn am Tag des tatsächlichen Zahlungsausganges die Eintragung im Kassabuch erfolge und der Empfänger nicht verpflichtet sei an diesem Tag eine eigenen Empfangsquittung über den Erhalt des Betrages auszustellen. Tz 2: Fehlende Grundaufzeichnungen: Für den 4.5.2007, den 19.9.2007…
…der Außenprüfung im Wesentlichen damit, dass bei den Reparaturleistungen "die Grundaufzeichnungen betreffend erbrachte Zeit und Lieferungen an den Kunden" nicht aufbewahrt wurden. Von Seiten der Bw wird die Nichtaufbewahrung der Grundaufzeichnungen im Berufungsschreiben zugestanden ("Fehlende Grundaufzeichnungen für Reparaturen und Wartungsarbeiten, soweit sie verrechnet werden können…