…177,91 auf S 36.177,91 durchgeführt worden sei. Unter Berücksichtigung dieser Korrektur des Gewinns 2000 seien die steuerpflichtigen Bezüge des Jahres 2000, die zur Berechnung des Familieneinkommens 2000 herangezogen würden, in der folgenden Tabelle aufgelistet: | Name/... | Tätigkeit | Steuerpflicht. Bezüge |…
…Dezember 1995, 93/13/0272. Aus den vorgelegten Akten des Finanzamtes stellt sich das Familieneinkommen unter Heranziehung der Lohnzettel bzw. Einkommensteuerbescheide 2002 wie folgt dar. | Einkommen der Berufungswerberin: | Lohnzettelkennzahl | in Euro | Bruttobezüge | 210 | 17.760,00 | Sozialversicherung |…
…180 | Transfereinkünfte N. E. | | | 5.847 | 52.455 | Kredit | | 175.000 | | | Verfügbares Familieneinkommen | 166.652 | 328.597 | 338.283 | 293.594 | Miete | -13.000 | -13.000 |…
…das Zwölffache sohin € 45.000. Das vom Bw. im Jahr 2006 bezogene Einkommen überstieg diesen Betrag nicht. Wird im Vorjahr (hier 2006) die Grenze für das Familieneinkommen nicht überschritten, dann steht der Mehrkindzuschlag für jeden Monat zu, in dem die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind…
…Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als € 2.200,00 erziele oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung seien. Private Veranlassung sei hingegen zu unterstellen, wenn der Steuerpflichtige…
…der Niederschrift über den Verlauf des Erörterungstermins), sowie ohnehin über Jahre hinweg als Familienwohnsitz gedient hat. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung war auch unter Berücksichtigung des Beitrags der Gattin zum Familieneinkommen der Eheleute zumutbar. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen…
…Herrn Mag. F.H. aus dem Jahre 2001 nur zur Hälfte einzubeziehen. Das gesamte Familieneinkommen liege somit jedenfalls deutlich unter dem Zwölffachen der Höchstbetragsgrundlage. Es liege auch eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens dar, weil der Berufungswerberin keine Möglichkeit gegeben wurde, zu dem abweisenden Bescheid bzw. dem…
…Gewerbebetrieb in Höhe von € 2.220,59 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von € 8.520,00 gegenüberstehen und die zusätzliche Tätigkeit insgesamt zu einer Schmälerung des Familieneinkommens führt. Im Jahr 2008 wurde der Familienwohnsitz in Wien (Arbeitsort beider Ehegatten) nach XX verlegt…
…erzielt (Doralt, EStG 7 , § 4, Tz 351). Entscheidend ist dabei das Gewicht des Beitrages der vom Ehepartner am Ort des Familienwohnsitzes erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen der Eheleute. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen vernachlässigbar, dann stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort…
…Ehepartner habe (§ 94 ABGB). Der Ehegatte könne nur im Rahmen seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung angehalten werden, Arztkosten für seine Ehegattin zu bezahlen. Nur wenn die Ehegattin weniger als 40% des Familieneinkommens beziehe, sei der Ehegatte insofern verpflichtet, einen Teil der Arztkosten zu tragen. Im maßgeblichen Zeitraum…
…Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von mehr als 2.200,00 € jährlich erzielt oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind sie dann, wenn sie…
…mehr als ATS 30.000,- jhrl. erzielt oder die Einkünfte in Bezug auf das Familieneinkommen von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Für die aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erzielten Einkünfte und die Schulpflicht der Kinder war eine private Veranlassung der Familienheimfahrten zu unterstellen. Die von Ihnen beantragten Aufwendungen…
…Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Einkünfte nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt. Entscheidend ist somit das Gewicht des Beitrags der vom Ehepartner am Ort des Familienwohnsitzes erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen der Eheleute. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen allerdings vernachlässigbar (unter…
… 94 E 191). Wenn jeder der beiden Ehegatten ein Einkommen hat, so ist dem Ehegatten mit dem niedrigeren Einkommen einschließlich seines eigenen Einkommens ein Anteil von 40% des für beide Ehegatten zur Verfügung stehenden Familieneinkommens auszumessen (aaO, E 186). Ist das Einkommen der unterhaltsberechtigten Ehegattin…
…Monat zu bezahlen hat, so verliert damit der Beitrag der Ehegattin zum Familieneinkommen als Grund für die Unzumutbarkeit eines Wohnsitzwechsels völlig an Bedeutung. Im Übrigen kann der Berufungswerber auch mit seinen sonstigen Argumenten nichts für seinen Standpunkt gewinnen: Es steht außer Frage, dass der Zuzug…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, nach am 3. November 2004 am Finanzamt Waldviertel in Krems/Donau durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird im eingeschränkten Umfang Folge gegeben. Der…
…eine Fallkonstellation vorliegt, bei welcher der am (Familien-)Wohnsitz verbleibende (Ehe-)Partner für das Familieneinkommen relevante Einkünfte erzielt. Demzufolge ist auch das zweite Berufungsargument der Bw., nämlich das Einkommen ihres Lebensgefährten sei in den Streitjahren von wirtschaftlicher Bedeutung für das Familieneinkommen gewesen, als entscheidungsrelevantes Element…
…Berufungswerbers als Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung angeführt. Durch die Betreuung der Eltern und Großmutter würde die Gattin Beträge erhalten, welche wesentlich zum Familieneinkommen beitragen. Für diese Tätigkeiten würde sie unregelmäßig aber doch entsprechende Bargeldbeträge erhalten. Ein bloßer wirtschaftlicher Nachteil aus der Verlegung des…
…Unrecht ausgezahlter Mehrkindzuschlag ist zurückzufordern. Zu Rückforderungen kommt es insbesondere wenn rückwirkend festgestellt wird, dass das Familieneinkommen den Grenzbetrag für die Gewährung des Mehrkindzuschlages überschritten hat. Im gegenständlichen Streitjahr betrug die gemeinsame Einkommensgrenze der Bw. und ihres Ehegatten 63.793,11 €; das steuerpflichtiges Einkommen…
…bei denen der Bw. auf eigene Rechnung Leistungen erbracht hätte. Die Abgabenbehörde begründet ihre Schätzung mit folgenden Argumenten: a) Lebenshaltungskosten Das Familieneinkommen wurde im BP-Bericht unter TZ 3 dargestellt. Nach den weiteren Ausführungen im BP-Bericht (Beilage E 3 - siehe Seite 8 der BE…