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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2694-W/09

Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag und Erstattung des Mehrkindzuschlages

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2694-W/09vom 15.05.2012Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Ein zu Unrecht ausgezahlter Mehrkindzuschlag ist zurückzufordern. Zu Rückforderungen kommt es insbesondere wenn rückwirkend festgestellt wird, dass das Familieneinkommen den Grenzbetrag für die Gewährung des Mehrkindzuschlages überschritten hat. Im gegenständlichen Streitjahr betrug die gemeinsame Einkommensgrenze der Bw. und ihres Ehegatten 63.793,11 €; das steuerpflichtiges Einkommen der Bw. betrug im Jahre 2007 24.480,30 € und von Herrn A 39.312,81 €. Da somit die Einkommensgrenze überschritten wurde, steht der Mehrkindzuschlag im gegenständlichen Streitjahr nicht zu. Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, ist trotz Führung mehrerer Haushalte von einer aufrechten ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Bw. mit ihrem Ehegatten auszugehen. Auch dass die Bw. unmittelbar nach ihrer Hochzeit (eine "Zwangsheirat" oder "Scheinehe" wurde weder behauptet noch glaubhaft gemacht) einen (weiteren) Wohnsitz bei ihrem Ehegatten begründet hat, ist ein fremdübliches Indiz für eine gemeinsame, aufrechte Lebensgemeinschaft. Gegenteiliges hat die Bw. trotz Vorhalt weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. Dass bis dato dem § 299 Abs. 2 BAO seitens des Finanzamtes nicht entsprochen wurde, macht aber den bekämpften Bescheid vom 1. April 2009 noch nicht rechtswidrig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15. Mai 2012

Normen und Schlagworte

AlleinerzieherabsetzbetragMehrkindzuschlagGemeinschaftgetrennter Haushalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/2694-W/09
Stammnummer
59373
Gültig
15.05.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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