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LStR 2002 Rz 793–79411.8 Mehrkindzuschlag
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.8 Mehrkindzuschlag Rz 793: Zusätzlich zur Familienbeihilfe haben Personen für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind Anspruch auf einen Mehrkindzuschlag (§ 9 FLAG 1967 idF Budgetbegleitgesetz 2011). Das Kriterium des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet gilt allerdings nicht in Bezug auf Kinder, die…

BFG RV/5100327/2022Mehrkindzuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2023

…gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Juli 2019, zu Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2018 zu Recht erkannt: I. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) dahingehend abgeändert, dass das Antragsdatum von "09.06.2019" auf "11…

BFG RV/6100448/2019Mehrkindzuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2020

…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. April 2019 gegen den Bescheid über den Antrag vom 06.03.2019 auf Mehrkindzuschlag für 2019 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2018 des Finanzamtes vom 1. April 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…

UFSG RV/0192-G/12Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…November 2008 betreffend Familienbeihilfe (Mehrkindzuschlag) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass dem Antrag des Berufungswerbers auf Auszahlung des Mehrkindzuschlages in der Höhe von insgesamt € 218,40 stattgegeben wird. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…

UFSL RV/0342-L/03Erstattung des Mehrkindzuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt betreffend Mehrkindzuschlag 2003 vom 25. März 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…

BFG RV/7103732/2018Mehrkindzuschlag und maßgebliche Einkommensgrenze bei getrenntem Wohnsitz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2018

…1040 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 07.05.2018 betreffend Abweisung auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…

BFG RV/2100992/2009Mehrkindzuschlag, maßgebendes Einkommen wurde geändert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2016

…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat auf Grundlage des von ihm erklärten Einkommens den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2008 beantragt. Diesen Antrag hat das Finanzamt nach Durchführung einer Außenprüfung und auf Grundlage des im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 9. September…

UFSF RV/0333-F/12Mehrkindzuschlag, Voraussetzung Familienbeihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…wird insofern und insoweit angefochten, als darin der Mehrkindzuschlag aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2009 nicht mit einer Gutschrift in der Höhe von insgesamt € 436,80 sondern lediglich mit einer Gutschrift in der Höhe von € 254,80 festgesetzt wurde. Als Berufungsgründe werden Rechtswidrigkeit…

UFSF RV/0227-F/12Mehrkindzuschlag 2011 aufgrund der Verhältnisse von 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…April 2012 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag für das Kalenderjahr 2011 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Schriftsatz der Berufungswerberin (Bw) sowie Auszug aus der Datenbank des Finanzamtes hat die Bw am…

UFSI RV/0336-I/11Mehrkindzuschlag - Bedeutung der Wortfolge "auf Grund der Verhältnisse des Jahres ..." für den Anspruchszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…Betrag von monatlich € 36,40 vorsehen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt damit, dass mit dem bekämpften Bescheid über den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 abgesprochen worden sei. Für das Jahr 2011 sehe das Gesetz an Stelle des Betrages von € 36,40 einen…

UFSF RV/0401-F/11Mehrkindzuschlag wurde ohne Verzichtserklärung an den Kindesvater ausbezahlt, Wiederaufnahmegrund;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

…Dezember 2010 und 30. Juni 2011 wieder aufgenommen, da anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Antragsangaben die in der Begründung zu den beiliegenden Bescheiden über den Mehrkindzuschlag angeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt…

UFSW RV/3324-W/11Mehrkindzuschlag bei sechs Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…06, wurden jeweils bei für drei Kinder bezogener Familienbeihilfe ein Anspruch auf 36,40 € [welcher Betrag ab 1.1.2011 auf 20,00 € reduziert wurde] monatlich bestätigt. Strittig ist, ob der Mehrkindzuschlag beim Familienbeihilfenbezug für sechs bzw. fünf Kinder monatlich 120 € bzw…

UFSW RV/1545-W/11Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2011

…des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) stellte am 5. Jänner 2011 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des…

UFSF RV/0019-F/11Mehrkindzuschlag; Verhältnisse des Vorjahres ausschlaggebend; Exgatte lebte mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit der Bw; zu versteuerndes Einkommen war daher höher als Grenzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…war daher aufgrund vorstehender Ausführungen davon auszugehen, dass der Exgatte der Bw im Kalenderjahr 2007 mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit ihr gelebt hat. Nachdem - wie bereits bescheidmäßig ausgesprochen - betreffend den Antrag auf Mehrkindzuschlag vom 6. Oktober 2008 die Verhältnisse des Jahres 2007…

UFSL RV/0093-L/10Abhängigkeit des Anspruchs auf Mehrkindzuschlag vom Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…August 2009 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber lebte im Jahr 2006 in gemeinsamen Haushalt mit seiner damaligen Lebensgefährtin W und den beiden gemeinsamen Kindern…

UFSL RV/0435-L/10Kein Mehrkindzuschlag bei Überschreitung des zu versteuernden Einkommens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…die als Werbungskosten beantragt würden. Der Mehrkindzuschlag würde nunmehr neuerlich beantragt, da die Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2008 ursprünglich nicht im aufgelisteten Ausmaß anerkannt wurden. Das Finanzamt anerkannte in einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2008 einen Teil der beantragten Werbungskosten und wies…

UFSW RV/0250-W/10Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres (Einkommensgrenze und Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Aufhebung der Bescheide über den Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse der Jahre 2004 und 2005 gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSW RV/3689-W/09Mehrkindzuschlag gemeinsamer Haushalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…Monate im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das sie den Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt hat, den Grenzbetrag von € 55.000 nicht überschreitet. Das zu versteuernde Einkommen der Bw. und das zu versteuernde Einkommen des (Ehe…

UFSW RV/0489-W/09Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…Lebensbereiche aufrecht hielten und keinen gemeinsamen Haushalt begründet hätten. Dies liege auch an den zum Teil erwachsenen drei Kindern der Bw. Gegen die abweisende Berufungsentscheidung vom 22. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 und Mehrkindzuschlag 2004 erhob die Bw. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 27…

UFSL RV/0550-L/04Gesetz bez. des Mehrkindzuschlages trat erst mit 1.1.1999 in Kraft - Gewährung für das Jahr 1998 war daher nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2008

…Jänner 2001 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 31.1.2001 den Mehrkindzuschlag für das Jahr 1998 für die Monate Jänner bis Juli 1998…