…Ritz, BAO, Kommentar, 3. Auflage, § 217 Tz. 7). § 96 EStG 1988 normiert den Fälligkeitszeitpunkt, zu dem die jeweiligen Kapitalerträge an die Abgabenbehörde abzuführen sind. Gemäß § 96 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 2 Z. 1 und 2 der zum…
…8.420,05 € Die Bw. sieht die Einhebung der obig angeführten Abgabenschuldigkeiten unter anderem deshalb als sachlich unbillig an, weil deren Fälligkeitszeitpunkt aus der Sicht der Bw. weit in der Vergangenheit liegt. Von einer sachlichen Unbilligkeit ist auszugehen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des…
…2, S. 83 f, mwN). Die Bindungswirkung der Stammabgabenbescheide vom 22. 11. 2005 umfasst auch den Fälligkeitszeitpunkt als Spruchbestandteil. Diese Bindungswirkung besteht auch dann, wenn die bescheidmäßige Fälligkeitsfestlegung unrichtig ist, weil der tatsächliche Postlauf länger als von der Abgabenbehörde angenommen war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar…
…adressierten Vorhalt vom 7. November 2006 führte das Finanzamt aus: "Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Nur bei Nachweis der anteilsmäßigen…
…hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…Fall der 15. Mai 2001 gewesen. Eine Entrichtung erfolgte jedoch - offenkundig aufgrund Geldmangel - auch nicht zu dem im Normalfall gegebenen Fälligkeitszeitpunkt bzw. nicht bis zum fünften Tag danach. Zu Recht hat daher der Spruchsenat die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit…
…31. Dezember 2006 fällig. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die GmbH zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten über keine bzw. keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten verfügte und auch anderen Gläubigern keine Zahlungen zugeflossen sind. In der Berufung wird ganz allgemein ohne Nachweis behauptet, dass…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2002 zu St.Nr.xxx betreffend 1) Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001 und 2) Säumniszuschlag…
…für das eingebrachte Vermögen in Betracht kämen. Das "Nichtvereinbaren" einer Verzinsung im Einbringungsvertrag stellt aber nicht umgekehrt eine gesondert steuerpflichtige Leistung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Bei Kreditierungsvereinbarung hat der Käufer erst zum vereinbarten oder - bei Kreditierung auf unbestimmte Zeit - durch Mahnung festgesetzten Fälligkeitszeitpunkt (§…
…zu berücksichtigen. In der Folge wurde der Bw. mit Vorhalt vom 10. Jänner 2003 aufgefordert, die Entwicklung der Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum Tag der Konkurseröffnung beizubringen. Mit Vorhaltbeantwortung vom 30. Jänner 2003 legte der Bw. eine…
…hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…27.9.2000, 95/14/0056). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. dazu VwGH 24.10.2000, 95/14/0090…
…84/16/0117; VwGH 19.12.1985, 83/16/0185). Wenn daher im Kaufvertrag vom 23. März 2005 hinsichtlich der Berichtigung/Entrichtung des Kaufpreises bloß ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt wird, woran ausdrücklich die erst anschließend mögliche Verbücherung des Erwerbes anknüpft, so ist ausschließlich das - grunderwerbsteuerlich…
…ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgabe (hier: die Umsatzsteuervorauszahlung) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet wird. Laut gesetzlicher Festlegung besteht also der deliktische Erfolg, nämlich die Abgabenverkürzung in der Tatsache, dass die geschuldete…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Edith Egger, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Gänsbacherstraße 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. November 2004 gegen den Bescheid…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Thomas Praxmarer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum…
… 33, RZ 47". Die nach dem Fälligkeitszeitpunkt erfolgte Abgabenentrichtung könne die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmales einer Abgabenverkürzung nicht ausschließen. Hinsichtlich der Zuerkennung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige sei den Ausführungen des Bf. entgegenzuhalten, dass die reine Offenlegung sämtlicher Unterlagen im Zuge des Abgabenverfahrens / der Betriebsprüfung den…