IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2025 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
…Ritz, BAO, Kommentar, 3. Auflage, § 217 Tz. 7). § 96 EStG 1988 normiert den Fälligkeitszeitpunkt, zu dem die jeweiligen Kapitalerträge an die Abgabenbehörde abzuführen sind. Gemäß § 96 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen gemäß § 93 Abs. 2 Z. 1 und 2 der zum…
…wann passiert ist. Das ist offenbar der vom Gesetzgeber vorgesehene "billige" (=gerechte) Moment, die Inanspruchnahme kundzutun. Verlangte Aufstellung liquider Mittel und Gläubiger auf Fälligkeitszeitpunkte bezogen ist eine Hausaufgabe, die aus einer normalen laufenden Buchhaltung nicht einfach zu ermitteln oder einfach abzulesen ist. Hier sind Berechnungen…
…8.420,05 € Die Bw. sieht die Einhebung der obig angeführten Abgabenschuldigkeiten unter anderem deshalb als sachlich unbillig an, weil deren Fälligkeitszeitpunkt aus der Sicht der Bw. weit in der Vergangenheit liegt. Von einer sachlichen Unbilligkeit ist auszugehen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des…
…13.09.2006, 2003/13/0131). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. VwGH vom 18.10.2007, 2006/15/0073…
…nachgewiesen. Damit der Geschäftsführer seine qualifizierte Behauptungs- und Konkretisierungslast erfüllt, ist die Darstellung der konkreten finanziellen Situation der Gesellschaft und ihrer Gebarung im fraglichen Zeitpunkt (Fälligkeitszeitpunkt der Abgaben) erforderlich. Konsequenterweise haftet der Geschäftsführer ansonsten für die von der Haftung betroffenen Abgabenschulden zur Gänze (vgl. etwa…
…persönlich übernommen habe. Beschwerdevorentscheidungen In den vom FA unter ***ErfNr1*** und ***ErfNr2*** erlassenen abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 21.1.2022 jeweils betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung führte das Finanzamt zur Begründung gleichlautend Folgendes aus: "Kommt der Gebührenschuldner der Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr zum Fälligkeitszeitpunkt nicht nach…
… 1 Abs. 2 BuLVwG-EGebV mit 30.6.2017 (Einlangen der Schubhaftbeschwerde) und nach dem Beschwerdevorbringen wäre sie am 13.7.2017 überwiesen worden. Wird eine Abgabe jedoch nicht spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet, sondern erst später, so ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (VwGH 21…
…Diese wurde erst nach Insolvenzeröffnung durchgeführt, sodass der Beschuldigte hier überhaupt keine Zahlungen mehr hatte leisten können. Eine Haftung dafür gibt es jedenfalls nicht. Zum Fälligkeitszeitpunkt der Normverbrauchsabgabe und der Umsatzsteuer 09/2014, am 17.11.2014, befand sich das schuldnerische Unternehmen bereits in finanzieller…
…10.11.2015 | 10.12.2015 | 4 | 4 | 05.11.2015 | Hinterlegung | 15.02.2016 | 15.03.2016 Diese Abgaben wurden von der Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet. Zu nachstehenden Abgabenvorschreibungen ergingen Bescheide betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da in der Stellungnahme zum Haftungsvorhalt vom 17.03.2017 keine Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung beigelegt worden seien…
…2, S. 83 f, mwN). Die Bindungswirkung der Stammabgabenbescheide vom 22. 11. 2005 umfasst auch den Fälligkeitszeitpunkt als Spruchbestandteil. Diese Bindungswirkung besteht auch dann, wenn die bescheidmäßige Fälligkeitsfestlegung unrichtig ist, weil der tatsächliche Postlauf länger als von der Abgabenbehörde angenommen war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar…
…adressierten Vorhalt vom 7. November 2006 führte das Finanzamt aus: "Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Nur bei Nachweis der anteilsmäßigen…
…hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…Fall der 15. Mai 2001 gewesen. Eine Entrichtung erfolgte jedoch - offenkundig aufgrund Geldmangel - auch nicht zu dem im Normalfall gegebenen Fälligkeitszeitpunkt bzw. nicht bis zum fünften Tag danach. Zu Recht hat daher der Spruchsenat die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum 5. Tag nach Fälligkeit…
…31. Dezember 2006 fällig. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die GmbH zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten über keine bzw. keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten verfügte und auch anderen Gläubigern keine Zahlungen zugeflossen sind. In der Berufung wird ganz allgemein ohne Nachweis behauptet, dass…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des X, xxx, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2002 zu St.Nr.xxx betreffend 1) Haftung für Versicherungssteuer für die Kalendermonate 03/2001 und 07/2001 und 2) Säumniszuschlag…
…für das eingebrachte Vermögen in Betracht kämen. Das "Nichtvereinbaren" einer Verzinsung im Einbringungsvertrag stellt aber nicht umgekehrt eine gesondert steuerpflichtige Leistung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft dar. Bei Kreditierungsvereinbarung hat der Käufer erst zum vereinbarten oder - bei Kreditierung auf unbestimmte Zeit - durch Mahnung festgesetzten Fälligkeitszeitpunkt (§…