…ein, dass kein Bescheid zugestellt worden sei, in dem die Vorverlegung des Fälligkeitstermines ausgesprochen worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden…
…19.8.2003 von der Firma L. ein Überrechnungsantrag in Höhe von 40.800,- € auf das Steuerkonto der Bw. gestellt worden war. Somit war zum Fälligkeitstermin 15.9.2003 die Umsatzsteuer der Bw. ordnungsgemäß entrichtet. Als Nachweis wurde eine Kopie des Überrechnungsantrags der L. …
…kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG iVm § 4 Abs. 2 lit. a Z 3 BAO normiert. Der jeweilige Fälligkeitstermin ergibt sich aus § 96 EStG. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt wurde, sind die Fälligkeitsregeln des § 96 EStG speziellere Bestimmungen zu § 224 Abs. 1 zweiter…
…nicht bis zum 17. Mai 2004 entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass er -wie stets - rechtzeitig einige Tage vor dem Fälligkeitstermin (15. Mai 2004) die Überweisung der Einkommensteuerquartalszahlung per Post an seine Bank, die XY, beauftragt habe…
…dass dem Bf. die genauen Fälligkeitstermine der einzelnen UVZ-Schuldigkeiten nicht geläufig waren und er auch die Bedeutsamkeit einer Abgabenentrichtung bis zu diesen Terminen nicht einschätzen konnte. Die Aktenlage bietet auch keine weiteren Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Bf. bezüglich seiner alternativen Verpflichtung zur Einreichung…
…Bw. wurde mittels Vorhalt aufgefordert bekanntzugeben, welche Vorkehrungen er grundsätzlich getroffen habe, um Fristversäumnisse zu verhindern und welche Vorkehrungen im Speziellen, um die im Voraus mit Bescheid bekanntgegebenen Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlung zu überwachen. Der Bw. führte dazu aus, er erhalte jede Art von Erlagscheinen, die…
…Abgaben) nicht mehr möglich war. An der Kausalität der dem Berufungswerber vorzuwerfenden Pflichtverletzungen, die sich bei den Selbstbemessungsabgaben immer auf deren Fälligkeitstermin beziehen, ändert dies nichts. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Aus dem auf die Hereinbringung der…
…hätten). In einem weiteren Vorhalt vom 22.6.2007 wies das Finanzamt darauf hin, dass die für eine Haftungsinanspruchnahme in Frage kommenden Abgaben Fälligkeitstermine ab dem 17.7.2006 ausweisen würden. Die im Antwortschreiben vom 9.3.2007 angestellten Berechnungen mögen daher auf diesen Zeitraum…
…ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Zutreffend wurde die mit Wirksamkeit 16.2.2006 geleistete Zahlung von 437,00 € mit der offenen Einfuhrumsatzsteuer 12/2005 als am frühesten verbuchte Abgabe mit dem Fälligkeitstermin 15.2.2006 verrechnet…
…fällig. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1998, eingelangt beim Hauptzollamt Linz am 14. Dezember 1998 - also lange vor dem Fälligkeitstermin der vorerwähnten Zollschuld - teilte die Bf., welche in der vorgenannten Anmeldung als indirekte Vertreterin der Warenempfängern aufscheint, dem Hauptzollamt Linz mit, dass es bei der…
…BAO liegt in der Vereinfachung der Abgabenverrechnung (Ritz, BAO³, § 239 Tz 8 mwN) und soll verhindern, dass sich Rückzahlungen der Behörde mit Zahlungen des Abgabepflichtigen kreuzen oder dass Rückzahlungsbeträge kurz vor neuen Fälligkeitsterminen ausgezahlt werden müssen (Stoll, BAO, 2476). Es liegt im Wesen von Selbstbemessungsabgaben…
…Melde- und Entrichtungspflichten treffen, wie einen Geschäftsführer. Es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass ein Masseverwalter die Fälligkeitstermine der Selbstberechnungsabgaben kennt und von seiner Verpflichtung weiß, bei Erzielung von Umsätzen während eines Konkursverfahrens auch entsprechende Meldungen/Zahlungen erstatten zu müssen. Umsatzsteuer ist fremdes…
…wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 5.5.2009 wurde die Berufungswerberin zur Körperschaftsteuer 2007 veranlagt (Nachforderung 165.449,60 €) und wurden Anspruchszinsen 2007 in Höhe von 3.825,36 € festgesetzt. Da diese Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstermin (12.6.2009) entrichtet wurden…
…die Firma T GmbH (Primärschuldnerin) gegründet worden. Zum haftungsrelevanten Fälligkeitstermin der Umsatzsteuer 2005 (15.2.2006) waren der Berufungswerber und M handelsrechtliche Geschäftsführer der Gesellschaft. Von der Gesellschaft waren für das Jahr 2005 monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden, aus denen sich mit Ausnahme der Voranmeldung für…
…Zum Fälligkeitstermin wurde am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von 16.504,35 € ausgewiesen. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 11.8.2008 von der Umsatzsteuer 05/2008 in Höhe von 389.559,54 € (406.063,89 abzüglich 16.504,35) einen ersten…
…201,29 fest, weil die Bw. die Umsatzsteuer 2002, die ihr mit Bescheid vom 27. August 2007 vorgeschrieben worden ist, nicht bis zum Fälligkeitstermin (17. Februar 2003) entrichtete. Die Bw. erachtet die Vorschreibung des Säumniszuschlages deshalb als unzulässig, weil sie der Auffassung ist, dass die…
…zweiten Säumniszuschlages - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Über den Bw wurde nach dem Finanzstrafgesetz eine Geldstrafe in Höhe von € 13.000,- mit Fälligkeitstermin 21.4.2008 verhängt. Wegen Nichtentrichtung dieser Geldstrafe wurde bereits am 9…
…2 vom 3.10.2006 wurde über den Bw eine Geldstrafe in Höhe von € 13.000,- verhängt und ihm die schriftliche Ausfertigung am 12.3.2008 zugestellt. Wegen Nichtentrichtung dieser Geldstrafe in Höhe von € 13.000,- (Fälligkeitstermin 21.4.2008) wurde am 9…
…2008 elektronisch eingereicht, und darin eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von 22.519,85 € erklärt. Diese Umsatzsteuer war am 15.4.2008 fällig, eine Zahlung zum Fälligkeitstermin erfolgte jedoch nicht. Mit Fax vom 6.5.2008 teilte Frau L, eine Mitarbeiterin der Berufungswerberin, dem Finanzamt…
…ersten Säumniszuschlag in Höhe von 206,32 € fest, da diese Abgabe nicht bis zum Fälligkeitstermin (15.11.2006) entrichtet worden war. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 12.1.2007 Berufung erhoben und die Aussetzung der Einhebung dieses Säumniszuschlages begehrt. Weiters wurde beantragt…