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1 076 Treffer1782 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1979-W/03Auferlegung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs.1 BAO wegen Nichteinhaltung des vorverlegten Fälligkeitstermins der Umsatzsteuervorauszahlungen 2003 wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 gemäß § 21 Abs.1a UStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…ein, dass kein Bescheid zugestellt worden sei, in dem die Vorverlegung des Fälligkeitstermines ausgesprochen worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden…

UFSW RV/0808-W/04Verhängung eines ersten Säumniszuschlags wegen erst nach dem Fälligkeitstermin durchgeführter Überrechnung gemäß § 211 Abs.1 lit.g BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…19.8.2003 von der Firma L. ein Überrechnungsantrag in Höhe von 40.800,- € auf das Steuerkonto der Bw. gestellt worden war. Somit war zum Fälligkeitstermin 15.9.2003 die Umsatzsteuer der Bw. ordnungsgemäß entrichtet. Als Nachweis wurde eine Kopie des Überrechnungsantrags der L. …

UFSI RV/0465-I/04Nichtvorliegen der Ausnahmetatbestände gemäß § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs.  2 und Abs. 3 BAO bei Geltendmachung der Haftung nach § 202 iVm § 224 BAO wegen Nichtabfuhr der auf ein verdeckte Gewinnausschüttung entfallenden Kapitalertragsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstermin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

…kraft Gesetzes, deren Entstehungszeitpunkt § 95 EStG iVm § 4 Abs. 2 lit. a Z 3 BAO normiert. Der jeweilige Fälligkeitstermin ergibt sich aus § 96 EStG. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt wurde, sind die Fälligkeitsregeln des § 96 EStG speziellere Bestimmungen zu § 224 Abs. 1 zweiter…

UFSW RV/1765-W/04Säumniszuschlag mangels Durchführung einer Überweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2006

…nicht bis zum 17. Mai 2004 entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) aus, dass er -wie stets - rechtzeitig einige Tage vor dem Fälligkeitstermin (15. Mai 2004) die Überweisung der Einkommensteuerquartalszahlung per Post an seine Bank, die XY, beauftragt habe…

UFSG FSRV/0017-G/04Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen selbständigen Erziehungshelfer und Umweltberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.01.2005

…dass dem Bf. die genauen Fälligkeitstermine der einzelnen UVZ-Schuldigkeiten nicht geläufig waren und er auch die Bedeutsamkeit einer Abgabenentrichtung bis zu diesen Terminen nicht einschätzen konnte. Die Aktenlage bietet auch keine weiteren Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Bf. bezüglich seiner alternativen Verpflichtung zur Einreichung…

UFSG RV/0317-G/03Strittig ist, ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis einer Einkommensteuervorauszahlung ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO trifft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…Bw. wurde mittels Vorhalt aufgefordert bekanntzugeben, welche Vorkehrungen er grundsätzlich getroffen habe, um Fristversäumnisse zu verhindern und welche Vorkehrungen im Speziellen, um die im Voraus mit Bescheid bekanntgegebenen Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlung zu überwachen. Der Bw. führte dazu aus, er erhalte jede Art von Erlagscheinen, die…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gesamte noch nicht entrichtete Abgabe ein neues (späteres) Fälligkeitsdatum festgelegt, so tritt keine Säumnis ein, wenn der Abgabepflichtige die gesamte Schuldigkeit bis zu diesem neuen Fälligkeitstermin entrichtet (VwGH 28.11.1984, 83/13/0066). Rz 913: Bei der Entscheidung darüber, ob ein Säumniszuschlag verwirkt wurde…

UFSL RV/0586-L/08Haftung für Selbstbemessungsabgaben, die erst im Rahmen einer nach Konkurseröffnung abgeschlossenen Betriebsprüfung festgestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2009

…Abgaben) nicht mehr möglich war. An der Kausalität der dem Berufungswerber vorzuwerfenden Pflichtverletzungen, die sich bei den Selbstbemessungsabgaben immer auf deren Fälligkeitstermin beziehen, ändert dies nichts. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Aus dem auf die Hereinbringung der…

UFSL RV/1409-L/07Haftung für Lohnsteuer auch dann, wenn hinsichtlich der übrigen Abgaben glaubhaft gemacht wird, dass der Abgabengläubiger auch bei anteilsmäßiger Befriedigung aller Forderungen keine höhere Gesamttilgungsquote erhalten hätte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2008

…hätten). In einem weiteren Vorhalt vom 22.6.2007 wies das Finanzamt darauf hin, dass die für eine Haftungsinanspruchnahme in Frage kommenden Abgaben Fälligkeitstermine ab dem 17.7.2006 ausweisen würden. Die im Antwortschreiben vom 9.3.2007 angestellten Berechnungen mögen daher auf diesen Zeitraum…

UFSL RV/0356-L/06Säumniszuschlag bei verspätetem Antrag auf Vergütung von Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2007

…ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Zutreffend wurde die mit Wirksamkeit 16.2.2006 geleistete Zahlung von 437,00 € mit der offenen Einfuhrumsatzsteuer 12/2005 als am frühesten verbuchte Abgabe mit dem Fälligkeitstermin 15.2.2006 verrechnet…

UFSZ1W ZRV/0020-Z1W/04Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)14.05.2004

…fällig. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1998, eingelangt beim Hauptzollamt Linz am 14. Dezember 1998 - also lange vor dem Fälligkeitstermin der vorerwähnten Zollschuld - teilte die Bf., welche in der vorgenannten Anmeldung als indirekte Vertreterin der Warenempfängern aufscheint, dem Hauptzollamt Linz mit, dass es bei der…

BFG RV/7200157/2013Liegt keine unverschuldete Säumnis des Abgabepflichtigen vor, kommt die begünstigende Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO nicht in Betracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018

…denen es entscheidungsmaßgeblich auf Vorauszahlungen und Tagesauszüge ankommt, liegt sie vom Ansatz her völlig falsch. Denn der in Rede stehende Fälligkeitstermin der Mineralölsteuer liegt seit jeher stets unveränderlich am 20. Dezember jedes Kalenderjahres und wird durch diese beiden Faktoren in keiner Weise beeinflusst. Der Bf…

BFG RV/3100321/2011Vertreterhaftung iZm einer Verschmelzung nach Art. I UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2016

…gesetzmäßiger Aufzeichnungen, zur Bekanntgabe der richtigen Berechnungsgrundlagen der selbstberechneten Abgaben sowie zur pünktlichen Entrichtung von Vorauszahlungen zu den sich aus § 21 Abs. 1 UStG ergebenden Fälligkeitsterminen verpflichtet. Dem Bf. kann auch nicht vorgeworfen werden, dass er die im Zuge der Außenprüfung nachträglich festgestellte, im oben…

UFSL RV/0091-L/06Beschränkung des Rückzahlungsbetrages gemäß § 239 Abs. 2 BAO auch um bekannt gegebene aber nicht entrichtete, innerhalb der Dreimonatsfrist fällige Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…BAO liegt in der Vereinfachung der Abgabenverrechnung (Ritz, BAO³, § 239 Tz 8 mwN) und soll verhindern, dass sich Rückzahlungen der Behörde mit Zahlungen des Abgabepflichtigen kreuzen oder dass Rückzahlungsbeträge kurz vor neuen Fälligkeitsterminen ausgezahlt werden müssen (Stoll, BAO, 2476). Es liegt im Wesen von Selbstbemessungsabgaben…

UFSW FSRV/0154-W/03Verwarnung, Finanzordnungswidrigkeit, geringes Verschulden, unbedeutende Folgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.05.2004

…Melde- und Entrichtungspflichten treffen, wie einen Geschäftsführer. Es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass ein Masseverwalter die Fälligkeitstermine der Selbstberechnungsabgaben kennt und von seiner Verpflichtung weiß, bei Erzielung von Umsätzen während eines Konkursverfahrens auch entsprechende Meldungen/Zahlungen erstatten zu müssen. Umsatzsteuer ist fremdes…

EStR 2000 Rz 7563–756828.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am 1. Juni) am 20. Juni mit 12.000 S festgesetzt. Die Fälligkeitstermine 15. Februar und 15. Mai sind mit einem Teilbetrag von Null S anzusetzen. Am 15. August sind drei Viertel…

BFG RV/5100387/2022Verspätete Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung, in der ein Vorsteuerüberschuss erklärt wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2023

…für das erste Quartal 2022 in Höhe von 30.000,00 € war am 15.2.2022 fällig, wurde zum Fälligkeitstermin jedoch nicht entrichtet. Mit Ankündigung vom 1.2.2022 war der steuerlichen Vertreterin mitgeteilt worden, dass beim Beschwerdeführer die Durchführung einer Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer…

BFG RV/7102861/2018Haftungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2021Teil 2/2

…Für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten kommt - soweit deren Fälligkeitstermin nach dem 31.8.2012 liegt - ausschließlich die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige in Frage. Aber auch für die - betragsmäßig geringen Abgabenschuldigkeiten - mit einem davorliegenden Fälligkeitstermin war die Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin allein schon auf Grund ihrer Geschäftsführungsfunktion…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/6

…und Video-Lotterie-Terminals auf Basis einer Bundeskonzession, d.h. des Lotterienkonzessionärs gemäß § 14 GSpG, gemeinsam mit der Glücksspielabgabe/Konzessionsabgabe erhoben und richtet sich nach dem Fälligkeitstermin der jeweiligen Abgabe (784 BlgNR 24. GP zu BGBl. I 2010/73; 1212 BlgNR 24. GP zu BGBl…

BFG RV/3100973/2016Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2016

…dass die betreffenden Abgaben nicht bis zu den nachstehenden Fälligkeitsterminen entrichtet worden seien: | Abgabe | Frist | Betrag | Säumniszuschlag | Kapitalertragsteuer 1-12/2013 | 9.12.2013 | 3.960,00 | 79,20 | Umsatzsteuer 2013 | 17.2.2014 |…