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UFSW RV/1813-W/03Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen bei Hausgemeinschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2004

…erstreckt werden. Unbestritten ist, dass die Frist zur Einreichung der Abgabenerklärungen hinsichtlich der von Immobilienverwaltern verwalteten Miethäuser bis zum 30. Juni des auf das Veranlagungsjahr folgenden Kalenderjahres ohne Antragstellung erstreckt wurde. Da der Säumniszuschlag die Umsatzsteuervorauszahlungen für 2002 betrifft, war im Hinblick auf das bisher…

UFSW RV/1556-W/06Säumniszuschlag auf Grund Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach der Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Mit einem Bescheid gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 erfolgt die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach der Fälligkeit. Gemäß § 210 Abs. 4 BAO steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides zu…

UFSL FSRV/0090-L/02Unterbliebene monatliche Kostenverrechnung und Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Schuhhändlers zur Erzwingung von rechtswidrigen Abgabenkrediten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten. Die Gesamtsumme der strafrelevant verbleibenden Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen beträgt daher 293.672,-- S. Laut Arbeitgeberakt zur StNr. XX hat B die Lohnabgaben betreffend August 1994 (Lohnsteuer 1.188,-- S, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen iHv. 1.215,-- S…

UFSL FSRV/0114-L/04Verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei gleichzeitig verspäteter Einreichung der Voranmeldungen; kein Umdeuten derselben in Selbstanzeigen des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005Teil 1/2

…96 ATS 45.498,-- + 10/96 ATS 37.543,-- + 11/96 ATS 36.690,--) nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet, sowie b.) betreffend die Monate April, Mai, November, Dezember 1997, Februar, März und Juni 1998 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…Die Umsatzsteuervoranmeldung wurde - bei Außerachtlassung der Vorverlegung der Fälligkeit - zeitnah am 27. November 2001 eingereicht, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten ihm lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vorzuwerfen ist. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Oktober 2001 in Höhe von 11…

UFSK FSRV/0014-K/05Langjährige Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in Geldnot befindlichen Inhaber einer Putzerei; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 1/2

…am 22. April 2002, wurde über Z vom Finanzamt Spittal an der Drau als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur StrNr. 2002/00115-001 wegen vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend Jänner bis Dezember 1999, Juni bis Dezember 2001, sowie…

UFSL FSRV/0118-L/04Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen ohne nachweislichen Vorsatz bezüglich der unterlassenen Einreichung der Voranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005

…a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. Eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG hat statt dessen zu verantworten, wer zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dieser Tatbestand…

UFSW FSRV/0143-W/09Entrichtung der selbst angezeigten Umsatzsteuervorauszahlungen nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Bestimmungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…unbescholten. Der Bw. sei Bau- und Möbeltischler und betreibe diese Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens, wobei er für sämtliche steuerlichen Agenden verantwortlich sei. In den aus dem Spruch ersichtlichen Zeiten habe es der Bw. trotz Kenntnis seiner steuerlichen Verpflichtungen unterlassen, ordnungsgemäß Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen…

UFSW FSRV/0129-W/06Höhe der im Schätzungswege ermittelten verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung in objektiver Hinsicht bestritten. Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2007

…deren Prüfung der Zeitpunkt der Tat, nämlich die Fälligkeit der Umsatzsteuerzahllast entscheidend sei. Ein allenfalls - im konkreten Fall aber ohnehin nicht gegebener - nachfolgender Vorsatz wäre nur für die strafrechtliche Beurteilung von Dauerdelikten von Relevanz. Im konkreten Fall war der Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen Juli…

UFSW FSRV/0151-W/03Vorliegen von Vorsatz hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bei plötzlich aufgetretener Erkrankung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…FinStrG für schuldig erkannt, weil sie vorsätzlich als Geschäftsführerin der Fa.M. selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate März, Juli und September 2001 in Höhe von € 40.805,73 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs…

UFSL FSRV/0093-L/02Vorliegen eines begründeten Verdachtes bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen wegen Geldmangels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.04.2003

…mit der Geltendmachung unrichtiger Vorsteuerabzüge bzw. bei Nichtentrichtung einer entsprechenden Zahllast oder bei Entrichtung zu geringer Vorauszahlungen bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung vollendet ist. Eine nachträgliche Bezahlung oder Entsprechung der Voranmeldungspflicht kann die formelle Deliktsvollendung weder verhindern noch aufheben. Die Frage der Zahlungs…

UFSW FSRV/0043-W/05Strafbefreiungsgrund der rechtzeitigen Meldung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und sich damit einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht habe, sei unrichtig. Was die im Rahmen des durchgeführten Finanzstrafverfahrens getroffenen Feststellungen betreffe, wonach die Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. -meldungen einerseits nicht erfolgt seien und andererseits was die Nichtmeldung der Lohnabgaben betreffe…

UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…mit der Behauptung des Bw., dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate September bis November 2005 nur teilweise verspätet erfolgt seien, auseinandersetzen müssen, da eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nur dann vorliege, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet…

UFSF FSRV/0004-F/13Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Sparte Sportartikelhandel, mittels unterlassener Voranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen einen rechtswidrigen Abgabenkredit erzwingend; Gewerbsmäßigkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.04.2013

…Umsatzsteuervorauszahlung unterbleibt, er sohin eine Verkürzung der Umsatzsteuer für gewiss hält. Im Unterschied zu § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich derartige Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit…

UFSW FSRV/0154-W/08Vorliegen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG bei Abweisung des Ratenansuchens für bereits fällig gewesene Umsatzsteuervorauszahlungen? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Zurechnung ungeklärter Einlagen auf das Bankkonto als Schwarzprovisionen nachweisbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…157 FinStrG im Bezug auf Schuldspruch a) des erstinstanzlichen Erkenntnisses (zur Gänze) und in Bezug auf Schuldspruch c) hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/1996 in Höhe von € 1.193,65 vorzugehen. Dem erstinstanzlichen Erkenntnis zu Schuldspruch b) liegen in objektiver Hinsicht die Feststellungen einer…

UFSL FSRV/0086-L/03Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung vollendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…der nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für Zeiträume zwischen Jänner 1994 und Juni 1997 ein Finanzvergehen nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben, wofür über ihn eine Geldstrafe von 30.000,00 S verhängt worden war. In der…

UFSL FSRV/0058-L/06Strafbemessung hinsichtlich eines Schwarzarbeiter beschäftigenden Transportunternehmers, der keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, keine Voranmeldungen und keine Jahressteuererklärungen einreichte mit Ausnahme einer USt-Erklärung, in welcher nur ein Teil der Erlöse angegeben war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…dass der mit seiner Tätigkeit als Transportunternehmer seit 1994 beim Finanzamt Wels steuerlich erfasste Transportunternehmer, nachdem er bereits - mittels zwischenzeitig für die Strafbemessung getilgtem - Erkenntnis des Spruchsenates vom 4. März 1998 wegen vorsätzlich nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend…

UFSL FSRV/0048-L/03Hat ein Beschuldigter die Entrichtung von Vorauszahlungen zwar wissentlich wegen Geldmangels unterlassen, kannte er aber die Verpflichtung, im Falle der Nichtentrichtung eine Voranmeldung einzureichen, nicht, ist der subjektive Tatbestand des § 33 Abs.2 lit.a FinStrG nicht erfüllt. Erfüllt ist diesfalls aber der Tatbestand des § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Abgaben bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe der geschuldeten Selbstbemessungsabgaben ist daher ein Strafausschließungsgrund. Unbestritten ist, dass dem Bw. die Fälligkeiten für die Umsatzsteuervorauszahlungen bekannt gewesen sind und er daher vorsätzlich nicht bis zu den Fälligkeitszeitpunkten der Umsatzsteuervorauszahlungen und auch nicht…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…Sie wäre dafür jedoch nicht allein verantwortlich gewesen. HP und CP hätten im bewussten und gewollten Zusammenwirken als steuerpflichtiger [Unternehmer] bzw. im Betrieb [für dessen steuerlichen Angelegenheiten] Verantwortliche, die zur Entrichtung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen verpflichtet gewesen wären, für die Monate März, Mai bis August 1999…

UFSW FSRV/0058-W/02Verjährung der Strafbarkeit, Zuständigkeit des Spruchsenates oder des Einzelbeamten, Vorliegen von Eventualvorsatz, Euro-Steuerumstellungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…gem. § 31 Abs. 2 und 3 FinStrG die Verjährung der Strafbarkeit für die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG eintreten. Diesbezüglich begann die dreijährige Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 FinStrG jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit der nicht zeitgerecht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen zu laufen…