…VwGH 15.10.2001, 2001/15/0033) Eine drohende Existenzgefährdung rechtfertigt daher nur dann eine Nachsicht nach § 236 BAO, wenn die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der betreffenden Abgabe gefährdet ist, sodass mit einer Abgabennachsicht die Existenzgefährdung abgewendet werden könnte. Dies ist jedoch auf…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit…
…wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers bzw. seiner Familie gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden…
…persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Existenzgefährdung oder besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit…
…die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind…
…nicht einseitig belastet werden. Die Nachsicht müsse also grundsätzlich geeignet sein, die wirtschaftliche Situation des Abgabenschuldners zu verbessern bzw. eine durch die Abgabeneinhebung hervorgerufene Existenzgefährdung zu vermeiden. Eine Nachsicht setze auch voraus, dass Einhebungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Exekutionsbeschränkungen überhaupt zulässig wären. Diese Voraussetzung sei…
…1.506,40 Wie man aus dieser Aufstellung entnehmen könne, deckten die monatlichen Einkünfte 2004 ihres Lebensgefährten nicht einmal die dargestellten zwingenden Ausgaben 2004. Aus diesem Grund einer sonstigen Existenzgefährdung sei es notwendig gewesen, dass sie 2004 zum Unterhalt der Familie mittels Berufstätigkeit beigetragen habe…
…dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Eine persönliche Unbilligkeit ist somit nicht gegeben. Aber auch im Falle einer Bejahung der Nachsichtsvoraussetzungen würde im Rahmen der dann…
…folgt) die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeiten liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend ("auch") mitverursacht sein. Allerdings bedeutet "persönliche…
…anzunehmen, wenn tatsächlich die Abgabeneinhebung vollzogen würde. Unter Beachtung der krankheitsbedingten eingeschränkten Erwerbsfähigkeit (eine Darstellung zum Leben mit Krebs werde beigeschlossen) wäre persönliche Unbilligkeit dadurch gegeben, dass die Einhebung in einem wirtschaftlichen Missverhältnis stehe und zur Existenzgefährdung führe. Die sachliche Unbilligkeit wäre dadurch gegeben, dass…
…führen. Eine weitere Belastung durch den Sanierungsgewinn sei von der SVA der gewerblichen Wirtschaft erfolgt. Im Übrigen machte sie unter Hinweis auf einige einzeln angeführte VwGH-Erkenntnisse persönliche Unbilligkeit "Existenzgefährdung" geltend und außerdem sei die Abstattung der Abgabenschulden mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden, die außergewöhnlich seien…
…die Nachsicht der fälligen Abgaben für den Nachsichtswerber keine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zur Folge hätte. An der insgesamt bestehenden Existenzgefährdung würde sich im Grunde nichts ändern. Als Beispiel für die Richtigkeit dieser Aussage nennt das Finanzamt die einseitige Befriedigung des Kreditinstitutes BankX sowie…
…dass die beantragte Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte, und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, sondern allenfalls anderen Gläubigern zugute käme. Mit Schreiben vom 10.4.2002 ersuchte der steuerliche Vertreter um "Vorlage meiner Berufung vom 22.11.2001 (eingebracht am 23.11.2001…
…langfristigen Tilgung des Obligos verwendet werden könnten. Andernfalls werde die Bank die Liegenschaft verwerten und sich aus dem Veräußerungserlös teilweise befriedigen. Dies wäre für die Bw eindeutig existenzgefährdend, da ihre sämtlichen Vermögenswerte damit zerschlagen werden würden und die restlichen, nicht gedeckten Schulden durch sie abgedeckt…
…die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind…
…898f) gegeben sind. Dies würde nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bei Ehegatten unter anderem dann zutreffen, wenn beide Ehegatten aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen (LStR 1999 Rz 897 Hinweis auf VwGH vom 10.9.1987, 87/13/0086…
…Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus persönlichen Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der…
…Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdete. Allerdings bedarf es zur Bewilligung einer Nachsicht (aus "persönlichen" Gründen) nicht unbedingt der Gefährdung des Nahrungsstandes, der Existenzgefährdung, besonderer finanzieller Schwierigkeiten und Notlagen, sondern es genügt, dass die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind…
…wenn kein Ehegatte in der Lage ist, die notwendige Betreuung der Kinder zu übernehmen. Dies sei der Fall, wenn beide Ehegatten aus Gründen der sonstigen Existenzgefährdung der Familie zum Unterhalt beitragen müssen. Die Bw. führte weiter aus, ihr Gehalt und das Gehalt ihres Ehemannes seien…
…wenn der Abgabepflichtige über kein ausreichendes Einkommen verfüge, das für die Bestreitung der Bedürfnisse des Haushaltes und seiner Familie ausreiche. Müssten aber beide Ehepartner aus Gründen einer sonstigen Existenzgefährdung zum Unterhalt beitragen, könnten die Kosten für die Kinderbetreuung sehr wohl eine außergewöhnliche Belastung im Sinne…