…Seiten des Sohnes ohne Zweifel gegeben gewesen. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass dem Berufungsbegehren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensvorteilen auf Grund von Verträgen zu Gunsten Dritter nicht gefolgt werden kann. 2. Berücksichtigung der Begräbniskosten bei Berechnung der Erbschaftsteuer: Wie die Abgabenbehörde erster Instanz…
…Begriff "Erwerb von Todes wegen" (des § 1 Abs. 1 Z 1 leg. cit.) und nimmt über die in § 2 Abs. 1 Z 1 genannten bürgerlich-rechtlichen Fälle eines Erwerbes von Todes wegen hinaus wesentliche Erweiterungen vor, so insbesondere durch die Einbeziehung des Erwerbes von Vermögensvorteilen…
…u.a. der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Gemäß § 9 ErbStG ist, wenn der Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen erfüllt, nur die…
…Ein weiteres Eingehen auf die von der Bw. in diesem Zusammenhang behaupteten Verstöße gegen die EMRK erübrigt sich daher. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher zusammenfassend davon aus, dass die an die Bw. im März 2002 erfolgte Ausbezahlung der genannten Versicherungssumme einen Erwerb von Vermögensvorteilen darstellt…
…O. reg. Genossenschaft mit beschränkter Haftung ein schriftlicher Treuhandvertrag abgeschlossen." Das Finanzamt hat in der Berufungsvorentscheidung folgende rechtliche Würdigung getroffen: "Der Gesellschaftsteuer unterliegt gemäß § 2 Z 1 KVG der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Gemäß § 5 Abs. 1 Z…
…bei diesem erworbenen Vermögensvorteil aber dennoch - und hierin irrt offenbar der Bw - zufolge § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG um einen "Erwerb von Todes wegen", welcher daher neben dem an Zahlungs statt überlassenen Vermögenswert (Bankguthaben) ebenso der Erbschaftsbesteuerung unterliegt. Von diesem Gesamterwerb von Todes wegen…
…anderem: 1. der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches; 2. der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall sowie jeder andere Erwerb, auf den die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes Anwendung finden; 3. der Erwerb von Vermögensvorteilen, der…
…gesamte "Erwerb von Todes wegen" der Bw, dh. nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbstG aufgrund der vorliegenden unbeschränkten Steuerpflicht der gesamte Anfall (Erbanfall 1/3) an inländischem und ausländischem Vermögen sowie nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG der ihr zugekommene Vermögensvorteil aus den…
…Die Bw. hat somit unmittelbar mit dem Tod der Erblasserin einen Vermögensvorteil erworben, der daher auch der Erbschaftssteuer zu unterwerfen war. Gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG bleibt der todeswegige Erwerb von Kapitalvermögen steuerfrei, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der…
…1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer der Erwerb von Todes wegen und gilt als solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers…
…1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer der Erwerb von Todes wegen und gilt als solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers…
…1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer der Erwerb von Todes wegen und gilt als solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers…
…Abgeltung der von ihm bezahlten Begräbnis- und Todfallskosten überlassen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer der Erwerb von Todes wegen und gilt als solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 auch der Erwerb von Vermögensvorteilen…
…um die Gesellschaftsteuerpflicht zu umgehen. Die Verschleierung der Gegenleistung eines Gesellschafters als freiwillige Zuwendung von Vermögensvorteilen durch Nichtgesellschafter ("klassische Großmutterzuschüsse") als zivilrechtlich unwirksamen Vertrag zu Lasten Dritter stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine vertragliche Konstruktion dar, die in Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg…
…daher zusammenfassend davon aus, dass die an die Bw. im März 2003 erfolgte Ausbezahlung der genannten Versicherungssumme einen Erwerb von Vermögensvorteilen darstellt, den sie auf Grund eines vom erwähnten Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht hat, womit der Tatbestand…
… 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Nach ständiger Judikatur des VwGH (23…
…Anspruch gegenüber der Versicherung. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer sei deshalb unzulässig und der Bescheid ersatzlos zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass auch der Erwerb von Vermögensvorteilen aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Lebensversicherungsvertrages der Erbschaftssteuer unterliege. Mit dem Todestag trete die Bereicherung, dh…
…von Vermögensvorteilen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG. Im Fall einer Lebensversicherung erwerbe die bezugsberechtigte Person nicht durch Erbanfall sondern auf Grund des vom Zuwendenden unter Lebenden geschlossenen Vertrages, sodass die versprochene Leistung zwar kein Bestandteil des Nachlasses sei, wohl aber sei der Erwerb…
…unterliegt der Steuer nach diesem Gesetz der Erwerb von Todes wegen. Nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des…
…in Höhe von 1,088.912,00 S ausbezahlt erhalten. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG 1955 gelte als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des…