…Bei der Berechnung wurde von einer Bodenklimazahl von 63,3 ausgegangen. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurden den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend mit einem Zuschlag von 1,4 % berücksichtigt und die Betriebsgröße mit einem Abschlag von 11,0 %. Der Berechnung wurde eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von insgesamt 9…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 41,9 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 28,0% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 0% ergab sich eine Betriebszahl von 30,168. Mit Feststellungsbescheid vom 31. Jänner 2005 nahm das Finanzamt Braunau Ried Schärding…
…Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 27,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 7,5% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 3% ergab sich eine Betriebszahl von 24,612. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt…
…Änderung der Benützungsart" nicht zu einem Erfolg der Beschwerde. Weder im Anhang zu § 10 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes noch unter den natürlichen Ertragsbedingungen nach § 7 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ist als "Kulturart" eine "Brache" vorgesehen... Somit kann sich die Bf…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 20,3 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 21 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 22 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (11,571) wurde der…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 51,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 5 % und eines Zuschlages für die Betriebsgröße von 8 % ergab sich eine Betriebszahl von 53,045. Mit Schreiben vom 24. Jänner 2003 stellten die Bw einen Antrag auf Wertfortschreibung…
…Begründet wurde dies damit, dass die Fortschreibung erforderlich gewesen sei, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt worden sei. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass innerhalb kurzer Zeit durch die Wertfortschreibungen zum 1. Jänner 2004 und zum 1…
…Vorlagebericht vom 15. Dezember 2008 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über Ersuchen des zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates und zur Vorbereitung der Anhörung des Landesschätzungsbeirates informierte sich der technische Leiter der Bodenschätzung über die natürlichen Ertragsbedingungen (Gelände, Boden- und…
…Dabei wurden die Bodenklimazahl mit 32,9, der Abschlag für wirtschaftliche Ertragsbedingungen mit 20,7 % und der Abschlag für Betriebsgröße mit 2,0 % bestimmt. Auf Basis der sich daraus ergebenden Betriebszahl (25,431) wurde der Hektarsatz für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Höhe von S…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 30 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 4,3 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 9 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (26,01) wurde der…
…machen, wenn | a) | die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem | b) | die Abweichung zu einer…
…des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 25,3 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 29,7 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 24 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (11,713) wurde der…
…2000 als bekannt gegeben. Aus den oben angeführten Bestimmungen ergibt sich, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in den zur Einsichtnahme aufgelegten…
…bestenfalls die Bewertung als Grünland-Streu und Grünland-Hutweide zu, abgesehen von versumpften Flächen, die völlig unproduktiv sind. Auch bei den forstwirtschaftlichen Flächen sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, die auf die nachhaltigen Ertragsbedingungen einwirken. Das sind u.a. nach § 1 (2) 2 Bodenbeschaffenheit…
Das Finanzamt beantragte im Vorlageantrag, die landwirtschaftlichen Flächen des Bw. dem Grundvermögen zuzurechnen. Der Bw. spricht sich dagegen aus und sieht darin eine böswillige Voreingenommenheit des Finanzamtes. Dem Ansinnen des Finanzamtes ist mangels Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zu entsprechen. Der Unabhängige Finanzsenat hat…
…mit 800 Euro festzustellen, wurde nicht entsprochen. Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen (2,5701 ha) wurde eine Bodenklimazahl von 16,7 unterstellt. Als Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurden 22,2 %, und für die Betriebsgröße 20,0% gewährt. Mit Hilfe der…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 35,4 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 4 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 19 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (27,258) wurde der…
…mit welchem Hektarsatz einzelne Betriebe als Bewertungsstützpunkte anzusetzen sind. (4) Bei der Feststellung der Hektarsätze nach Abs. 3 sind die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen, der äußeren Verkehrslage und des Holzbestandes zugrunde zu legen. Hinsichtlich der übrigen Umstände und der inneren Verkehrslage sind regelmäßige…
…Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der äußeren und inneren Verkehrslage ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen (Abs. 4 letzter Satz). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der…
…dass die Fortschreibung erforderlich gewesen sei, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen bescheidmäßig festgestellt wurde. Zur Berechnung des Einheitswertes enthält der Bescheid folgende Angaben: | "landwirtsch. genutzte Flächen | 10,6742 ha x | 953,4722 | = 10.177,5540 |…