…von 216,00 Euro. Der so ermittelte Hektarsatz ist Ausgangspunkt für die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes vorgegebene Methode der Errechnung des Ertragswertes für die wirtschaftliche Einheit zum Zwecke der Feststellung des Einheitswertes. Bezüglich der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, Entfernung der Betriebsflächen vom…
…genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 22 angesetzt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 43,60 % (28,60 % für wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände und 15 % für die Betriebsgröße von 8,1110 ha) verringert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 12,4…
…VI/3/2014, erfolgt. Bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 24,6 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von insgesamt 10,2 vermindert worden sei. Die Betriebszahl betrage daher 14,4. Für die Betriebszahl…
…VI/3/2014, erfolgt. Bei der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen sei eine Bodenklimazahl von 27,1 unterstellt worden, die um Abschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von 12 % (+1 % für die wirtschaftlichen Verhältnisse, -13 % für die Betriebsgröße) vermindert worden sei. Die Betriebszahl…
…die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen in einem Gesamtausmaß von 46,70% berücksichtigt worden. II. Dagegen wurde in der Beschwerde vom 25.07.2017 im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: 1) Die Landwirtschaft befinde sich in einer sehr steilen Lage, wo es im Sommer…
…werde bei den Vergleichs- bzw. Untervergleichsbetrieben in ähnlicher Lage weder ertragssteigernd noch ertragsmindernd bewertet. Deshalb sei der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen mit 2,5% unverändert belassen worden. Zum Vorhalt der Abgabenbehörde nahm der Bf. mit Schreiben vom 8. August 2014 Stellung und ersuchte um…
…dass Beschwerden eingelangt wären. Es seien daher die Ergebnisse der Bodenschätzung mit Wirksamkeit ab 1.1.2012 am 5.6.2011 in Rechtskraft erwachsen und ein nachträglicher Einspruch gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung damit nicht zulässig. Was die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen betreffe, seien für diese gemäß…
…Bei der Berechnung wurde von einer Bodenklimazahl von 63,3 ausgegangen. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurden den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend mit einem Zuschlag von 1,4 % berücksichtigt und die Betriebsgröße mit einem Abschlag von 11,0 %. Der Berechnung wurde eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von insgesamt 9…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 41,9 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 28,0% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 0% ergab sich eine Betriebszahl von 30,168. Mit Feststellungsbescheid vom 31. Jänner 2005 nahm das Finanzamt Braunau Ried Schärding…
…Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 27,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 7,5% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 3% ergab sich eine Betriebszahl von 24,612. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt…
…BewG) | | | 12.200 Dabei wurden der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. folgende Werte unterstellt: Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: -20% (Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände: -7,00%; Betriebsgröße: -13,00%). II. In der Beschwerde vom 18.03.2016 brachte…
…| 23,9 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 20,10 % | | Betriebsgröße (14,8033 ha) | - 13,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | - 33,10 % | d.s. – 7,8 | daher…
…einer Wertfortschreibung zum 1.1.2014 ist im Wesentlichen eine Folge der zur Vorbereitung der Hauptfeststellung erfolgten Änderungen im Bewertungsgesetz 1955 (kurz BewG) durch das Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr 112/2012 (wie zB Änderungen der Definition der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in § 32 Abs. 3 Z…
…Änderung der Benützungsart" nicht zu einem Erfolg der Beschwerde. Weder im Anhang zu § 10 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes noch unter den natürlichen Ertragsbedingungen nach § 7 Abs. 1 und der zugehörigen Anlage des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ist als "Kulturart" eine "Brache" vorgesehen... Somit kann sich die Bf…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 20,3 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 21 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 22 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (11,571) wurde der…
…47,3 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 6,50 % | | Betriebsgröße (92,6234 ha) | 15,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | 8,50 % | d.s. 4,0 | daher Betriebszahl…
…Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 61,2 unterstellt. Der Zuschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde mit 0,0% und der Zuschlag für die Betriebsgröße wurde mit 11,0% bemessen, sodass sich eine Betriebszahl von 67,932 ergab. Gegen diesen Einheitswertbescheid…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 51,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 5 % und eines Zuschlages für die Betriebsgröße von 8 % ergab sich eine Betriebszahl von 53,045. Mit Schreiben vom 24. Jänner 2003 stellten die Bw einen Antrag auf Wertfortschreibung…
…erwächst. Für die KG ***8*** ist die maßgebliche Bodenschätzung am 12.5.2004 in Rechtskraft erwachsen. Der Einheitswertbescheid ist ein vom Feststellungsbescheid der Bodenschätzung abgeleiteter Bescheid. Einwände gegen die natürlichen Ertragsbedingungen hätten gegen den Feststellungsbescheid der Bodenschätzung gelten gemacht werden müssen. Gemäß § 252 Abs. 1…
…| 18,5 | Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen | | | Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände | - 18,00 % | | Betriebsgröße (0,7335 ha) | - 20,00 % | | Gesamtsumme Ab-/Zuschläge | - 38,00 % | d.s. – 7,0 | daher…