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UFSL RV/1387-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…vertreten durch Erwin Huber, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 23. Mai 2001, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 1997, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…

UFSL RV/1388-L/02Keine Erstattung von Lohnsteuer nach § 240 Abs. 3 BAO wenn eine Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…Einkommensteuer durchgeführt und mit Bescheid vom 7. April 2000 eine Gutschrift an Einkommensteuer von S 9.664,-- festgesetzt. Am 24. August 2000 wurde vom bevollmächtigten Vertreter beim Finanzamt der Betriebsstätte ein Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für 1998 gemäß § 240 BAO eingebracht…

UFSG RV/0008-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wegen einer Tätigkeit im Ausland - Inbetriebnahme eines Metro Marktes in Budapest. Das Finanzamt verweigerte mit dem angefochtenen Bescheid eine Rückzahlung mit dem Hinweis darauf, dass die Entsendung der österreichischen Arbeitnehmer nicht in Zusammenhang mit einem begünstigten (d.h. von…

UFSG RV/0007-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSG RV/0005-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSG RV/0004-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wegen einer Auslandstätigkeit - Inbetriebnahme eines Metro Marktes in Budapest. Das Finanzamt verweigerte mit dem angefochtenen Bescheid eine Rückzahlung mit dem Hinweis darauf, dass die Entsendung der österreichischen Arbeitnehmer nicht in Zusammenhang mit einem begünstigten (d.h. von einem…

UFSG RV/0490-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994 vom 16…

UFSG RV/0491-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2007

…über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw. vom 12.12.2000 für…

UFSG RV/0476-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wegen eines Auslandsaufenthaltes für die Fa. M - Inbetriebnahme eines M Marktes in Budapest. Das Finanzamt verweigerte eine Rückzahlung mit dem Hinweis darauf, dass die Entsendung der österreichischen Arbeitnehmer nicht in Zusammenhang mit einem begünstigten (d.h. von einem…

UFSG RV/0475-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…das wie im vorliegenden Fall Lohnsteuer für eine behauptete, nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Auslandstätigkeit betreffende Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 2002/13/0214, und das Erkenntnis vom 24. September 2003, 99/13/0007). Für das von dem oben genannten Antrag…

UFSG RV/0003-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur der behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I 142/2000).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…vorliegenden Fall Lohnsteuer für eine behauptete, nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Auslandstätigkeit betreffende Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 2002/13/0214, und das Erkenntnis vom 24. September 2003, 99/13/0007). Die Richtigstellung einer allenfalls zu Unrecht erfolgten Versteuerung von richtigerweise…

UFSG RV/0473-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…

UFSG RV/0472-G/04Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…das wie im vorliegenden Fall Lohnsteuer für eine behauptete, nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Auslandstätigkeit betreffende Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 2002/13/0214, und das Erkenntnis vom 24. September 2003, 99/13/0007). Für die von den oben genannten Anträgen…

UFSG RV/0006-G/05Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn die Korrektur von behaupteten Unrichtigkeiten bei der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann (Rechtslage vor BGBl. I Nr. 142/20000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…das wie im vorliegenden Fall Lohnsteuer für eine behauptete, nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Auslandstätigkeit betreffende Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 2002/13/0214, und das Erkenntnis vom 24. September 2003, 99/13/0007). Für die von den oben genannten Anträgen…

UFSL RV/0792-L/07Keine Erstattung von Lohnsteuer, wenn Korrektur im abgeschlossenen Veranlagungsverfahren möglich gewesen wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

…2004 als Fachärztin für Chirurgie in ein Dienstverhältnis zur Stadt Linz befristet für die Dauer von drei Jahren (bis zum 30. Juni 2007) aufgenommen. Mit Schriftsatz vom 8. Oktober 2006 stellte die Bw. einen "Antrag auf Erstattung zu viel bezahlter Lohnsteuer" für das Kalenderjahr 2005…

UFSG RV/0367-G/08Verfahren gemäß § 240 Abs.3 BAO ist unzulässig, wenn Korrektur im Einkommensteuer - Veranlagungsverfahren erfolgen hätte können
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…die Berufung des Bw., vom 9. April 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 31. März 2008, betreffend die Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007, entschieden: Die…

UFSL RV/2156-L/02Zufluss einer Pensionsabfindung im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2004

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 17. 9. 2002, betreffend Rückzahlung von Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Kalenderjahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…

UFSL FSRV/0083-L/06Erstattung von teilweise strafbefreienden Selbstanzeigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.04.2007

…eingereicht und die Umsatzsteuer nicht zeitgerecht entrichtet worden sei. Mit Bescheid vom 3. Juli 2003 sei die Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen für die Monate Juni 2003 bis Mai 2004 ausgesprochen worden. Trotz dieser Verpflichtung habe der Bw es unterlassen, Anmeldungen für die Monate Juli…

UFSW RV/1816-W/10Zurückweisung von Anträgen auf Erstattung des Alleinerzieherabsetzbetrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…den Alleinerzieherabsetzbetrag haben und die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen. Der Antrag kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums gestellt werden. Gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem…

UFSW RV/2900-W/02Wird der Zeitpunkt der Rückzahlung von Arbeitslohn willkürlich festgesetzt, ist die Rückzahlung von Arbeitslohn nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2005

…2 EStG 1988 entgegen stünde, wonach die Rückzahlung von Arbeitslohn sehr wohl Werbungskostencharakter habe. In diesem Sinne seien auch die Einkommensteuerrichtlinien (gemein wohl Lohnsteuerrichtlinien)1999 Rz 319 zu verstehen, worin ausgeführt werde, wenn die Rückzahlung (Erstattung) nach Beendigung des Dienstverhältnisses an einen früheren Arbeitgeber erfolge…