…54.180 | Transfereinkünfte N. E. | | | 5.847 | 52.455 | Kredit | | 175.000 | | | Verfügbares Familieneinkommen | 166.652 | 328.597 | 338.283 | 293.594 | Miete | -13.000 | -13.000 …
…des 13. und 14. Monatsbezuges). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (180,88 €) verblieben tatsächliche Einkünfte von 3.532,84 € (Lohnsteuer fiel nicht an). Das gemeinsame Familieneinkommen machte sohin 20.280,94 € aus, wobei der der Ehegattin zustehende 40%ige Anteil am verfügbaren Familieneinkommen…
…Steuersystem würdige in der Ermittlung von Bemessungsgrundlagen die Höhe eines verfügbaren Familieneinkommens nur unzureichend. Demgegenüber würden dem Grunde nach gleiche Aufwendungen für getrennt lebende Eltern sehr wohl mit steuerlicher Wirkung berücksichtigt werden. Abgeleitet von Gleichheitsgrundsatz sollten daher die Lebenshaltungskosten der Familie des Bw (zur Deckung…
…| Gesamtleistung | 1.199,63 | Lohnsteuer | | Krankenversicherungsbeitrag | | Nettobezug | 1.199,63 Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2 EStG) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (…
…zahlen. Beziehe der Ehegatte eigene Einkünfte, so sei primär er verpflichtet, diese Kosten zu decken. Nur wenn der Ehegatte weniger als 40 % des Familieneinkommens beziehe, sei die Gattin insofern verpflichtet, einen Teil der Arztkosten (bzw. andere Kosten im Zusammenhang mit einer Erkrankung) zu tragen. Im…
…auf beiden Seiten zu berücksichtigen. Insbesondere krankheitsbedingter Mehrbedarf kann den Unterhaltsanteil des Berechtigten am Familieneinkommen bis zu 50% erhöhen (Schwimann, aaO, § 94 Rz 27). Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Prozentsätze zur Ermittlung der Höhe des Unterhaltes stellen bloß eine Orientierungshilfe dar, um für Durchschnittsfälle eine…
…Die streitgegenständlichen 9.344,12 € sind in ihrer rechtlichen Zwangsläufigkeit jedoch durch die Unterhaltsverpflichtung des Bw von 8.249,09 € begrenzt (s oben). Der Ehegattin des Bw stand nach der 40%-Regel ein Anteil von 12.129,61 € am verfügbaren Familieneinkommen zu…
…€ Einkommen Gattin des Bw. | Kennzahl 210 | 21.209,92 € | Abzüglich SV-Beiträge gesamt | -3.159,34 € | Abzüglich einbehaltene Lohnsteuer | -1.519,91 € | Verfügbares Einkommen 2005 | 16.530,91 € | Familieneinkommen (Bw und…
…Lohnsteuer | - 1.344,80 | Verfügbares Einkommen 2001 (Gattin) | 103.489,04 Familiennettoeinkommen (Bw. + Gattin): 459.747,33 ATS davon 40%: 183.898,93 ATS abzüglich Nettoeinkommen der Gattin: 103.489,04 ATS ergibt: Unterhaltsverpflichtung des Bw. an seine Gattin: 80.409,89…
…80 € Die beantragten Krankheitskosten in Höhe von 4.364,02 € seien in ihrer rechtlichen Zwangsläufigkeit durch die Unterhaltsverpflichtung des Berufungswerbers von 542,80 € begrenzt. Der Ehegattin sei nach der 40 %-Regel ein Anteil von 13.957,90 € am verfügbaren Familieneinkommen zugestanden…
…und schließe dies auch Krankheitskosten mit ein. Sie habe, da sie viel weniger als er verdiene, einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch von 40% des Familieneinkommens abzüglich eigenen Einkommens, das seien in seinem Fall 6.161,41 €. Laut § 34 Abs. 3 EStG 1988 und RZ 828 LSTRL…
…Fehlbetrag) zu tragen. Im vorliegenden Fall habe das Familieneinkommen im Jahr 2006 38.278,30 € betragen, wobei der Gattin des Bw. angesichts ihres 40%igen Unterhaltsanspruches ein Anteil von 15.311,32 € am verfügbaren Einkommen zugestanden habe. Die Unterhaltsverpflichtung des Bw. errechne sich…
…bei der Ermittlung der Höhe des zu leistenden Unterhaltes die Umstände des Einzelfalls Vorrang hätten. Zu diesen Umständen zählten unter anderem krankheitsbedingter Sonderbedarf (Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht 2004³, 134). Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles könne ein bis zu 50% höherer Anteil am Familieneinkommen gerechtfertigt sein…
…ist die Gesamthöhe der außergewöhnlichen Belastungen. Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs…
…betrug das Einkommen der Gattin des Bw. daher 9.806,20 €. Das gemeinsame Familieneinkommen machte sohin 36.533,34 € aus, wobei der der Ehegattin zustehende 40%ige Anteil am verfügbaren Familieneinkommen 14.613,34 € betrug. Zwecks Bemessung des Unterhaltsanspruches war von dem…
…9.000,00 €. Für 2007 ebenfalls 9 Monate 9.000,00 € und für 2008 10 angemeldete Monate um 10.000,00 € Zuschätzung. Aus der Beilage E 3 gibt sich eine Berechnung des Familieneinkommens mit dem Titel "Geld zur Verfügung". Mit dem Betrag…
…31. August 2003 wird unter Punkt 3 ausgeführt, dass Anträge vom Kuratorium entsprechend dem Wortlaut des (erweiterten) Stiftungszweckes von jedem Stipendienwerber hereingenommen und in der Reihenfolge der Ansuchen erledigt werden, wobei auf die in diesem Jahr verfügbaren Mittel Bedacht genommen wird. Seien die Mittel vergeben…
…Es werde um Begründung dieser Ansicht ersucht. Die Ermittlung des Prozentsatzes durch das Finanzamt sei auf dem § 94 ABGB begründet und basiere auf dem zur Verfügung stehenden Familieneinkommen. Mit Eingabe vom 12. November 2007 wurde hierauf wie folgt geantwortet: Aufwendungen für Selbstbehalt Krankenversicherung: Der Berufungswerber…
…Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Prozentsätze zur Ermittlung der Höhe des Unterhaltes stellen eine Orientierungshilfe dar, um für Durchschnittsfälle eine "generalsierende Regel" zur Verfügung zu haben. Wenn die Ehegattin weniger als 40% des Familieneinkommens (ohne Berücksichtigung von Kindern) bezieht, ist der Ehegatte…
…dem keine Argumente entgegensetzte und die nach Betriebsprüfung angeforderte Aufstellung zu Ermittlung des Familieneinkommens in den berufungsgegenständlichen Jahren ja nicht geeignet ist, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln: Aus AfA, Buchwertabgang, Zuweisung zu Rückstellungen uä. kann nicht ein materiell verfügbares Einkommen zur Deckung des Lebensaufwandes errechnet werden…