…DG i.d. ab 1.1.2003 geltenden Fassung des BGBl. I 2002/97 zur Entscheidung über diese Beschwerde zuständige Unabhängige Finanzsenat hat hierüber Nachstehendes erwogen: Gem. Art. 244 Zollkodex wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden…
…zugrundeliegenden Sachentscheidung nach Ansicht der Behörde unüblich sei, wäre in rechtlicher Hinsicht unerheblich. Es sei einzig relevant, ob ein finanzieller Schaden im Falle des Obsiegens der Bf. vollständig ersetzt werden könne, sowie, ob die Aussetzung der Vollziehung die volle Wirksamkeit der Entscheidung, falls der Rechtsbehelf…
…März 1997, Zl: 100/82.915/V/Zi, am 16. April 1997, als Rechtsbehelf erster Stufe, Berufung eingebracht. Darüber wurde im Rechtsbehelfsverfahren erster Stufe, vor Erledigung des dem gegenständlichen Verfahren zugrundeliegendem Aussetzungsantrages am 16. Mai 1997 mit Berufungsvorentscheidung, Zl: 100/46063/97, abgesprochen. Über den…
…hat, war das Anbringen des Bf. in der Beschwerde im Sinne der geltenden Rechtslage dahingehend zu interpretieren, dass die der Beschwerde zugrundeliegende Berufungsvorentscheidung durch den unabhängigen Berufungssenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz behoben werden möge. Ist der Abgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, machen die Zollbehörden gem…
…die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten seien. Weiteres werde festgehalten, dass seitens des Bf. gegen die rechtskräftig zugestellten Abgabenbescheide des Hauptzollamtes Wien vom 3. November 2000, Zl. xxxxx und vom 8. August 2000, Zl. xxxxx, kein Rechtsbehelf eingebracht worden sei…
…April 1999 der als Berufung bezeichnete Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht. Darin wurde ausgeführt, dass die angefochtene Berufungsvorentscheidung unschlüssig sei, da sie eine bloß pauschale - einer Überprüfung nicht standhaltenden - Ablehnung der Rechtswidrigkeit des zugrundeliegenden Abgabenbescheides beinhalte und auf die schwerwiegenden rechtlichen Bedenken überhaupt nicht eingegangen worden…
…als Rechtsbehelf der ersten Stufe durch die Berufungsvorentscheidung erledigt. Die Beschwerde gegen eine Berufungsvorentscheidung als solche und nur diese ist Inhalt des Rechtsbehelfsverfahrens der zweiten Stufe. Die zeigt sich z. B. daran, dass dem unabhängige Finanzsenat keine durchgreifende Erledigung auf den der Berufungsvorentscheidung zugrundeliegenden Bescheid…
…den Inhalt des dem Bescheid zugrundeliegenden Gesetzes beim VfGH anfechten zu können. Da bei Selbstberechnungsabgaben eine bescheidmäßige Erledigung nur dann möglich erscheine, wenn zwar die Angaben hinsichtlich Mengen den Tatsachen entsprächen, jedoch Null-Meldungen abgegeben werden, um einen Bescheid zu erlangen, erscheine die Anwendung des …
…den Inhalt des dem Bescheid zugrundeliegenden Gesetzes beim VfGH anfechten zu können. Da bei Selbstberechnungsabgaben eine bescheidmäßige Erledigung nur dann möglich erscheine, wenn zwar die Angaben hinsichtlich Mengen den Tatsachen entsprächen, jedoch Null-Meldungen abgegeben werden, um einen Bescheid zu erlangen, erscheine die Anwendung des …
…Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner, gegen den Becheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner, gegen den Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…1996, 96/16/0200). Im vorliegenden Fall ist das Rechtsbehelfsverfahren in der Sache selbst (also im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren) mit Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 1. März 2004, GZ. xxxxx abgeschlossen worden. Das Rechtsbehelfsverfahren in der Sache selbst hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Feststellung, dass…
…vertreten durch Beck, Krist & Bubits, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 11. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Sachhaftung gemäß § 80 Abs. 4 ZollR-DG, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
…vertreten durch Beck, Krist & Bubits, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 11. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Sachhaftung gemäß § 80 Abs. 4 ZollR-DG, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…
…100/61361/2/2000, betreffend Bescheid über die Aussetzung der Einhebung, entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben und die Aussetzung der Vollziehung der mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien, Zl. 100/06835/1/2000 vom 18. September 2000, vorgeschriebenen Abgaben bewilligt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…entspricht € 57,05) ergibt sich aus der unter 1.) erwähnten Änderung eine weitere Erstattung in der Höhe von € 32,70 (entspricht S 450,00) zu Gunsten des Bf. 3.) Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Bf., vertreten durch Dr. Georg Pachernegg, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 8. August 2002, GZ. xxxxx, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291…
…weshalb der Antrag gestellt werde, den der Berufung zugrundeliegenden Bescheid ersatzlos zu beheben. Das Hauptzollamt Wien hat über die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2001, Zl. xxxxx, abschlägig entschieden. Im wesentlichen bemerkt es nach Wiedergabe des Sacherhaltes, dass mit dem Bescheid die Vorschreibung von…
…weshalb der Antrag gestellt werde, den der Berufung zugrundeliegenden Bescheid ersatzlos zu beheben. Das Hauptzollamt Wien hat über die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2001, Zl. xxxxx, abschlägig entschieden. Im wesentlichen bemerkt es nach Wiedergabe des Sacherhaltes, dass mit dem Bescheid die Vorschreibung von…
…vor Zollbehörden der Rechtsbehelf der Berufung erhoben werden kann. Über Berufungen entscheidet das Zollamt mit Berufungsvorentscheidung funktionell als Berufungsbehörde der ersten Stufe. Gegen Berufungsvorentscheidungen (Sache des Beschwerdeverfahrens ist die im Rechtsbestand verbliebene Berufungsvorentscheidung als Erledigung einer Berufung) kann mit einer Beschwerde der Rechtsbehelf der zweiten…