…des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der Abgabenanspruch für die Anspruchszinsen 2000 entsteht demnach (in Analogie zur Entscheidung des VwGH 92/17/0166, vom 23.6.1994 zu Stundungszinsen) laufend während des…
…Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorzunehmen war (2001 bzw. 2002), gemäß § 4 Abs. 2 Z. 2 BAO der Abgabenanspruch entstanden ist. Da § 205 Abs. 1 BAO ausdrücklich an die Entstehung des Abgabenanspruchs anknüpft, erfolgte die Festsetzung der Anspruchszinsen zu Recht. Bei der…
…durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Der Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches bei Stundungs- und…
…wonach der Gewinn des Jahres 2008 im Zeitraum bis zur Konkurseröffnung angefallen sei, weshalb die Abgabenbehörde mit anderen Gläubigern, deren Forderungen bis zur Konkurseröffnung entstanden seien, gleichzustellen sei, ist im Wesentlichen auf die Ausführungen der Erstbehörde zur Entstehung des Abgabenanspruches bei der veranlagten Einkommensteuer zu…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheide…
…Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides zu erfolgen hat. Aufgrund der angeführten gesetzlichen Bestimmung sei der Beginnzeitpunkt zur Berechnung der Anspruchszinsen 2001 um ein Jahr zu früh angesetzt worden. Bei Korrektur des Beginnzeitpunktes (1…
…mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Juli des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden…
…auf eine spätere Entstehung des Abgabenanspruches berief, so ist hiezu Folgendes auszuführen: Der Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches ist gesetzlich geregelt. Nach § 4 Abs. 1 BAO entsteht er grundsätzlich, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Bei der zu veranlagenden…
…gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheide, die aussprechen, dass eine Veranlagung…
…gilt. Die Frage, wann bei einem Säumniszuschlag der Abgabenanspruch entsteht, ergibt sich wie bereits von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig ausgeführt wurde, aus der Bestimmung des § 217 Abs.1 BAO. Der Terminverlust am 1. Dezember 2005 löste demnach die Entstehung des Abgabenanspruches aus. Die Bemessungsverjährung…
…Tätigkeit des Jahres 2003 zur Ermäßigung der Einkommensteuerbelastung verteilt worden. Nicht nur, dass dadurch die Progression gemindert worden sei, fordere der Bw., die Anspruchszinsen erst ab dem für die Veranlagung 2003 relevanten Zeitraum (1. Oktober 2004) zu berechnen. Eine Aufteilung der Entstehung des Abgabenanspruches für…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…geregelten Anspruchszinsen nicht zum Tragen kommen konnten. Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des…
…bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Nach der angeführten Bestimmung des FinStrG muss das Herbeiführen einer Abgabenverkürzung unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs-…
…Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). ... (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. ... (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf…
…Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Abs. 2: Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Abs. 3: Der Abgabepflichtige kann, auch…
…Oktober des auf die Entstehung des Abgabenanspruches folgenden Jahres, somit der 1. Oktober 2001, bis zur Bekanntgabe des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist. Die Einwendungen der Bw. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen ins Leere, da Anspruchszinsenbescheide nicht mit der…
…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs 3 BAO). Der Abgabenanspruch entsteht bei der Einkommensteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO). 4. Im Berufungsfall ist der Abgabenanspruch betreffend…