…Zusammenhang mit der Selbstanzeige vom 11. Dezember 2001 lediglich die Zahlung vom 27. Dezember 2001 in Höhe von S 36.372,00 als rechtzeitige Entrichtung gewertet. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige tritt gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG dann ein, wenn die geschuldeten Beträge ohne Verzug…
…2 FinStrG (Entrichtung der geschuldeten Beträge) diene der "Schadensgutmachung". Die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes des Bw. sei durch Anlaufverluste in den Jahren 1999 und 2000 gekennzeichnet gewesen, danach habe sich ein doch steigender Umsatz bei Gewinnen ergeben, die gerade die notwendigsten Zahlungsverpflichtungen der Vergangenheit (Vorfinanzierung…
…Bedeutung, ob den Bw. an der Unterlassung der fristgerechten Bekanntgabe der geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, weil vom Vorsatz lediglich die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben umfasst sein muss. Der vorliegende Sachverhalt erfüllt somit den Tatbestand des § 49 Abs. 1…
…Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Auf ein Vertrauen des Beschuldigten in die Rechtzeitigkeit der von seiner Angestellten…
…Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 und die Zuschläge zu diesen gemäß § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz 1998 iVm. § 43 Abs. 1 FLAG zu entrichten. …
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Erstattung einer Selbstanzeige vom 3. September 2008 und die Unterlassung der Entrichtung der geschuldeten Beträge im Sinne der Abgabenvorschriften zum Anlass, um gegen…
…der rechtzeitigen Bekanntgabe der geschuldeten Beträge, hätte befreien können. Wurden abgabenrechtliche Verfehlungen durch Finanzengpässe (mit)verursacht, so stellt dieser Umstand weder einen Strafausschließungs- noch -aufhebungsgrund dar, sondern ist im Rahmen einer allenfalls vorzunehmenden Strafbemessung im weiteren Verfahren zu würdigen. Aus der Stellungnahme des Betriebsprüfers vom…
…nach Einreichung der Selbstanzeige erfolgt ist und die Fälligkeit der geschuldeten Beträge - der Tag der Einreichung der Selbstanzeige war ein Dienstag - bereits eingetreten und somit der Strafaufhebungsgrund in Folge Unterlassung der umgehenden Entrichtung, verwirkt war. Auf ein subjektives Bemühen um eine zeitnahe Entrichtung stellt das…
…zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass der Bw. als damaliger Geschäftsführer der Fa.M. für die Entrichtung der Lohnabgaben August 1999…
…muss sich auf die tatbildmäßige Unterlassung der entsprechenden Entrichtung oder Abfuhr richten (vgl. VwGH vom 05.04.2011, GZ 2011/16/0080). Ob den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden…
…wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich stattdessen derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21…
…Wirtschaftsjahr) dar. Die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen 2005 und 2006 ist als Selbstanzeige des Bw. anzusehen, mit welcher dieser die zu geringe Offenlegung und Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen darlegt und die tatsächliche Höhe der geschuldeten Beträge einbekennt. Auf Grund der abgegebenen Umsatzsteuererklärungen 2005 erfolgte nach Eröffnung…
…bzw. Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. der Kraftfahrzeugsteuer kümmern müssen. Des Weiteren habe der Bw. finanzielle Engpässe eingewendet. Dem sei entgegenzuhalten, dass finanzielle Engpässe an sich keinen Rechtfertigungsgrund darstellen würden, zumal durch die rechtzeitige Meldung der geschuldeten Beträge dem Gesetz genüge getan werde. Wenn der Bw…
…einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, der vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe der geschuldeten Selbstbemessungsabgaben ist daher…
…September 2001 fällig, eine Entrichtung bzw. Bekanntgabe der geschuldeten Abgaben bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte jedoch nicht (siehe die genannte Buchungsabfrage; der als Datum der Bekanntgabe vermerkte 19. Oktober 2001 ist offenbar - da die Bekanntgabe mittels eingeschriebenen Brief vom…
…in der Höhe von insgesamt 224.169,00 S, sowie betreffend die Monate Jänner, Februar, März und April 2001 in Höhe von insgesamt 11.500,00 € nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (und auch nicht zumindest die Höhe der geschuldeten Beträge der…
…dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Als (unmittelbarer) Täter kommen dabei der Abgabepflichtige bzw. jene (natürlichen) Personen in Betracht, die die steuerlichen Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen, wie beispielsweise der für die abgabenrechtlichen Belange einer GmbH…
…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren liegen die Feststellungen einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum Jänner 2001 bis…
…einer korrekten Entrichtung der Abgaben in den betroffenen Monaten ausgehen, da die Gesamtsumme des monatlich überwiesenen Betrages der Summe der geschuldeten Abgaben entsprach. Das Verschulden eines Angestellten schließt dann ein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen aus, wenn dieser der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen…
…Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 und die Zuschläge zu diesen gemäß § 122 Abs.7 Wirtschaftskammergesetz 1998 iVm § 43 Abs.1 FLAG zu entrichten. …