…des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des…
…des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des…
…ein Finanzvergehen zulässt. Bloß teilweise Entdeckung, vor allem bei Nichtbekanntsein des gesamten Schadensausmaßes ist ausreichend. Entdeckt ist die Tat nach ständiger Rechtsprechung erst dann, wenn sich ein Verdacht so weit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens…
…versuchte, zu seinem oder eines anderen Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu veletzen und hiermit zu b) die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach …
…der Angaben des Bf. nicht festsetzen konnte, kann von einer Offenlegung aller für die Festsetzung der Verkürzung bedeutsamen Umstände im Sinne des § 29 FinStrG keine Rede sein. Darüberhinaus ist im vorliegenden Fall die Straffreiheit der Selbstanzeige wegen Entdeckung der Tat nach § 29 Abs. 3 lit…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat die Tatwiederholungen, den langen Deliktszeitraum und das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit als erschwerend; die Schadensgutmachung, das bislang tadellose Vorleben des Beschuldigten und die Selbstanzeigen, denen…
…VwGH 31.3.2004, 2003/13/0152). "Verdacht" ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. VwGH 26.11.2002, 2002/15/0125). Der Verdacht muß sich sowohl auf…
…VwGH 31.3.2004, 2003/13/0152). "Verdacht" ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. VwGH 26.11.2002, 2002/15/0125). Der Verdacht muß sich sowohl auf…
…Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…bis zu diesem Zeitpunkt steuerlich nicht erfassten Bf. mit Gutschriften abgerechnet hat, allein nicht aus, um vom Verdacht eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens des Bf. sprechen zu können. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel…
…des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Oktober 2010, StrNr. 2010/00270-002, betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG iVm. § 11 FinStrG zu Recht erkannt: Der…
…ist eine Tat dann, wenn sich ein Verdacht so weit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist. Ist daher eine Tat - ganz oder zum Teil - entdeckt und die Entdeckung dem Anzeiger bekannt, ist eine strafbefreiende…
…Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die…
…für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begangen. Gemäß §§ 33 Abs.5, 49 Abs.2 FinStrG iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG wird daher über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 5…
…oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährung beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein…
…ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 26.4.2001, 2000/16/0595). Dabei ist lediglich zu prüfen, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe hinsichtlich der Begehung eines Finanzvergehens vorhanden sind. Es geht in diesem…
…FinStrG wird jemand, der sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, insofern straffrei, als seine Verfehlung der zur Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften zuständigen Behörde oder einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmensausfall verbunden, so tritt…
…Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder (BGBl. 1985/571 ab 1986 c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…