…des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des…
…des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des…
…ein Finanzvergehen zulässt. Bloß teilweise Entdeckung, vor allem bei Nichtbekanntsein des gesamten Schadensausmaßes ist ausreichend. Entdeckt ist die Tat nach ständiger Rechtsprechung erst dann, wenn sich ein Verdacht so weit verdichtet hat, dass bei vorläufiger Tatbeurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens…
…waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war…
…versuchte, zu seinem oder eines anderen Vorteil die in den Vorschriften über das Tabakmonopolgesetz enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen zu veletzen und hiermit zu b) die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach …
…der Angaben des Bf. nicht festsetzen konnte, kann von einer Offenlegung aller für die Festsetzung der Verkürzung bedeutsamen Umstände im Sinne des § 29 FinStrG keine Rede sein. Darüberhinaus ist im vorliegenden Fall die Straffreiheit der Selbstanzeige wegen Entdeckung der Tat nach § 29 Abs. 3 lit…
…Grundzüge des österreichischen Finanzstrafrechts, 83). Hinweise auf Straftaten sind aber noch kein Entdecken eines Finanzvergehens (VwGH 21.3.2002, 2001/16/0471). Solange aber ein objektiv erfassbares und tatsächlich wahrgenommenes Geschehen noch nicht zum Schluss auf ein im FinStrG vertyptes Finanzvergehen nötigt, sondern noch andere…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat die Tatwiederholungen, den langen Deliktszeitraum und das Zusammentreffen eines Finanzvergehens mit einer Finanzordnungswidrigkeit als erschwerend; die Schadensgutmachung, das bislang tadellose Vorleben des Beschuldigten und die Selbstanzeigen, denen…
…der Vertreter der Verteidigerin, dass A nunmehr auf einer neuen Arbeitsstelle arbeite; seine Anschrift in Italien wäre unverändert. Laut Auskunft aus dem österreichischen Finanzstrafregister und Strafregister hat der Genannte in Österreich keine Vorstrafen wegen Finanzvergehen. Der Vertreter der Verteidigerin führte ergänzend aus, dass auch nach…
…VwGH 31.3.2004, 2003/13/0152). "Verdacht" ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. VwGH 26.11.2002, 2002/15/0125). Der Verdacht muß sich sowohl auf…
…VwGH 31.3.2004, 2003/13/0152). "Verdacht" ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. VwGH 26.11.2002, 2002/15/0125). Der Verdacht muß sich sowohl auf…
…Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung einer Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…die inhaltlichen Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 FinStrG) zu entziehen, indem sie im Hinblick auf die festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht eines Finanzvergehens besteht, ein Finanzstrafverfahren anhängig macht bzw. anhängig werden lässt [vgl. Groschedl/Trubrig in Tannert/Kotschnigg, FinStrG (2014)…
…bis zu diesem Zeitpunkt steuerlich nicht erfassten Bf. mit Gutschriften abgerechnet hat, allein nicht aus, um vom Verdacht eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens des Bf. sprechen zu können. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel…
…ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war oder die Entdeckung der Verletzung einer zollrechtlichen Verpflichtung hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale unmittelbar bevorstand und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c) wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anläßlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…Prüfungskompetenz (im Hinblick auf die inhaltlichen Voraussetzungen des Abs. 1) zu entziehen, indem sie im Hinblick auf die festgestellten Nachforderungen, soweit hinsichtlich der diese begründenden Unrichtigkeiten der Verdacht eines Finanzvergehens besteht, ein Finanzstrafverfahren anhängig macht bzw. anhängig werden lässt [vgl. Groschedl/Trubrig in Tannert/Kotschnigg…
…die letzte im oben erwähnten Bescheid erfasste Finanzordnungswidrigkeit am 15. Jänner 2010 vollendet gewesen wäre, war zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens die einjährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen, sodass eine Bestrafung wegen dieser Finanzvergehen wegen eingetretener Strafbarkeitsverjährung nicht mehr möglich ist. b) Teilweise Entdeckung der Tat
…des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13. Oktober 2010, StrNr. 2010/00270-002, betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG iVm. § 11 FinStrG zu Recht erkannt: Der…