…sei, dass die Rechnungsbeträge auf die jeweils genannten Bankkonten überwiesen worden seien. Zu den der Bw. mit den Ersuchen um Empfängernennung vorgehaltenen Sachverhalten betreffend die drei Unternehmen sei seitens der Bw. nicht Stellung genommen worden. Die Bw. habe somit gegenüber der AP nicht nachgewiesen, wer…
…an welches sie die als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen nun tatsächlich geleistet hatte. Die Aufforderung zur Empfängernennung entsprach daher den vom Gesetz festgelegten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Die von der Bw. zum Nachweis der Leistungserbringung vorgelegten Rechnungen und Kassaeingangsbestätigungen sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem…
… 162 BAO erlassenen Vorhaltes der BP nachwievor darauf beharrte, dass die B.GmbH der Empfänger der Beträge gewesen sei, hat sie der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen. Denn auch an der in dieser Vorhaltsbeantwortung genannten Anschrift Lk-Gasse war die B.GmbH…
…vom 16.12.1975, 888/75 und vom 29.11.1988, 87/14/0203, 0204, eine Empfängernennung unverschuldet nicht möglich war. Die diese Einkäufe betreffende Gesamtsumme wurde ebenfalls im Schätzungsweg mit ATS 100.000,-- ermittelt. Auf diesen Bereich ist die zwingende Rechtsfolge des § 162 Abs…
…September 2009 und 1. Dezember 2009 hielt der Unabhängige Finanzsenat dem Finanzamt seine Bedenken zu den Punkten: Bescheidadressierung, Empfängernennung (Zustellverfügung) und Rückscheine (Zuordenbarkeit) vor. Weiters wurde um die Beseitigung von Unklarheiten betreffend die angeblichen "Ausbesserungen" auf den berufungsgegenständlichen (ADV-)Bescheiden ersucht. Außerdem wurde um die…
… 7 ZustG angezogen wurde, ist zu entgegnen, dass § 7 ZustG die Heilung von Zustellmängeln im eigentlichen Zustellvorgang regelt und nicht solche Fälle, in welchen eine unrichtige Empfängernennung oder die unterbliebene Nennung eines Zustellbevollmächtigten erfolgt, deren Heilung in § 9 Abs. 1, zweiter Satz ZustG geregelt wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Lutz Moser, gegen die Bescheid/e des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 - 2002 nach mündlichen Verhandlungen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
Finanzamt gegenüber erklärte, dass A. ruhend gestellt werde und die letzten Geschäfte im Jahr 2000 abgeschlossen worden wären. Dabei hätte es sich um Vermittlungsgeschäfte zwischen Kanada und Europa im landwirtschaftlichen Bereich gehandelt. Diese Aussage schließt für sich bereits ein aktives wirtschaftliches Tätigwerden von A in…
…mangelnden Nachweis der den Auszahlungen zugrundeliegenden Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der Bp. ist zu entnehmen, dass Erhebungen zu den in Frage stehenden ausländischen…
…dies damit, dass dadurch in Zukunft keine Geschäftsverbindungen mit Oststaaten zustande kommen würden. Aufgrund der fehlenden Empfängernennung habe die Bp eine Kürzung des Gesamtaufwandes für Provisionen für die Jahre 1993 - 1996 in Höhe von jeweils 35% vorgenommen und die Beträge (ÖS 120.740,00 - 1993;…
…Sachverhaltes als eine so genannte Domizilfirma zu beurteilen. Wie der VwGH in seinen Erkenntnissen mehrfach ausgesprochen hat, ist für die Anerkennung von Aufwendungen die Nennung eines als Domizilfirma zu beurteilenden Unternehmens nicht ausreichend. Im Zusammenhang mit der Empfängerbenennung wurde, wie oben ausgeführt, seitens der Bw…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der ehemaligen Gesellschafter der ehemaligen X-AG*u*Mitges, und zwar 1. der X_AG 2. der Y_AG*u*Mitges, alle vertreten durch EIDOS Wirtschaftsberatung GmbH, 1010 Wien, Friedrichstraße 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
…zu versteuern, dadurch sichergestellt sei, dass der Abgabepflichtige den Empfänger konkret genannt habe. Eine Namhaftmachung von Gästen des Lokals ohne genaue Adresse stelle keine hinreichende Empfängerbenennung dar. Amtliche Erhebungen hätten ergeben, dass keiner der genannten Empfänger steuerlich erfasst sei und damit die Möglichkeit, die entsprechenden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., Wien, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2000 bis 2002 sowie Umsatzsteuer und Haftung für…
…keine weiteren Unterlagen/konkrete Nachweise in Hinblick auf die Feststellung lt. Tz 15 BP-Bericht bzw. Pkt. IV Stellungnahme vorgelegt. IV) Empfängernennung gem. § 162 Abs. 1 BAO Sowohl laut BP-Bericht als auch laut Berufung ist der Empfänger/Vertragspartner (siehe dazu auch Vertragskopien) die Fa…
…und deren Ermittlungen, die der Bw. im Wege der Schlussbesprechung zur Kenntnis gebracht wurden. Dieser Sachverhalt war rechtlich wie folgt zu begründen: 1. Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO Anlässlich der abgabenrechtlichen Betriebsprüfung wurden im Jahr 1997 bei der Bw., wie die Betriebsprüfung ausführt, durch die Verweigerung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen Treuhand GmbH, gegen die die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für das Jahr 1994, Körperschaftsteuer für das Jahr 1997 und Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…
… Die von der Bw. dazu erteilten Antworten sind im Betriebsprüfungsbericht vom 16.3.1999 wie folgt dargestellt: "Tz 28, Aberkennung Betriebsausgaben mangels Empfängernennung gem. § 162 BAO: Es liegen folgende Eingangsrechnungen der G Bau GmbH vor (abzüglich des beanspruchten Skonto): | Datum | netto | USt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 27. April 2004 über die Berufung der P GesmbH., vertreten durch Profundia Wirtschaftstreuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, vertreten durch Mag. Sutterlüti, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1995, Gewerbesteuer 1993, Kapitalertragsteuer für…
…und Quittungen auf, die vor Übernahme der Funktion ausgestellt worden seien. Seine Unterschrift differiere erheblich auf den jeweiligen Belegen. Da er auch nicht in Wien gemeldet sei und somit eine Empfängernennung nicht ausreichend erfolgt sei, seien die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Da aber unstrittig…