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BFG RV/7103113/2013Empfängernennung § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…

BFG RV/7103113/2013Empfängernennung § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020Teil 2/2

Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…

BFG RV/6100318/2014Fehlende Empfängernennung gemäß § 162 BAO bei Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2017

…auf den Rechnungen angeführten Leistungsbeziehungen bestanden nach Sicht des BFG mit Sicherheit nicht. Zur weiteren Überprüfung des Geldflusses hat bereits das FA in der Begründung der wiederaufgenommenen Sachbescheide auf die gemäß § 162 BAO bei diesem Sachverhalt vorliegende fehlende Empfängernennung hingewiesen. Die Anführung von "Briefkastenfirmen" bzw…

UFSW RV/2389-W/11Empfängernennung - Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…sei, dass die Rechnungsbeträge auf die jeweils genannten Bankkonten überwiesen worden seien. Zu den der Bw. mit den Ersuchen um Empfängernennung vorgehaltenen Sachverhalten betreffend die drei Unternehmen sei seitens der Bw. nicht Stellung genommen worden. Die Bw. habe somit gegenüber der AP nicht nachgewiesen, wer…

UFSW RV/1107-W/09Empfängernennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

…an welches sie die als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen nun tatsächlich geleistet hatte. Die Aufforderung zur Empfängernennung entsprach daher den vom Gesetz festgelegten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Die von der Bw. zum Nachweis der Leistungserbringung vorgelegten Rechnungen und Kassaeingangsbestätigungen sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem…

UFSW RV/0734-W/02Empfängernennung gemäß § 162 BAO: Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

… 162 BAO erlassenen Vorhaltes der BP nachwievor darauf beharrte, dass die B.GmbH der Empfänger der Beträge gewesen sei, hat sie der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162 BAO nicht entsprochen. Denn auch an der in dieser Vorhaltsbeantwortung genannten Anschrift Lk-Gasse war die B.GmbH…

UFSW RV/1122-W/02Unverschuldetes Unterbleiben der Empfängernennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…vom 16.12.1975, 888/75 und vom 29.11.1988, 87/14/0203, 0204, eine Empfängernennung unverschuldet nicht möglich war. Die diese Einkäufe betreffende Gesamtsumme wurde ebenfalls im Schätzungsweg mit ATS 100.000,-- ermittelt. Auf diesen Bereich ist die zwingende Rechtsfolge des § 162 Abs…

BFG RV/7300059/2016Unterlassung der Empfängernennung nach § 162 BAO, Finanzvergehen, Prüfung des Zahlungsflusses zu behaupteten Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2017

…zur Gänze durch den Beschwerdeführer bezahlt wurden. Die rechtliche Relevanz dieser Feststellungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des OGH (etwa 12 05 94/0531), wonach die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen vermag…

UFSG RV/0192-G/08Zustellverfügung und Empfängernennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2010

…September 2009 und 1. Dezember 2009 hielt der Unabhängige Finanzsenat dem Finanzamt seine Bedenken zu den Punkten: Bescheidadressierung, Empfängernennung (Zustellverfügung) und Rückscheine (Zuordenbarkeit) vor. Weiters wurde um die Beseitigung von Unklarheiten betreffend die angeblichen "Ausbesserungen" auf den berufungsgegenständlichen (ADV-)Bescheiden ersucht. Außerdem wurde um die…

UFSK RV/0313-K/06Nichtbescheid wegen unrichtiger Empfängernennung in der Zustellverfügung, erfolgte Zustellung an eine nicht empfangsbevollmächtigte Person und kein Zukommen an die zustellbevollmächtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2008

… 7 ZustG angezogen wurde, ist zu entgegnen, dass § 7 ZustG die Heilung von Zustellmängeln im eigentlichen Zustellvorgang regelt und nicht solche Fälle, in welchen eine unrichtige Empfängernennung oder die unterbliebene Nennung eines Zustellbevollmächtigten erfolgt, deren Heilung in § 9 Abs. 1, zweiter Satz ZustG geregelt wird…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 1/4

…Döblinger Hauptstraße 42/9, aus, der jedoch keine Zustellvollmacht besaß (Dauerakt S 29). Die zwingend eintretende Rechtsfolge bei Nichtbefolgung der Empfängernennung wird im Vorhalt nicht klar und deutlich angekündigt, sondern ist in den rechtlichen Grundlagen enthalten, wo auch VwGH-Judikatur zitiert wird (Band1 S 58…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 2/4

…Ergebnis der Anschlussprüfung und der GPLA-Prüfung. Hervorgehoben wird, dass die belangte Behörde bei der 2. Prüfung von der Empfängernennung nach § 162 BAO Abstand gehalten habe. Vielmehr habe sie die dubiosen Subunternehmerkosten rechnerisch mit der Hälfte als Betriebsausgabe anerkannt. Dem Bf seien Lohnkosten von imaginären…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 3/4

…Steuerakt AISDB2 erfolgte auch für das Jahr 2012 eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 (s Punkt II.6.a. a.g. Übergangsgewinn). a.e. Empfängernennung § 162 BAO iVm § 300 Abs 1 BAO Rechtsgrundlagen § 162 BAO lautet: "(1) Wenn der Abgabepflichtige beantragt, daß Schulden…

BFG RV/7100726/2015Vorrang der Arbeitgeberhaftung vor Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2024Teil 4/4

"Der Arbeitgeber haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, daß die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen." Rechtliche Erwägungen: Der Zweck des § 162 BAO (früher § 205a…

BFG RV/7104405/2015Keine Anerkennung von Betriebsausgaben mangels korrekter Empfängernennung; Wissen müssen von Betrug; branchenübliche Sorgfalt im Bauwesen; Prüfkriterien der WKÖ-Bundesinnung Bauwesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2020

…Rahmen ihres Ermittlungsverfahrens fest, dass die X_GmbH die Leistungen an die Bf. nicht erbracht hätte. Die belangte Behörde forderte die Bf. sodann zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO auf. Als Antwort wurde der belangten Behörde die X_GmbH genannt. Im Lichte dessen, versagte die belangte…

UFSW RV/0088-W/08Buchhaltungsaufwand, Empfängernennung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Dr. Lutz Moser, gegen die Bescheid/e des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 - 2002 nach mündlichen Verhandlungen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSW RV/0088-W/08Buchhaltungsaufwand, Empfängernennung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2008Teil 2/2

Finanzamt gegenüber erklärte, dass A. ruhend gestellt werde und die letzten Geschäfte im Jahr 2000 abgeschlossen worden wären. Dabei hätte es sich um Vermittlungsgeschäfte zwischen Kanada und Europa im landwirtschaftlichen Bereich gehandelt. Diese Aussage schließt für sich bereits ein aktives wirtschaftliches Tätigwerden von A in…

UFSW RV/1094-W/04Keine Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei fraglicher Leistungserbringung und keiner Empfängernennung (§ 162 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2006

…mangelnden Nachweis der den Auszahlungen zugrundeliegenden Leistungen bzw. der betriebliche Veranlassung gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sowie aufgrund der mangelnden Empfängernennung gemäß § 162 BAO die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt. Dem Arbeitsbogen der Bp. ist zu entnehmen, dass Erhebungen zu den in Frage stehenden ausländischen…

BFG RV/3100132/2006Div. Prüfungsfeststellungen - verdeckte Ausschüttungen, Empfängernennung, Eigenverbrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2021

…18.2.2003 mit EUR 400.000,- und 2.4.2003 mit EUR 100.000,-. Für diesen Zeitraum wurden Zinsen iHv EUR 19.404,23 an C gezahlt. Mit Vorhalt vom 12.1.2005 forderte die Betriebsprüfung den Steuerberater zur Empfängernennung gem. § 162 BAO auf…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 1/2

…dies damit, dass dadurch in Zukunft keine Geschäftsverbindungen mit Oststaaten zustande kommen würden. Aufgrund der fehlenden Empfängernennung habe die Bp eine Kürzung des Gesamtaufwandes für Provisionen für die Jahre 1993 - 1996 in Höhe von jeweils 35% vorgenommen und die Beträge (ÖS 120.740,00 - 1993;…