…vom 22. Februar 2008, StrNr. 12, über die Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung gemäß § 145 Abs. 4 Finanzstrafgesetz (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Februar 2008 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den…
…5. Dezember 2002. Der gegenständliche Einspruch vom 18. Dezember 2002 wurde erst am 19. Dezember 2002 zur Post gegeben, daher war er im Sinne der Bestimmungen der §§ 145 Abs. 4 und § 156 Abs. 4 FinStrG zu Recht als verspätet zurückzuweisen. Sofern der Bf. behauptet, die…
…24. Oktober 2002 gegen den Bescheid vom 20. September 2002 mit welchem der Einspruch vom 18. September 2002 gegen die Strafverfügung vom 9. September 2002 als verspätet eingebracht zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt für den 4.…
…vom 7. Dezember 2006, SN 052-2005/00442-001, am 29. Jänner 2007 erhobenen Einspruch mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Einspruch verspätet eingebracht worden sei. Die bezeichnete Strafverfügung (§ 143 FinStrG) sei nachweislich am 15. Dezember 2006 (durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt) zugestellt worden. Gemäß…
…2012 zugestellt worden. Die einmonatige Einspruchsfrist (§ 145 FinStrG) sei am 4. Jänner 2013 abgelaufen und der dagegen am 7. Jänner 2012 eingebrachte Einspruch verspätet. Gegen den Zurückweisungsbescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde, in der die Bf. vorbringt, die Zustellung der Strafverfügung vom 3. Dezember 2012…
…2010 hat das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Einspruch des steuerlichen Vertreters vom 19. August 2009 (eingelangt am 30. August 2009) gegen die Strafverfügung vom 26. August 2009 als verspätet eingebracht zurückgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Strafverfügung mangels Zustellvollmacht an…
…zu. Der Bf. brachte am 23. Oktober 2007 einen Einspruch ein, der mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 als verspätet zurückgewiesen wurde. Auf den Vorhalt vom 15. Februar 2007 bekannt zu geben, ob allenfalls im Zeitpunkt der Hinterlegung der Strafverfügung eine Ortsabwesenheit bestanden habe, wurde…
…10. März 2005 abgelaufen und der am 13. September 2005 eingebrachte Einspruch war als verspätet zurückzuweisen. Bei Formalentscheidungen (Fristversäumnis) ist ein weiteres Eingehen auf inhaltliches Vorbringen zur persönlichen Lage nicht geboten. Der Zurückweisungsbescheid ist zu Recht ergangen, die Beschwerde war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…April datierte Einspruch wurde mittels Fax vom 30. April 2003 eingebracht. Da die Rechtsmittelfrist am 28. April 2003 abgelaufen ist, wurde der Einspruch durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG als verspätet zurückgewiesen. Im anhängigen Rechtsmittelverfahren war nicht zu prüfen…
…Oktober 2012 erstreckenden Einspruchsfrist des § 145 Abs. 1 FinStrG, erhobene Einspruch jedenfalls als verspätet und der angefochtene (Zurückweisungs-)Bescheid vom 15. November 2012 als rechtmäßig. An dieser entscheidungserheblichen Tatsache der (objektiven) Fristversäumnis vermag auch der Umstand, dass der Bf. möglicherweise bei dem Erhalt der sowohl…
…Laut Aktenlage sei der gegenständliche Einspruch am 31. Oktober 2012 und somit außerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist eingebracht worden, sodass spruchgemäß zu entscheiden und der gegen die Strafverfügung vom 19. September 2012 erhobene Einspruch (als verspätet) zurückzuweisen gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte…
…die Aufhebung der Strafe anstrebt, ist dem Bf zu entgegnen, dass er durch seine Fristversäumnis die Möglichkeit der Geltendmachung allenfalls berechtigter materiellrechtlicher Einwände gegen die den Einspruch des Bf zu Recht als verspätet zurückgewiesen Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 10. Jänner 2006
…56 Abs. 2 und 108 BAO) des § 145 Abs. 1 FinStrG eingebrachte, Einspruch vom 7. Februar 2006 jedenfalls als verspätet und der angefochtene, sich auf § 145 Abs. 4 FinStrG gründende, Zurückweisungsbescheid vom 20. Februar 2006 als rechtmäßig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am…
…vom 21. April 2004 erhobenen Einspruch als verspätet zurückgewiesen und in der Begründung im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die mit der nachweislichen Zustellung (durch Hinterlegung) gemäß § 17 Abs. 3 ZustG mit dem ersten Tag der Hinterlegung in Lauf gesetzte Frist zur Erhebung eines Einspruches gemäß §…
…in welcher vorgebracht wird, dass eine Mitarbeiterin der Kanzlei den Einspruch gegen die Strafverfügung beim Finanzamt Wien 1/23 eingebracht habe. Er sei von der Finanzstrafbehörde des Finanzamtes Wien 12/13/14 und Purkersdorf als verspätet zurückgewiesen worden, da durch die Weiterleitung an das Finanzamt…
…hat, Einspruch erhoben werden. Ein bei einer anderen Stelle eingebrachtes Rechtsmittel gilt nur dann als rechtzeitig, wenn das Rechtsmittel noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist der zuständigen Behörde zukommt. Langt das Rechtsmittel erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bei der zuständigen Behörde ein, ist es verspätet eingebracht…
…mit dem a. die Berufung (Einspruch) gegen die Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen wurde, b. der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde, wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 11. Juli 2005 verhängte das Finanzamt Wien 4/5/10…
…Finanzstrafbehörde 1. Instanz vom 26. September 2006, mit dem a. die Berufung (Einspruch) gegen die Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen wurde, b. der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde, wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkennen, wird abgewiesen…
…auf eine Geldstrafe im Ausmaß von 500,00 € bzw. (im Nichteinbringungsfall) auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag erkannt wurde. Der zur StrNr. 052/2010/00527-001 von IS (verspätet) erhobene Einspruch wurde mit Bescheid des genannten Finanzamtes vom 6. August 2010 gemäß § 145 Abs…
…erster Instanz vom 1. Juli 2011 und vom 18. August 2011, StrNr. 1, betreffend 1) Zurückweisung eines Einspruches vom 10. Juni 2011 gegen die Strafverfügung vom 5. Mai 2011 [§ 145 Abs. 4 Finanzstrafgesetz (FinStrG)] und 2) Zurückweisung eines Antrages vom 22. Juli 2011 auf Wiedereinsetzung…