…abgerundete Prognose handle. Gegen diesen Bescheid hat der Bw mit Eingabe vom 21.März 2004 berufen. Darin beantragt er die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung (EVZ) auf € 0.--. Er begründet dies mit Verlusten der Vorjahre sowie den seiner Meinung nach vom Finanzamt nicht ausreichend berücksichtigten…
…Einkommensteuer der Jahre 2002 und Folgejahre auf der Grundlage der Einkommensteuerveranlagung 2000 neu festgesetzt. Gemäß § 274 BAO galt die Berufung vom 23.3.2001 zwar auch gegen diesen Bescheid gerichtet. Mit dem Hinweis auf die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2001 konnte den darin festgesetzten Vorauszahlungen…
…1 EStG 1988 die maßgebliche Abgabenschuld (Einkommensteuer für das Jahr 2002 in Höhe von € 2.327,28 auf Grund des Einkommensteuerbescheides vom selben Tag) um 9% erhöht worden sei. Es ergab sich daraus ein Vorauszahlungsbetrag von € 2.536,73. Mit beim Finanzamt am…
…vom ursprünglich zuständigen Finanzamt Klagenfurt nie vorgenommen. Das Finanzamt Innsbruck hat zunächst mit Bescheiden vom 25. Juni 2008 erstmalig Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer von jeweils 1.750,00 € festgesetzt. Gegen diese Bescheide wurde am 24…
…die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 als auch jene gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2006 und Folgejahre an den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zur Berufung betreffend Einkommensteuer 2003: a) Zur Wertung der Berufung vom…
…236 BAO nachzusehen. Die Säumniszuschläge seien zu Unrecht festgesetzt worden, da alle Zahlungen fristgerecht erfolgt seien. Mit Bescheid vom 31. Jänner 2007 sei die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung (E-VZ) für das Jahr 2007 auf € 16.500,00 erfolgt. Somit seien am 15. bzw…
…Bescheide erhob der Bw. am 5. September 2002 Berufung mit der Begründung, im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 sei nur die einbehaltene Lohnsteuer berücksichtigt worden und nicht auch die Einkommensteuervorauszahlungen, die er in den Jahren 2000, 2001 und 2002 geleistet habe. Außerdem seien die sonstigen…
…als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (siehe Berechnungsblätter, bzw. Einkommensteuerbescheide für 2002 und 2003 vom 19. August 2004), zuzurechnen. Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erfährt demnach keine Änderung. Der Berufung kommt somit nur teilweise Berechtigung sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Beilage : 2 Berechnungsblätter Salzburg, am 13. Juni 2008
…die VZ an Einkommensteuer für 2000 mit S 700.000,00 festzusetzen (S 175.000,00 pro Quartal). Da der Vorauszahlungsteilbetrag für das erste Quartal in Höhe von S 216.575 am 15.02.2000 fällig und die Berufungsvorentscheidung betreffend VZ-Bescheid noch nicht zugestellt…
…Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Einwand des Bw., dass ihm die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2009 erst mit der Buchungsmitteilung vom 27. August 2009 bekanntgegeben worden wäre, lässt…
…handle. Ebenfalls mit Bescheid vom 21.11.2000 erlies das Finanzamt einen auf den Steuerbemessungsgrundlagen des Jahres 1999 basierenden Vorauszahlungsbescheid für 2001 und Folgejahre, mit dem die Einkommensteuer mit 28.100 S festgesetzt wurde. Mit Schreiben vom 10.12.2000 erhob der Berufungswerber gegen die…
…ersucht, bei der Festsetzung der vom Einkommensteuerbescheid für des Jahres 1999 abgeleiteten Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2001 diesen Betrag entsprechend den gesetzlichen Vorschriften um 9% sowie um 10% zu erhöhen und die Vorauszahlung mit 258.700,-- S festzusetzen. In der mündlichen Verhandlung brachten der Bw…
…des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …
…durch Dr. Helmut Blum gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlung an Einkommensteuer wird mit 7.200 S (523,24 €) festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Lohnsteuer von ca. 500,00 € eine Einkommensteuer von 2.599,93 €. Das Finanzamt führt dazu aus, dass sich zum Betrag von 2.569,04 € laut Vorauszahlungsbescheid kaum eine Differenz ergebe. Weiters enthält das Schreiben Ausführungen zur Einschleifregelung des Pensionistenabsetzbetrages, zur Steuerfreiheit für…
…Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Der Berufung gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2006 wird stattgegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe In einer Beilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 (Leermeldung) wies der Bw…
…2008". Bei dem beeinspruchten Schriftstück handelt es sich jedoch nicht um den Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2008 - dieser ist am 26.2.2008 ergangen -, sondern um die Benachrichtigung über Höhe und Fälligkeit des für das zweite Quartal 2008 zu zahlenden Vierteljahresbetrages an Einkommensteuervorauszahlung. Derartige Benachrichtigungen…
…um netto € 24,08 oder 1,6% per Monat erhöht, es müsste sich die von der Regierung und vom Finanzminister so sehr gepriesene Steuerreform auswirken und dennoch erhöhe das FA die Einkommensteuervorauszahlung des Bw. um 38.95% von bisher € 1.109,00 auf…
…Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 sowie Festsetzung der Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2010 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Dr.NN, in der Folge mit Bw…
…gelegen sein soll, wenn er nach den tatsächlichen Gegebenheiten der Gesellschaft keine Veranlassung sah, die Vorauszahlungen anzupassen. Gemäß § 134 Abs. 1 BAO sind Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital und die Umsatzsteuer bis zum Ende des Monates…