…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. März 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023 und Folgejahre, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Spruch…
…abgerundete Prognose handle. Gegen diesen Bescheid hat der Bw mit Eingabe vom 21.März 2004 berufen. Darin beantragt er die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung (EVZ) auf € 0.--. Er begründet dies mit Verlusten der Vorjahre sowie den seiner Meinung nach vom Finanzamt nicht ausreichend berücksichtigten…
…durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023, St.Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Rechtslage ab dem 1. Jänner 2014. 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit 17. August 2012 setzte das Finanzamt (kurz FA) die Einkommensteuervorauszahlung 2012 mit EUR 14.241,00 fest. Aus der Bescheidbegründung geht hervor, dass diese Festsetzung auf der Veranlagung 2010 basiert und diese Abgabenschuld gem. …
…Einkommensteuer der Jahre 2002 und Folgejahre auf der Grundlage der Einkommensteuerveranlagung 2000 neu festgesetzt. Gemäß § 274 BAO galt die Berufung vom 23.3.2001 zwar auch gegen diesen Bescheid gerichtet. Mit dem Hinweis auf die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2001 konnte den darin festgesetzten Vorauszahlungen…
…Der Abgabenbehörde stehe keinerlei Ermessensspielraum zu. Die Beschwerdeführerin sei seit Jahren als Unternehmerin tätig und wisse daher über die Systematik und die Fristen der Einkommensteuervorauszahlungen Bescheid, zumal sie diese bisher auch immer termingerecht eingehalten habe. Durch den rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag gilt die Beschwerde wiederum als…
…das Finanzamt diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung verwies das Finanzamt auf den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2016 vom 6.Juni 2016, in welchem die Höhe des Vorauszahlungsbetrages für 2016 und die Art der Berechnung des Ausgleichsviertels mitgeteilt wurden. Die Bescheidzustellung sei in die Databox…
…2026 im Zeitraum November oder Anfang Dezember 2025 nicht zugestellt worden ist und daher die Beschwerde des Bf. gegen dieses EVZ-Bescheid 2026 fristgerecht eingebracht worden ist. 3.1.3. Ad Einkommensteuervorauszahlung: Im vorliegenden Fall waren Umstände im Sinne des § 45 Abs. 4 EStG 1988…
…die Beschwerde vom 31.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 06.10.2016, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…1 EStG 1988 die maßgebliche Abgabenschuld (Einkommensteuer für das Jahr 2002 in Höhe von € 2.327,28 auf Grund des Einkommensteuerbescheides vom selben Tag) um 9% erhöht worden sei. Es ergab sich daraus ein Vorauszahlungsbetrag von € 2.536,73. Mit beim Finanzamt am…
…vom ursprünglich zuständigen Finanzamt Klagenfurt nie vorgenommen. Das Finanzamt Innsbruck hat zunächst mit Bescheiden vom 25. Juni 2008 erstmalig Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2008 in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer von jeweils 1.750,00 € festgesetzt. Gegen diese Bescheide wurde am 24…
…die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 als auch jene gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2006 und Folgejahre an den Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zur Berufung betreffend Einkommensteuer 2003: a) Zur Wertung der Berufung vom…
…236 BAO nachzusehen. Die Säumniszuschläge seien zu Unrecht festgesetzt worden, da alle Zahlungen fristgerecht erfolgt seien. Mit Bescheid vom 31. Jänner 2007 sei die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung (E-VZ) für das Jahr 2007 auf € 16.500,00 erfolgt. Somit seien am 15. bzw…
…Bescheide erhob der Bw. am 5. September 2002 Berufung mit der Begründung, im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 sei nur die einbehaltene Lohnsteuer berücksichtigt worden und nicht auch die Einkommensteuervorauszahlungen, die er in den Jahren 2000, 2001 und 2002 geleistet habe. Außerdem seien die sonstigen…
…sodass sich aus der Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuern keine Gutschrift ergeben kann. Es bestehen keine Bedenken, die Übernahme von Mindestkörperschaftsteuern durch natürliche Personen als Begründung für einen Antrag auf individuelle Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen nach § 45 EStG 1988 anzuerkennen. Rechtslage ab Veranlagung 2011: Für natürliche Personen als…
…Am 16.07.2024 teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers dem Bundesfinanzgericht mit E-Mail (OZ 14) mit, dass der Anregung des Bundesfinanzgerichts, den Vorlageantrag zurückzunehmen (weil dem Begehren auf Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen mit 0 € letztlich entsprochen wurde), nicht entsprochen werde. Gemäß § 261 Abs…
…Festsetzung der Vorauszahlungen Rz 7560: Grundsätzlich wird die Veranlagung zur Einkommensteuer in dem dem Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahr durchgeführt. Die im Einkommensteuerbescheid festgesetzte Einkommensteuerschuld (nach Abzug der besonderen VZ bzw. der ImmoESt sowie der übrigen einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) ist kraft Gesetzes für die Festsetzung der Vorauszahlung des…
…Steuerpflichtige im Ergebnis der Veranlagung noch zur Einkommensteuer zu entrichten hat. § 46 EStG sieht die Anrechnung solcher Beträge vor, mit denen die Einkommensteuerschuld vom Steuerpflichtigen oder für ihn schon vor der bescheidmäßigen Festsetzung teilweise zu tilgen war. Anzurechnen sind die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungsbeträge…
…als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (siehe Berechnungsblätter, bzw. Einkommensteuerbescheide für 2002 und 2003 vom 19. August 2004), zuzurechnen. Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erfährt demnach keine Änderung. Der Berufung kommt somit nur teilweise Berechtigung sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Beilage : 2 Berechnungsblätter Salzburg, am 13. Juni 2008
…die VZ an Einkommensteuer für 2000 mit S 700.000,00 festzusetzen (S 175.000,00 pro Quartal). Da der Vorauszahlungsteilbetrag für das erste Quartal in Höhe von S 216.575 am 15.02.2000 fällig und die Berufungsvorentscheidung betreffend VZ-Bescheid noch nicht zugestellt…