…04. April 2012 betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2010 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die in den Kalenderjahren 2003 bis einschließlich 2010 erzielten Einkünfte werden einheitlich und gesondert gemäß § 188 BAO wie folgt…
…den Beteiligten wirksam zugestellt worden sind. Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, so auch die Höhe der Gewinnanteile, werden nach § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zu Grund gelegt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO stellt demnach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, b, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1999 gemäß § 188 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. |…
…die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend wären. Die Einwendungen hinsichtlich der geänderten Gewinnzuweisung bzw. des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung hätten daher, um rechtliche Wirkung entfalten zu können, nur im Zuge einer Anfechtung der betreffenden Grundlagenbescheide, nämlich der Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung zur…
…und 15. Bezirk zur Steuernummer xxy einheitlich und gesondert festgestellt, wobei lt. Mitteilung vom 22.3.2007 der auf den Bw entfallende Anteil 1.400,00 € beträgt. Diese Einkünfte sind gem. § 295 Abs. 1 BAO dem Einkommensteuerbescheid zu Grunde zu legen, da der Feststellungsbescheid…
…Abs. 2 BAO die Steuerpflicht der Bw. auf die Erträge aus der Mitunternehmerschaft eingeschränkt worden sei. Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für 1992 sei hingegen am 29.8.1994 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo es noch keine Ausnahmegenehmigung gegeben habe. Deshalb…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Jahre 1993 bis 1998 zu unterbleiben habe, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen. Mit Schreiben vom 18. August 2003 wurde seitens des Abgabepflichten der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und darauf…
…vom 11. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2003 hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend die KEG für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Wirtschaftstreuhänder Buchprüfungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmünd, vertreten durch Herbert Winkler, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für das Jahr 2001 nach in Gmünd durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis…
…Leere und vermag demnach auch keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. Stoll, BAO Kommentar S. 1015). Eine Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn Einkommensteuerbescheide von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. Ist - wie im gegenständlichen Fall - eine Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung…
…Renate Ur. (Ko.) und ehemalige Fa. C. Handelsgesellschaft m.b.H. (kurz: "Fa. C. GesbR") keine Einkünfte iSd. § 23 Z. 2 EStG 1988 darstellen, da das gemäß § 54 Abs. 1 lit. b BAO für die einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO zuständige Finanzamt Wien…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat am 6. Februar 2006 gegenüber der Miteigentumsgemeinschaft Karl Willibald P. und Mitbesitzer ua. einen Bescheid betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (Nichtfeststellung) für das Jahr 2004 erlassen. Auf Grund dieses Bescheides hat das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid…
…durch Dr. MS, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für 1993 bis 1996 und für 1999 beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§…
…2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. November 2007 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2004 bis 2006 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich einer Außenprüfung gelangte das Finanzamt zum Ergebnis, dass die Vermietungstätigkeit der Berufungswerber (Bw.)…
…Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO festgesetzt, könne dieses Versäumnis im Einkommensteuerbescheid nicht nachgeholt werden. Der Senat hat erwogen: Im zu beurteilenden Berufungsfall geht es um die Frage, ob von einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft erzielte, gemäß § 30 EStG 1988 steuerpflichtige Spekulationseinkünfte im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung…
…den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die im Kalender 2001 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO festgestellt (in S): | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | -69.781…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe 1. Gegen den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1998 betreffend Fa. F. Errichtungs - und B. GmbH, vom 5…
…Kalenderjahr 1997 zu Grunde gelegt. Der Einkommensteuerbescheid erging am 15.5.2001. Am 7.5.1999 erging hinsichtlich des Kalenderjahres 1998 eine Mitteilung über die gesonderte Feststellung hinsichtlich der von der Bw. in diesem Jahr erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in der festgehalten wurde…
…Berufung wurde erwogen: Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann gemäß § 252 Abs. 1 BAO der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Einheitlich und gesondert werden gemäß § 188 Abs…
…Verkehrsauffassung das gesamte Mietobjekt als (einheitliche) Beurteilungseinheit zu betrachten ist. - Im Übrigen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die in den dortigen Entscheidungsgründen angestellten näheren Erwägungen verwiesen. Mangels einkommensteuerlich relevanter Einkünfte sind die Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Feststellung im vorliegenden Fall also nicht…