…dieses Bescheides geändert. Diese Änderung bleibt ohne Einfluss auf die Höhe der festgesetzten Abgaben. 2.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am TTMMJJJJ errichtete die am ttmmjjjj verstorbene Frau S. unter Widerruf aller ihrer bisherigen letztwilligen Anordnungen eine letztwillige Verfügung. Mit Punkt…
…1 Z. 17 ErbStG hier beiden Miterben (entsprechend den Erbquoten) zu gleichen Teilen zu Gute kommt oder ob die Erbteilung einen Einfluss auf das Ausmaß der den Miterben jeweils zukommenden Steuerbefreiung hat. Im vorliegenden Fall ist Grundlage der Erbteilung eine verbindliche Teilungsanordnung der Erblasserin und…
…insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft bzw. die Behinderung durch Dritte vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Dass eine Beschränkung durch den weiteren Gesellschafter und einen Dritten vorlag…
…Satz BAO bzw. § 245 Abs. 2 BAO noch nicht zu laufen begann bzw. gehemmt war, hat keinen Einfluss auf die Berufungsfrist für die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide. Da die Berufungsfrist somit am 13. bzw. 14. August 2011 endete, die Berufung jedoch erst am 24. September 2012 eingebracht…
…oblegen. Diese Ausführungen zeigen, dass sich der Bw. gegenüber den Gesellschaftern der GmbH damit einverstanden erklärt hat, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH keinen Einfluss zu nehmen. Der Umstand, dass die Geschäftsführung Dritten zustand, ändert jedoch an der…
…und Schenkungssteuer, Rz 25 f zu § 15). Die zwischenzeitig erfolgten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Bewertung von Liegenschaften im Bereich der Erbschaftsteuer haben nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates deshalb keinen Einfluss auf die Ermittlung des Anteiles des Steuerfreiheit, weil der Zweck der Bestimmung des 15 Abs. 1…
…ohne Anspruch auf Entschädigung oder den Ersatz irgendwelcher Kosten abzutragen wäre. Nach der Meinung des Bw. hat der Vorbehalt des Widerrufes der Baubewilligung einen Einfluss auf den Bodenwert. Mit dem angefochtenen Bescheid (unter Punkt A1. des Bescheidformulars) stellte das Lagefinanzamt für den 21. und 22…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 5. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. November 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 11. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch NJ, vom 12. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Elisabeth Gürschka, vom 8. Jänner 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2000 und…
…infolge dieser der Bw. mit einer erhöhten Mitwirkungspflicht belastet war, soll die Annahme einer Einflussmöglichkeit des Bw. auf die Angebotsgestaltung der M-GmbH bei dieser zwischen der Agentur Panthera und der M-GmbH gewählten Auftragskonstruktion denkunmöglich sein. Mit dem Ausschluss einer klaren und eindeutigen Form…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. September 1995, GZ. 100/ZK/P-84/58939/95, betreffend Säumniszinsen gemäß Artikel 232 Abs.1und Abs.2 Buchstabe c Zollkodex (ZK), und § 80 Abs.1und Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 11. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2001 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des HS, vertreten durch MM, vom 24. Jänner 2007 gegen den Bescheid…
…12.2002 auf ihren Wunsch als Kommanditistin ausschied. Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, dass trotz der handelsrechtlich eingeschränkten Befugnisse eines Kommanditisten (es bestehe so gut wie keine Möglichkeit, auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen, die Prokura ist ihm verwehrt, seine Haftung ist in der Folge auch…
…hat. Dass die Ausbildung letztendlich nicht zu einem Abschluss geführt hat, ist auf Umstände zurückzuführen, die zunächst nicht im Einflussbereich der Tochter gelegen sind. Auf Grund der Ausschreibung der Fa Propraxis konnte davon ausgegangen werden, dass die Ausbildung zum Pflegehelfer auch zum Abschluss führen wird…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Ähnlichkeiten mit dem projektierten Objekt aufweist. Bauherr ist, wer auf die Gestaltung des Objektes einen wesentlichen Einfluss nehmen kann. Im gegenständlichen Fall haben die Erwerber nicht nur Zwischenwände versetzt, sondern einen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Bauvorhabens genommen. Die Erwerber haben ein Objekt gewählt…
…sowie Doralt, EStG³, Rz 166 zu § 28). Danach ist Bauherr, wer - auf die bauliche Gestaltung Einfluss nehmen kann, - das Baurisiko zu tragen hat, das heißt, den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist, und - das finanzielle Risiko tragen muss und nicht bloß einen Fixpreis…
…der dieser die alleinige Verantwortung übernommen habe, Geschäfte abgeschlossen und Geldbeträge (Inkasso) entgegengenommen hätte. Auch wenn dem Bw. ein erheblicher Einfluss auf die Geschäftsführung zugestanden sein möge, so wären doch zahlreiche Geschäfte allein durch W.K. durchgeführt worden. Was die Verantwortlichkeit des W.K. betreffe…
…die Möglichkeit der unbehinderten Ausübung seiner Funktion zu erzwingen oder seine Funktion niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Auch der Umstand, dass der Bw…