30.1.2 Einfluss des zwischenstaatlichen Rechtes (DBA) auf § 98 EStG 1988 Rz 7909: Besteht nach § 98 EStG 1988 ein Besteuerungsrecht an Einkünften, kann deren Besteuerung dennoch ausgeschlossen sein, wenn das anzuwendende DBA das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften dem anderen Staat zuweist. Ob dies der…
…dieses Bescheides geändert. Diese Änderung bleibt ohne Einfluss auf die Höhe der festgesetzten Abgaben. 2.) Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am TTMMJJJJ errichtete die am ttmmjjjj verstorbene Frau S. unter Widerruf aller ihrer bisherigen letztwilligen Anordnungen eine letztwillige Verfügung. Mit Punkt…
…1 Z. 17 ErbStG hier beiden Miterben (entsprechend den Erbquoten) zu gleichen Teilen zu Gute kommt oder ob die Erbteilung einen Einfluss auf das Ausmaß der den Miterben jeweils zukommenden Steuerbefreiung hat. Im vorliegenden Fall ist Grundlage der Erbteilung eine verbindliche Teilungsanordnung der Erblasserin und…
…insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft bzw. die Behinderung durch Dritte vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Dass eine Beschränkung durch den weiteren Gesellschafter und einen Dritten vorlag…
…eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ab dem 01. April 2014 vorgelegen habe und verwies sie in Bezug auf das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses der beschwerdeführenden Partei auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 08. April 2020 zu RV/5100396/2016 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Gerhard Konrad in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, Beschwerdeführerstraße 1, Stadt,, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs 1 Wiener Parkometergesetz…
… 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der…
…2002, BGBl I 2002/84 wie Folgt: "Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge…
…Satz BAO bzw. § 245 Abs. 2 BAO noch nicht zu laufen begann bzw. gehemmt war, hat keinen Einfluss auf die Berufungsfrist für die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide. Da die Berufungsfrist somit am 13. bzw. 14. August 2011 endete, die Berufung jedoch erst am 24. September 2012 eingebracht…
…oblegen. Diese Ausführungen zeigen, dass sich der Bw. gegenüber den Gesellschaftern der GmbH damit einverstanden erklärt hat, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH keinen Einfluss zu nehmen. Der Umstand, dass die Geschäftsführung Dritten zustand, ändert jedoch an der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Verzinsung einer Rückerstattung gemäß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…Schreiben vom 29. Dezember 2020 wieder zurückgezogen hat. Damit hat sie die Gebührenpflicht ausgelöst. Die Staatsangehörigkeit hat darauf keinen Einfluss. Der Beschwerde war somit insgesamt ein Erfolg zu versagen. III. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. Juni 2020 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, Windmühlgasse 30, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 17.12.2013 gegen 1.) Festsetzungsbescheid - Gebrauchsabgabe vom 30.11.2013, GZ./15/01381…
…und Schenkungssteuer, Rz 25 f zu § 15). Die zwischenzeitig erfolgten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Bewertung von Liegenschaften im Bereich der Erbschaftsteuer haben nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates deshalb keinen Einfluss auf die Ermittlung des Anteiles des Steuerfreiheit, weil der Zweck der Bestimmung des 15 Abs. 1…
…ohne Anspruch auf Entschädigung oder den Ersatz irgendwelcher Kosten abzutragen wäre. Nach der Meinung des Bw. hat der Vorbehalt des Widerrufes der Baubewilligung einen Einfluss auf den Bodenwert. Mit dem angefochtenen Bescheid (unter Punkt A1. des Bescheidformulars) stellte das Lagefinanzamt für den 21. und 22…
…ergänzend aus, dass als Bauherr nur anzusehen sei, wer kumulativ auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen könne, das Baurisiko zu tragen habe und das finanzielle Risiko tragen müsse. Dem Käufer sei von der A-GmbH offenbar ein standardisiertes, vorgeplantes Wohnhaus angeboten worden, welches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 5. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. November 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 11. November…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch NJ, vom 12. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Elisabeth Gürschka, vom 8. Jänner 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils für die Jahre 2000 und…