…adäquaten Steuerbelastung aus in Ungarn entrichteter Quellensteuer für Dividenden in Österreich würde dieses alleinige Besteuerungsrecht Österreichs aushöhlen und in Höhe des begehrten Anrechnungsbetrages zu einer Nichtbesteuerung der Zinsen bei gleichzeitiger Einfachbelastung der Dividenden mit ungarischer Quellensteuer führen. Der Sinn von Doppelbesteuerungsabkommen der in der Vermeidung…
…Der Bw. ist griechischer Staatsbürger und hat seinen Familienwohnsitz gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen drei unmündigen Kindern in Ungarn. In Österreich hat er keinen Wohnsitz, war aber an einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schlafstelle von Jänner 2000 bis August 2006 amtlich gemeldet. Aus…
…Bw. hätte sowohl die Sekretariatsarbeiten erledigt als auch als Dolmetscherin fungiert, wobei sie nach Bedarf entweder in Österreich oder in Ungarn tätig geworden sei. Betreffend die Zinsen und Spesen für die Wechsel wurde ausgeführt, dass es sich um Finanzierungskosten für die staatenübergreifende Tätigkeit des Bw…
…Abs.1 DBA Deutschland). Im vorliegenden Fall ist jedoch die Geltendmachung von Aufwendungen einer Betriebsstätte in Ungarn strittig, welche nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Ungarn nur dieser Betriebsstätte zugerechnet werden können und somit nicht in Österreich, sondern in Ungarn zu berücksichtigen sind. Ein dem genannten Erkenntnis…
…Schreiben darüber informiert, dass Dr.P auch einen Wohnsitz in L hatte. Es werde daher um Aufstellung der Aufenthalte in Österreich, Ungarn und Drittstaaten ersucht und um Mitteilung für welchen Zweck er sich in den jeweiligen Ländern aufgehalten habe. Betreffend diesen Ergänzungsvorhalt finden sich elf (!!)…
…aus der Architektentätigkeit für die Baustelle B. H.Ut. der inländischen Einkommensteuer unterworfen worden seien, obwohl gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Ungarn, die Besteuerung dieser Einkünfte der Republik Ungarn obliege, da die Bw. während ca. 21/2 Jahren über eine feste örtliche…
…im Inland, ist der Bw. in Österreich beschränkt steuerpflichtig. 2. Anwendung des Art. 15 DBA-Ungarn Bei international tätigen Berufskraftfahrern kommt es häufig zu grenzüberschreitenden Steuersachverhalten, die eine Besteuerung unter Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens erfordern. Das trifft - wie im gegenständlichen Fall stets dann zu, wenn…
…diese einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Vermietung der in Ungarn gelegenen Wohnung nach österreichischem Steuerrecht sind jedoch die ungarischen Pflichtversicherungsbeiträge als derartige Leistungen gleichzuhalten. Das Gesetz selbst spricht nur von der "gesetzlichen Sozialversicherung". Der Gesetzgeber hat den Abzug…
…daher unbeschränkt steuerpflichtig. Der Besteuerung unterliegt daher grs das Welteinkommen. Der Bw hat auch in Ungarn einen Wohnsitz. Er verfügt in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen ist daher das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Ungarn, BGBl Nr 52/1976, heranzuziehen. Art…
…und Gelegenheit gegeben hierzu Stellung zu nehmen. Den Parteien wurde in dem Schreiben auch die vom angefochtenen Bescheid abweichende Rechtsansicht des UFS auf Grundlage des Artikel 15 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und Ungarn (DBA-Ungarn) mitgeteilt. Die Parteien haben sich hierzu nicht geäußert…
…DBA-Diskriminierungsverbot Nach Art 23 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Ungarn (kurz DBA-Ungarn) dürfen Staatsangehörige eines Vertragsstaates in dem anderen Vertragsstaat weder einer Besteuerung noch einer damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen werden, die anders oder belastender sind als die Besteuerung und die damit…
…Z 10 EStG 1988 gilt zwar unzweifelhaft unabhängig von der Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), für den Fall des Bestandes eines solchen kommt diese nationale Steuerbefreiungsnorm aber nur solange zum Tragen, als die Steuerhoheit nach dem DBA tatsächlich noch bei Österreich liegt (Lexikon Personalrecht & Betriebswichtiges 2007)…
…Kroatien, Ungarn, Rumänien, Spanien, Pakistan und den Philippinen entfallenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch das Abkommensrecht beschränkt ist. Sämtliche österreichischen DBA mit vorgenannten Staaten sehen in der jeweiligen Verteilungsnorm für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (private Aktivbezüge) eine Monteurklausel vor. Die Monteurklauseln in den DBA mit…
…BG, 113 der Beilagen XV. GP). Mit dieser Steuerbefreiung sollten also in die österreichische Steuerhoheit fallende, im Anlagenbausektor tätige Unternehmen durch Entfall von lohnabhängigen Abgaben international wettbewerbsfähig gehalten, mittelbar dadurch auch das inländische Steueraufkommen positiv beeinflusst, und außerdem die Bereitschaft von Arbeitnehmern solcher inländischen Arbeitgeber…
…iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung des Arbeitnehmerabsetzbetrages zwar nicht von der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer, jedoch davon abhängig, dass "dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis" vorliegen, was…
…zweiter Instanz. In der Stellungnahme zum Vorlagebericht des Finanzamtes verwies die Bw. auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn. Im konkreten Fall wären nach Ansicht der Bw. die € 154.000,00 an ausländischem Vermögen von den € 102.451,20…
…in diesem Fall keiner inländischen Besteuerung unterliegen würden, würde sich die Frage nach der Anwendbarkeit des angeführten DBA Österreich-Ungarn nicht mehr stellen. Durch die Aufhebung des im Spruch genannten Bescheides tritt das Verfahren in jene Lage zurück, in der es sich vor ihrer Erlassung…
…M., Ungarn, Molnar utca 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist ungarischer Staatsbürger und arbeitet seit Jahren in Österreich. Er…
…Italien, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Serbien, Monaco, Griechenland, Großbrittanien, Portugal, Spanien, Türkei), da auch die mit diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die dem Art. 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens nachgebildete "Monteurklausel" (183-Tage-Regel) enthalten, bzw. Österreich mit einzelnen dieser Staaten (Serbien, Monaco) kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen…
…Umstände müssen objektiv erkennbar sein. Nicht nötig ist eine ununterbrochene tatsächliche Benützung. Auf Grund des im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens Österreich - Deutschland ist bei mehrfachem Wohnsitz auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abzustellen. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass die Erblasserin diesen in…