Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag (§311 BAO) des Bw betreffend Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 entschieden: Der Devolutiansantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Der Berufungswerber hat gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 29. Mai 2007 am 5. Juni 2007 fristgerecht…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der ASt., vertreten durch Dr. Nikolaus WTH KEG, vom 22.3.2004, mit welchem der Übergang der Zuständigkeit der Entscheidung hinsichtlich des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend den Umsatzsteuerbescheid und der Festsetzung der Umsatzsteuervoranmeldung…
…5. November 2013 hat die Abgabenbehörde über die Anträge vom 30. Mai 2012 auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 nach einmal verlängerter Frist entschieden. Ein Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist (vgl…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Antrag der N.N.-GmbH, vom 1.11.2011 auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Firmenbuch entschieden: Der Antrag wird als unbegründet abgewiesen. Begründung Betreffend die Antragstellerin ist beim Finanzamt X. ein Berufungsverfahren offen (Berufung vom 24…
…der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag), wenn Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer…
… 311 Abs. 3 BAO auf, über die Anbringen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls Abschriften der Bescheide vorzulegen oder anzugeben und nachzuweisen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. Das Finanzamt legte der Abgabenbehörde zweiter Instanz Abschriften…
…wenn die Frist (Abs. 3 leg. cit.) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Ein Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz41 zu …
…der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag), wenn Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der K, vertreten durch C, vom 31. März 2008 betreffend die Berufung gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, hinsichtlich der Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2003 bis 2004 sowie Wiederaufnahme…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des F, AdrF, betreffend die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) des Finanzamtes St. Pölten für das Jahr 2007 entschieden: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF als unzulässig zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des HL, geb. X, Adresse, vertreten durch A GmbH, Adresse1, vom 18. April 2008 betreffend Entscheidung über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des Bescheides des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß…
…Oktober 2007 richtete der Ast. folgendes Schreiben an den Unabhängigen Finanzsenat, das als Antrag auf Devolution der Entscheidung betreffend Abrechnung und Rückzahlung an die Abgabenbehörde II. Instanz gemäß § 311 BAO gewertet wurde. Darin führte er aus, dass er im April 2007 das Finanzamt beauftragt hätte…
…Bescheides betreffend die Zurechnungsfortschreibung verpflichtet gewesen, welche das Finanzamt G bis zum 31. Juli 2007 noch nicht vorgenommen hätte. Beim Finanzamt selbst wurde kein Antrag gesellt, die Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Gemäß §311 Abs.1 BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der A, geb. Datum, Adresse, vertreten durch Stb., vom 5. September 2007 zur Berufung vom 4. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC vom 6. März 2007 betreffend Einkommensteuer sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der A.R., xyB. vertreten durch Stefan Pointecker Steuerberatung KEG, 4780 Schärding, Alfred-Kubin-Str.19, betreffend Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz bezüglich des im Schreiben vom 3. Juni 2006 (Berufung siehe…
…Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag Dw, vom 5.Jänner 2007 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See bezüglich des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der A. GmbH in XY., vertreten durch Dr. Peter Hajek jun., Rechtsanwalt, 7000 Eisenstadt, Blumengasse 5, vom 27. März 2006 betreffend die Berufung vom 27. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der Dw, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 8. August 2006 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Innsbruck betreffend den Antrag vom 1. März 2005 im Falle der Nichtvornahme einer Wiederaufnahme von Amts wegen, Bescheiden hinsichtlich der Gewährung von…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der W. Transport GesBR, Gütertransportunternehmen, Deutschland, vertreten durch Waldbauer & Paumgarten & Naschberger, Rechtsanwälte Partnerschaft, 6332 Kufstein, Josef-Egger-Straße 3, betreffend die Berufung vom 7. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2005…
…vom 10. Oktober 2005 hat die Abgabenbehörde erster Instanz ihre Entscheidungspflicht hinsichtlich des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1997 und 1998 erfüllt und ist diese damit erloschen. Es war der gegenständliche Devolutionsantrag daher zurückzuweisen. Linz, am 7. Dezember 2005