…der Vermietung genutzt. Aus diesem Grund beantrage er die Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben für Wohnraumschaffung in Höhe von 40.000 ATS für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2.920 EUR für die Jahre 2002 bis 2006 zu berücksichtigen. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 12. März 2008 wies…
…Orac-Verlag 1992, § 18 Tz 7 und Tz 75). An dem zwingend zu berücksichtigenden Abflussprinzip bei derartigen Sonderausgaben ändert auch nichts, dass die vorzeitige Darlehensrückzahlung nach Aussage des Bw. durch einen Verkauf erforderlich geworden sei bzw. dass div. Wirtschaftsgüter, wie beispielsweise vom Bw. angeführte Computer…
…Berufungsvorentscheidung gelangten Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von - € 3.567,64 in Ansatz. Die gesonderte Bescheidbegründung enthält folgende Ausführungen: "Darlehensrückzahlungen können nicht als Werbungskosten abgezogen werden (€ 1.500,--). Die geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von € 1.726,90 sind aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand und…
…Errichtungskosten gleichkommt, da mit dem Kaufpreis die noch aushaftenden Verbindlichkeiten für die Errichtung getilgt werden sollten. Richtig ist, dass Darlehensrückzahlungen einschließlich der Zinsen für die Wohnraumerrichtung auch der Rechtsnachfolger geltend machen kann. Hiezu ist jedoch nach einschlägigen Kommentarmeinungen und der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes erforderlich, dass…
…als es den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von S 3.324,-- berücksichtigte, was zu einer Minderung der festgesetzten Einkommensteuer um S 1.153,-- auf S 20.993,-- führte. Die Nichtberücksichtigung der Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben begründete es wie folgt: Gemäß § 18 Abs. 1 Z…
…Sonderausgaben zu berücksichtigen, weil durch die Begleichung des Kaufpreises mit den Mitteln aus diesem Kredit die vom Voreigentümer der Liegenschaft aufgenommenen Darlehen zurückgezahlt worden seien. Zutreffend ist zwar, dass auch ein Rechtsnachfolger Darlehensrückzahlungen einschließlich der Zinsen als Sonderausgaben geltend machen kann, gleichgültig, ob es sich…
…für die Wohnraumsanierung), nicht aber Aufwendungen für den Erwerb bereits bestehenden Wohnraums als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Zutreffend sei zwar, dass Darlehensrückzahlungen einschließlich der Zinsen für Darlehen, die für die Wohnraumerrichtung aufgenommen wurden, auch der Rechtsnachfolger als Sonderausgaben geltend machen könne. Voraussetzung dafür sei aber…
…2002 erhob der Bw. das Rechtsmittel der Berufung und führte als Begründung Folgendes aus: In den Arbeitnehmerveranlagungen 1997 bis 2001 unseres Mandanten wurden beantragte Sonderausgaben für Darlehensrückzahlungen seiner Wohnung in Höhe von jährlich ATS 40.000,00 vom Finanzamt nicht anerkannt. Begründet wurde diese Streichung…
…weil nicht mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Der Umbau in Eigentumswohnungen wurde nicht bewilligt. Das Gebäude dient nach wie vor nicht Wohnzwecken. Somit stellen die beantragten Darlehensrückzahlungen keine Sonderausgaben dar. Die Berufung war als unbegründet abzuweisen. Linz, 15. Oktober 2003
…worden. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Februar 2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Durch den Vorlageantrag gilt das Rechtsmittel wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der strittigen Darlehensrückzahlungen incl. Zinsen in Höhe von S 218.440,--…
…als es den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von S 3.324,-- berücksichtigte, was zu einer Minderung der festgesetzten Einkommensteuer um S 1.154,-- auf S 22.168,-- führte. Die Nichtberücksichtigung der Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben begründete es wie folgt: Gemäß § 18 Abs. 1 Z…
…sie als Ausgaben zur Wohnraumschaffung bzw. zur Wohnraumsanierung. Das Finanzamt führte mit Bescheiden vom 9. Juli 2001 die gewünschten Veranlagungen durch, anerkannte die Darlehensrückzahlungen jedoch nicht als Sonderausgaben, da die Darlehensaufnahmen einerseits dem Ankauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung bzw. eines bereits bestehenden Einfamilienhauses gedient hätten…
…aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, brachte am 28. Juni 2005 beim Finanzamt seine Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 ein. Darin machte er ausschließlich Aufwendungen für Darlehensrückzahlungen unter der Kennzahl 456 (Kj. 2002: € 4.390,00, Kj. 2003: €…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder Leopold Pichlbauer sowie Dr. Werner Loibl unter Beiziehen des Schriftführers Wolfgang Kiebler über die Berufung des XY, vertreten durch Müller Wilfried, 4523…
…getätigen Rückkäufen vorgelegt. Schadensfälle B. AG 1998 und 1999: Bei den in den Jahren 1998 und 1999 als Betriebsausgaben in Abzug gebrachten Aufwendungen für "Schadensfälle B. AG" handelt es sich um Darlehensrückzahlungen bzw. um eine Abschlagszahlung an die I, welche zu einem Nachlass von Bankverbindlichkeiten…
…H. in der diesbezüglichen Vorhaltsbeantwortung am 14.9.2000 an, dass G. mit der Darlehensrückzahlung an ihre Schwiegermutter noch nicht begonnen habe. Mit einem Beginn der Rückzahlung sei baldigst zu rechnen; die Rückzahlungen würden aus Mieteinnahmen der genannten Liegenschaft finanziert werden. Die Rückzahlung sei G…
…aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, brachte am 28. Juni 2005 beim Finanzamt ihre Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für die Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 ein. Darin machte sie ausschließlich Aufwendungen für Darlehensrückzahlungen unter der Kennzahl 456 (Kj. 2002: € 4.390,00, Kj. 2003: €…
…31.12.1999 vom Darlehensnehmer an die Berufungswerberin geleisteten Zahlung in der Höhe von 150.000 S sei angegeben worden, dass es sich bei dieser Zahlung nur um eine Darlehensrückzahlung und um keine Zinszahlung gehandelt habe. Da es aber völlig unüblich und nicht fremdüblich sei…
…zum EStG unter § 18, Tz 220 aus: "Übernimmt der Rechtsnachfolger (insbesondere Käufer) vom Rechtsvorgänger eine Darlehensrückzahlungsverpflichtung, so ist die Darlehensrückzahlung auch beim Rechtsnachfolger begünstigt; lit. d fordert für die Anerkennung von Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben nur, dass der Erwerber die Voraussetzungen weiter erfüllt, er muss den…
…zum EStG unter § 18, Tz 220 aus: "Übernimmt der Rechtsnachfolger (insbesondere Käufer) vom Rechtsvorgänger eine Darlehensrückzahlungsverpflichtung, so ist die Darlehensrückzahlung auch beim Rechtsnachfolger begünstigt; lit. d fordert für die Anerkennung von Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben nur, dass der Erwerber die Voraussetzungen weiter erfüllt, er muss den…