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49 Treffer1610 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0390-Z2L/03Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.02.2007

…der Abgabenbetrag am Fälligkeitstag dem Konto bei der Abgabenbehörde gutgeschrieben werden kann. Verzögerungen in der Weiterleitung fallen jedenfalls dem Abgabepflichtigen zur Last. Diese Regelung ergibt sich aus dem Charakter der Abgabenschuld als Bringschuld, wonach der Schuldner die Gefahr der Übersendung trägt und die Schuld erst…

UFSI RV/0050-I/11Steuerpflicht in Österreich und/oder Deutschland (Doppelbesteuerung)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…Porsche Cayenne S und andere). Der Verweis auf den Artikel 25 des DBA mit der BRD entbindet Sie in keinster {Weise,] Ihre Bringschuld zu begleichen und die angeforderten Unterlagen und Auskünfte beizubringen. Die (wohl: Das) im Artikel 25 des DBA genannte Verständigungsverfahren ist erst nach…

UFSL RV/0878-L/09Keine ausreichende Glaubhaftmachung des fehlenden groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt würden. Es wäre Sache des Abgabenschuldners gewesen, gerade bei einer bereits gewährten Billigkeitsmaßnahme (Ratenbewilligung) besonderes Augenmerk auf die korrekte Übermittlung der Bringschuld zu legen und nicht, wie im konkreten Fall, eine Überweisung unter Angabe eines vom Kontoinhaber anders…

UFSG RV/0001-G/10Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Beendigung einer Berufsausbildung und Beginn einer weiteren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2010

…das dafür ausgestellte Zeugnis, im Mai 2009, erhalten. Für sie und für mich bestand überhaupt kein Zweifel, hier eine "Bringschuld" anzunehmen, da sich an ihrem Status ja nichts geändert hat. Sie war das ganz FH-Studienjahr inskribiert und hat nur, gottlob, ihre Prüfungen zum Bachelor…

UFSG RV/0241-G/09Anspruch auf Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG erst mit Überreichung der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…Befreiung erst "ab Datum der Überreichung eines Antrages oder einer Abgabenerklärung" bekomme - im Gegensatz zu Anderen, die diese Bringschuld nicht hätten. Das Finanzamt legte die Berufung sogleich - also ohne vorherige Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 4 Abs…

UFSW RV/1764-W/04Säumniszuschlag wegen behaupteter Mängel des BMF-Formulars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…sei eine Kopie an den Herrn Bundesminister für Finanzen ergangen, da die Bw. in dieser Angelegenheit auch eine Bringschuld der obersten Finanzbehörde dergestalt geortet habe, dass dem Steuerpflichtigen pünktlich die entsprechenden elektronischen Formulare zur Verfügung gestellt werden müssten, um die Steuermeldungen korrekt durchführen zu können. …

UFSW RV/1287-W/04Nachsicht von Säumniszuschlägen, die durch behauptete zu lange Bearbeitungszeit von Überweisungsaufträgen durch die Bank entstanden sind?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…2003 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine persönliche Unbilligkeit behauptet worden sei. Hinsichtlich des Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit sei festzustellen, dass Steuerschulden eine Bringschuld darstellen würden, deren rechtzeitige Entrichtung (z.B. bei Überweisung) auf Gefahr und zu…

UFSG RV/0009-G/04Festsetzung eines Säumniszuschlages infolge verspäteter Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…Abs. 2 BAO gelte als Entrichtungstag der 26. August 2003, was für die am 18. August fällige Umsatzsteuer verspätet sei. Die Abgabenschuld sei eine Bringschuld, weshalb Verzögerungen der Weiterleitung dem Abgabepflichtigen zur Last fielen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien im Anwendungsbereich des …

UFSW RV/0871-W/03Säumniszuschlag und Verzinsung, Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…Dies sei der 30. April 2003 gewesen. Somit sei die Umsatzsteuervorauszahlung verspätet entrichtet worden und die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Recht erfolgt. Die Abgabenschuld sei eine Geldschuld und somit eine sogenannte Bringschuld im Sinne des § 905 ABGB. Gemäß § 905 ABGB trage der Schuldner auch die…

UFSW RV/2420-W/12Einem Abgabepflichtigen kommt nicht das Recht zu, die Gesetzmäßigkeit der Verrechnung auf dem Konto eines anderen anzuzweifeln (VwGH 11.11.1987, 86/13/0110).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2012

…entrichtet worden seien. Die Gründe, die zu einer verspäteten Entrichtung geführt hätten, seien bei einer Rechtsentscheidung nicht zielführend, da kein Ermessensspielraum gegeben sei. Abgabenschulden seien als Geldschulden und somit als Bringschulden zu beurteilen. Aus § 905 ABGB ergebe sich, dass der Schuldner die Kosten und die…

UFSW RV/1630-W/09Säumniszuschläge, da ein errechnetes Guthaben am Abgabenkonto noch nicht gebucht war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2010

…durch die Umsatzsteuergutschrift aus der Veranlagung 2007 entrichtet worden sei, sei die Festsetzung eines Säumniszuschlages völlig zu Recht erfolgt. Steuern seien Bringschulden, für deren rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschuldner zu sorgen habe. Im Schreiben vom 4. Dezember 2008 wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung…

UFSG RV/0524-G/07Säumniszuschlag für nicht rechtzeitig entrichtete Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen entsprochen werde, verkörpere für diesen "anderen Abgabepflichtigen" (hier: den Bw.) zweifellos eine gewisse Unsicherheit, die aber im Gegenstandsfall (Abgabenschulden sind Bringschulden) abgabenrechtlich seinem Bereich zuzuordnen seien. Die Vorschreibung des Säumniszuschlages sei demnach zu Recht erfolgt, die Berufung sei abzuweisen. Mit…

UFSW RV/2903-W/06Säumniszuschlag, da Jahressteuer nicht in ZE enthalten oder entrichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…der Säumnisfolgen geführt habe, sei auf die Versäumnis des Steuerberaters zurückzuführen und der Bw. sei dafür nicht verantwortlich, werde bemerkt, dass Abgabenschuldigkeiten Bringschulden im Sinne des § 905 ABGB seien. Der Abgabepflichtige habe daher auch die Folgen, die durch die verspätete Entrichtung entstehen, auch wenn sie…

UFSI RV/0503-I/06Kein (grobes) Verschulden an der Säumnis bei Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…sei in der Verantwortung des Rechtsvertreters des Bw. gelegen gewesen, die rechtzeitige Abgabenzahlung zu veranlassen. Aus dem Bringschuldcharakter von Abgabenschulden folge, dass die Gründe für den Zahlungsverzug grundsätzlich unbeachtlich seien. "Innerbetriebliche Fehler im Vorfeld der Zahlung" könnten nicht berücksichtigt werden. Mit Schriftsatz vom 13. 6…

UFSW RV/2105-W/05Kein grobes Überwachungsverschulden der Bw. bei geringfügig verspäteter Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch die mehrere Jahre zuvor zuverlässig agierende Buchhalterin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2007

…Entscheidend sei diesfalls, ob dem Abgabenpflichten grobes Verschulden, insbesonders grobes Kontrollverschulden, anzulasten sei. Im Hinblick auf den Bringschuldcharakter der Abgabenschuld müsse davon ausgegangen werden, dass die Organisation einer Buchhaltung so einzurichten sei, dass unter anderem auch die fristgerechte Entrichtung von Zahlungen sichergestellt sei. In der…

UFSW RV/0844-W/06Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages bei Überweisungsauftrag nach Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2006

…verantwortlich gewesen sei, sondern dass seitens der Bank die Überweisung nicht bzw. erst nach Urgenz durchgeführt worden sei. Zur Begründung der Berufungsvorentscheidung, dass Abgaben Bringschulden seien und dass der Abgabepflichtige grundsätzlich die Wahl habe, selbst zu entscheiden, in welcher Form die Bezahlung erfolge, sei zu…

UFSZ1W ZRV/0097-Z1W/04Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.06.2006

…worden, jedoch von dieser leider übersehen worden. Das Hauptzollamt Wien wies mit der nunmehr in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung vorstehende Berufung als unbegründet ab. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde führte die Bf. wie folgt aus: Zum Bringschuldcharakter der Alkoholsteuer führte die Bf. sinngemäß aus…

UFSW RV/2021-W/05Säumniszuschlag, wenn zum Fälligkeitstag kein umbuchbares Guthaben vorhanden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

… 217 Abs. 7 BAO ab und führte begründend aus, dass gemäß § 905 ABGB Abgabenschulden Bringschulden wären, weshalb der Abgabenschuldner die Gefahr und die Kosten der Übersendung des Geldbetrages tragen würde. Wenn der Abgabepflichtige also seine Abgabenschuldigkeiten durch Übertragung begleichen lasse, so trage er das Risiko…

UFSW RV/1735-W/03Verschulden bei Entrichtung am Fälligkeitstag und Gutschrift nach Ablauf der Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…1 lit. d und Abs. 2 BAO aus, dass es sich bei Abgabenschulden um Geldschulden und daher um Bringschulden handle, bei denen gemäß § 905 ABGB der Schuldner die Kosten und die Gefahr der Überweisung trage und die seitens der Bw. getätigte Überweisung erst am 25…

UFSW RV/4215-W/02Zeitpunkt der Einbringung eines elektronischen Antrages, Gefahrtragung bei Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2003

…dass der Abgabenschuldner grundsätzlich die Wahl hätte, auf welche gesetzlich zulässige Art er seine Schuld tilgen will, da Abgabenschulden sogenannte Bringschulden wären. Gemäß § 905 Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) würde er aber auch die Kosten und die Gefahr der Übersendung des Geldbetrages tragen. Gemäß…