…der Abgabenbetrag am Fälligkeitstag dem Konto bei der Abgabenbehörde gutgeschrieben werden kann. Verzögerungen in der Weiterleitung fallen jedenfalls dem Abgabepflichtigen zur Last. Diese Regelung ergibt sich aus dem Charakter der Abgabenschuld als Bringschuld, wonach der Schuldner die Gefahr der Übersendung trägt und die Schuld erst…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 20. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 789.987/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 456.654/2010, vom 33…
…und nicht, wie nach österreichischem Recht, am Wohnsitz des Schuldners – vgl Koziol-Welser 10 I 227 f), also Bringschulden sind." Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren haben die Vertragsparteien unstrittig keinen Erfüllungsort bestimmt. Andererseits vereinbarten die Parteien ausdrücklich, dass auf das Vertragsverhältnis Schweizer Recht anzuwenden sei. Der Erfüllungsort…
…richtig zu stellen (VwGH 17.9.1990, 90/14/0038; VwGH 7.8.1992, 89/14/0218). Rz 101: Abgabenschulden, die als Geldschulden und somit als Bringschulden (§ 905 Abs. 2 ABGB) zu beurteilen sind, gelten in den nicht im § 211 BAO geregelten Fällen in dem…
…zur betreffenden Anonymverfügung und ist ein unabdingbares Erfordernis einer fristgerechten Einzahlung; Gleiches gilt für das fristgerechte Einlangen des Betrags auf dem Überweisungskonto. Da es sich bei der Geldstrafe um eine Bringschuld handelt, sind im Falle einer Überweisung sämtliche mit der Überweisung verbundenen Risiken (z. B…
…Porsche Cayenne S und andere). Der Verweis auf den Artikel 25 des DBA mit der BRD entbindet Sie in keinster {Weise,] Ihre Bringschuld zu begleichen und die angeforderten Unterlagen und Auskünfte beizubringen. Die (wohl: Das) im Artikel 25 des DBA genannte Verständigungsverfahren ist erst nach…
…einfache und nahe liegende Überlegungen nicht angestellt würden. Es wäre Sache des Abgabenschuldners gewesen, gerade bei einer bereits gewährten Billigkeitsmaßnahme (Ratenbewilligung) besonderes Augenmerk auf die korrekte Übermittlung der Bringschuld zu legen und nicht, wie im konkreten Fall, eine Überweisung unter Angabe eines vom Kontoinhaber anders…
…das dafür ausgestellte Zeugnis, im Mai 2009, erhalten. Für sie und für mich bestand überhaupt kein Zweifel, hier eine "Bringschuld" anzunehmen, da sich an ihrem Status ja nichts geändert hat. Sie war das ganz FH-Studienjahr inskribiert und hat nur, gottlob, ihre Prüfungen zum Bachelor…
…Befreiung erst "ab Datum der Überreichung eines Antrages oder einer Abgabenerklärung" bekomme - im Gegensatz zu Anderen, die diese Bringschuld nicht hätten. Das Finanzamt legte die Berufung sogleich - also ohne vorherige Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: § 4 Abs…
…sei eine Kopie an den Herrn Bundesminister für Finanzen ergangen, da die Bw. in dieser Angelegenheit auch eine Bringschuld der obersten Finanzbehörde dergestalt geortet habe, dass dem Steuerpflichtigen pünktlich die entsprechenden elektronischen Formulare zur Verfügung gestellt werden müssten, um die Steuermeldungen korrekt durchführen zu können. …
…2003 wies das Finanzamt das Nachsichtsansuchen ab. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine persönliche Unbilligkeit behauptet worden sei. Hinsichtlich des Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit sei festzustellen, dass Steuerschulden eine Bringschuld darstellen würden, deren rechtzeitige Entrichtung (z.B. bei Überweisung) auf Gefahr und zu…
…Abs. 2 BAO gelte als Entrichtungstag der 26. August 2003, was für die am 18. August fällige Umsatzsteuer verspätet sei. Die Abgabenschuld sei eine Bringschuld, weshalb Verzögerungen der Weiterleitung dem Abgabepflichtigen zur Last fielen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien im Anwendungsbereich des …
…Dies sei der 30. April 2003 gewesen. Somit sei die Umsatzsteuervorauszahlung verspätet entrichtet worden und die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Recht erfolgt. Die Abgabenschuld sei eine Geldschuld und somit eine sogenannte Bringschuld im Sinne des § 905 ABGB. Gemäß § 905 ABGB trage der Schuldner auch die…
…wird. Daher ist beispielsweise eine Anzahlung für eine noch nicht erbrachte Leistung oder eine nachträgliche Barzahlung belegerteilungspflichtig. Auf die gleichgeschaltete Registrierkassenpflicht wird hingewiesen. Die Belegerteilung ist eine Bringschuld des Unternehmers. Der Belegerteilungspflicht wird aber auch bei folgender Vorgangsweise entsprochen: Der Bondrucker ist zum Kunden gewandt…
…wenn die Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Ort seiner Betriebsniederlassung zu erfüllen (Holschuld). Geldschulden sind Bringschulden, sodass der Erfüllungsort mangels vertraglicher Vereinbarung am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers liegt (§ 907a ABGB). Rz 1070: Sind somit beide…
…Bankverbindung zur Überweisung bei der Finanzstrafbehörde melden bzw. informieren können. Nach hg. Judikatur seien Geldschulden Bringschulden, weshalb es dem Schuldner obliege, sie fristgerecht aus eigenem Antrieb zu begleichen oder etwaige negative Folgen in Kauf zu nehmen. Die Bf. erstattete am 16.04.2026 eine Gegenäußerung…
…Finanzamt die Beschwerde vom 14. Februar 2018 als unbegründet ab. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass Abgabenschulden Geldschulden und daher Bringschulden seien, wobei der Schuldner Gefahr und Kosten der Überweisung zu tragen habe. Die Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages sei erfolgt, weil die Umsatzsteuervorauszahlung für November…
…eingebracht worden sei. Der § 217 Abs. 7 BAO sei in diesem Fall nicht anwendbar. Außerdem werde darauf hingewiesen, da es sich bei Steuerschulden um Bringschulden handle, es einem Unternehmer zuzumuten sei, sich um steuerliche Belange so rechtzeitig zu kümmern, dass auch eine rechtzeitige Abfuhr der…
…Antrag ab und verwies darauf, dass im gegenständlichen Fall grobes Verschulden der Partei deshalb vorliege, weil für die rechtzeitige Entrichtung der Abgabenschulden, welche Geldschulden und als solche Bringschulden darstellten, keine ausreichende Vorsorge getroffen worden sei. Als grobes Verschulden sei zu werten, wenn der Abgabenschuldner nicht…